# Zolltarifnummer 1702.90.79: Andere Zucker, andere

> Die Zolltarifnummer 1702.90.79 steht für Andere Zucker, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 19.200 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/17029079
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1702.90.79
- Drittlandszollsatz: 19.200 EUR DTN
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  - 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
    - 1702.90 andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT
      - 1702.90.79 Andere Zucker, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 19.200 EUR DTN | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Albanien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Serbien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Nordmazedonien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI1612/26-1** (DE): Anderer Zucker; Karamellzuckersirup Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine dunkelbraun bis schwarze Flüssigkeit, den Angaben nach aus Karamellzucker und Wasser. Der Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, beträgt weniger als 50 GHT. Die Ware ist als andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert, andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, Zucker und Melassen, karamellisiert, andere, andere, in die Unterposition 1702 9079 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI1338/26-1** (DE): Anderer Zucker; Zuckerkulör Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine dunkelbraun bis schwarze Flüssigkeit, den Angaben nach aus Zuckerkulör und Wasser. Die Ware ist als andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert, andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, Zucker und Melassen, karamellisiert, andere, andere, in die Unterposition 1702 9079 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI1614/26-1** (DE): Anderer Zucker; Zuckerkulör Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine dunkelbraun bis schwarze zähfließende Flüssigkeit, den Angaben nach aus Zuckerkulör und Wasser. Die Ware ist als andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert, andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, Zucker und Melassen, karamellisiert, andere, andere, in die Unterposition 1702 9079 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **ATBTI2024000259-DEC** (AT): Zucker, karamellisiert, in Form einer schwarzen, nicht alkoholhaltigen, nicht kakaohaltigen Flüssigkeit mit röstartigem, aromatischem Geruch und ebensolchem sowie mäßig süßem, zugleich adstringierendem, bitterem Geschmack; das Erzeugnis dient (lt. Angaben des Unternehmens) als einfaches Zuckercouleur zur Färbung von alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken sowie Lebensmitteln.
- **FRBTIFR-BTI-2024-02582** (FR): Caramel se présentant sous forme liquide, de couleur brune, utilisé dans l’industrie alimentaire comme nappage pour flan, conditionné en cuve de 1000 l.
- **DEBTI50326/21-1** (DE): Zucker und Melassen, karamellisiert Bei der Ware handelt es sich laut den Unterlagen um einen weiter bearbeiteten, karamellisierten Zuckersirup mit einem Saccharosegehalt von weniger als 50 GHT, bezogen auf die Trockenmasse. Die Ware kennzeichnet sich als klare, dunkelbraune, viskose Lösung mit intensivem, karamell-typischem Geruch und bitterem, karamell-typischem Geschmack. Die Ware ist als Zuckersirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Zucker und Melassen, karamellisiert, in die Unterposition 1702 9079 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **ATBTI2020000180-DEC** (AT): Zucker, karamellisiert, in Form einer schwarzen, nicht alkoholhaltigen, nicht kakaohaltigen Flüssigkeit mit röstartigem, aromatischem Geruch und ebensolchem sowie mäßig süßem, zugleich adstringierendem, bitterem Geschmack; das Erzeugnis dient (lt. Angaben des Antragstellers) als einfaches Zuckercouleur zur Färbung von alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken sowie Lebensmitteln.
- **FR-E4-2006-001811** (FR): ECLATS DE CARAMEL

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1702

Zu Unterposition 1702 90: 1. Sog. „high-test“-Melassen, durch Hydrolyse und Konzentrieren von rohem Zuckerrohrsaft gewonnen und hauptsächlich verwendet als Nährboden für Mikroorganismen beim Gewinnen von Antibiotika oder zum Herstellen von Ethylalkohol.

### Pos. 1702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3513/92 der Kommission vom 3. Dezember 1992 (ABl. EG Nr. L 117/9) (RV L 3513/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup, ohne erkennbaren Fruchtgeschmack, mit den folgenden Merkmalen: Extrakt, refr. 20ºC: 67,0 GHT Saccharose: nicht nachweisbar Glucose (Dextrose): 48,0 GHT bezogen auf den Trockenstoff Fructose: 48,8 GHT bezogen auf den Trockenstoff Asche: unter 0,01 GHT titrierbare Säuren: (pH 7,0) berechnet als Weinsäure: 0,11 GHT Das Erzeugnis wird unter der Bezeichnung „konzentrierter rektifizierter Traubenmost“ gehandelt. …

### Pos. 1702

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 3. Juni 2021 in der Rechtssache C‑822/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 ist dahin auszulegen, dass eine wässrige Lösung, die durch thermische Zersetzung von Dextrose gewonnen wird und u. a. aus wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen besteht, weder in die Unterposition 1702 90 95 dieser Nomenklatur einzureihen ist, die u. a. …

### Pos. 1702

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (36. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 18. Juni 2010): Ein Erzeugnis bestehend aus zwei Portionstütchen, eines mit „Karamellsplittern” und ein zweites mit einer „Aromazubereitung“, in Aufmachung für den Einzelverkauf, ist in die Position 1702 (KN-Code 1702 90 75) einzureihen. Das Erzeugnis wird für aromatisierte Karamellisierungen verwendet und hat folgende Zusammensetzung: 1. „Karamellsplitter“, eine Mischung aus braunen Kristallen und beigefarbenem Pulver, mit Karamellgeruch. Es sind folgende Mengen an Zuckern enthalten (in GHT): - Glucose (HPLC): 14.47 - Maltose (HPLC): 9.63 - Sucrose (HPLC): 8.00 - Fructose (HPLC): 5.52 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1702.90.79.00.0 Zucker und Melassen, karamellisiert, andere, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1702.90.79?

Die Zolltarifnummer 1702.90.79 umfasst Andere Zucker, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1702.90.79?

Der Drittlandszollsatz für 1702.90.79 beträgt 19.200 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1702.90.79?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1702.90.79?

1702.90.79 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1702.90.79 im Zolltarif eingeordnet?

1702.90.79 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert > 170290 andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1702.90.79?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1702.90.79 erfasst, zum Beispiel DEBTI1612/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1702.90.79?

KN-Code 1702.90.79 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/17029079 verlinken.
