# Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0: Weißzucker

> Die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 steht für Weißzucker. Der Drittlandszollsatz beträgt 41.900 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/17019910000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1701.99.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 41.900 EUR DTN
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  - 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
    - 1701.99 andere, andere
      - 1701.99.10 Weißzucker
        - 1701.99.10.00.0 Weißzucker

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 41.900 EUR DTN | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Indien | 0 % | Non preferential tariff quota |
| Albanien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Preferential tariff quota |
| Serbien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Nordmazedonien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE11710/16-5** (DE): Zucker "Rimming Sugar", Teil einer Warenzusammenstellung Vorgelegt wurde eine Verkaufseinheit, bestehend aus drei Glaskrügen mit Schraubdeckel und Trinkhalm, die ein Fläschchen einer Cocktailmischung und ein Päckchen mit Zucker oder Salz beinhalten. Da es sich um eine Zusammenstellung aus Lebensmitteln und Haushaltswaren handelt, liegt keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) vor, die Bestandteile sind getrennt einzureihen. Beschaffenheit des "Rimming Sugar": Flache, schwarze Pappschachtel (ca. 12 cm x 6 cm) mit quadratischem Sichtfenster; darauf aufgedruckt die Warenbezeichnung "Rimming Sugar", ein Zubereitungshinweis und die Inhaltsmenge (28 g). Inhalt: Farbloser, zugeschweißter Kunststoffbeutel (ca. 11 cm x 7 cm), gefüllt mit einem weißen, in Wasser löslichen, kristallinen Pulver; Geschmack süß, Zucker entsprechend. Ein Reinheitsgrad von mindestens 99,5% wird aufgrund der Beschaffenheit als zutreffend unterstellt. Rohr- und Rübenzucker, fest, Weißzucker

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1701

Zu Unterposition 1701 99 10: Der Begriff „Weißzucker“ ist in der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 17 bestimmt. Hierher gehört sowohl raffinierter als auch nicht raffinierter Zucker, dessen Farbe im Allgemeinen auf Grund seines hohen Gehaltes an Saccarose (99,5 GHT oder mehr) weiß ist. Zur Bestimmung des Saccharosegehalts in Weißzucker (Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 17) ist die in Anlage II, Methode 10 der Richtlinie 79/796/EWG festgelegte polarimetrische Methode anzuwenden (ABl. Nr. L 239 vom 22. 9. 1979, S. 24).

### Pos. 1701

Zu Unterposition 1701 99: 1. „Zuckerkügelchen“ mit einem Durchmesser von 0,5 bis 0,8 mm, bestehend aus mindestens 80 % Zucker, mindestens 8,5 % Maisstärke und höchstens 1,5 % gereinigtem Wasser. Diese Produkte sind für die Verwendung als Trägerstoff für Wirkstoffe durch Pharmaunternehmen bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6.

### Pos. 1701

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 227/2006 der Kommission vom 9. Februar 2006 (ABl. EU Nr. L 39/3) (RV L 227/2006): 1. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,05 Citronensäure 0,95 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. Die Ware kann nicht als Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden. Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 1701 9990 einzureihen. 2. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,5 Citronensäure 0,5 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. …

### Pos. 1701

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Erzeugnis bestehend aus: - Saccharose 85 GHT - Süßholzwurzelextrakt 15 GHT in Form von hellbraunem granuliertem Zucker, ist in die Position 1701 (Unterposition 1701 91 00) als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 1701 und 1701 91 00. Die Menge des zugesetzten Süßholzwurzelextrakt ändert nicht den Charakter des Erzeugnisses als Zucker der Position 1701.

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 umfasst Weißzucker. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1701.99.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1701.99.10.00.0 beträgt 41.900 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1701.99.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0?

1701.99.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1701.99.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1701.99.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest > 170199 andere, andere > 17019910 Weißzucker. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1701.99.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1701.99.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE11710/16-5. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0?

Warennummer 1701.99.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/17019910000 verlinken.
