# Zolltarifnummer 1704.90.51.00: Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit…

> Die Zolltarifnummer 1704.90.51.00 steht für Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1704905100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1704.90.51.00
- Drittlandszollsatz: 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  - 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
    - 1704.90 andere
      - 1704.90.51 Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr
        - 1704.90.51.00 Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Alle Drittländer | 35 % | Non preferential tariff quota |
| Chile | 0 % | Preferential tariff quota |
| Kanada | 0 % | Preferential tariff quota |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI18039/25-1** (DE): Zuckerware ; Rohmasse Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um eine braune, typisch nach Toffee riechende und schmeckende Creme. Sie wird unter Hitzeeinwirkung aus Glucosesirup, Zucker und weiteren Zutaten hergestellt und in Kunststoffeimern mit einem Inhalt von 12 kg gehandelt. Gemäß den Angaben des Antragstellers enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 50 GHT bis weniger als 75 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 5 GHT bis weniger als 30 GHT, - Milchprotein: weniger als 2,5 GHT, - Milchfett: 1,5 bis weniger als 3 GHT. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr, in den TARIC-Code 1704 9051 00 einzureihen.
- **DEBTI45532/22-1** (DE): Zuckerware ohne Kakaogehalt; Rohmasse Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um eine braune, typisch nach Toffee riechende und schmeckende Creme. Sie wird unter Hitzeeinwirkung aus Glucosesirup, Zucker und weiteren Zutaten hergestellt und in Einwegbehältnissen (Eimern) mit einem Inhalt von 12 kg gehandelt. Gemäß den Angaben des Antragstellers enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT, - Milchprotein: weniger als 2,5 GHT, - Milchfett: 1,5 bis weniger als 3 GHT. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt in die Unterposition 1704 9051 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI45529/22-1** (DE): Zuckerware ohne Kakaogehalt; Fondantmasse Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um eine braune Karamellpaste mit Zusatz von Kakaobutter. Die Ware wird in Kunststoffeimern zu je 12 kg gehandelt. Folgende relevante Werte wurden vom Antragsteller zur Ermittlung des Agrarteilbetrags angegeben: Stärke/Glucose (gemäß VO (EU) Nr. 118/2010): mehr als 25 GHT und weniger als 50 GHT Saccharose/Isoglucose/Invertzucker (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008): mehr als 5 GHT und weniger als 30 GHT Milchprotein und Milchfett wurden nach den Angaben des Antragstellers ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerware ohne Kakaogehalt, Fondantmassen, in den TARIC-Code 1704 9051 00 einzureihen.
- **DEBTI45530/22-1** (DE): Zuckerware ohne Kakaogehalt; Rohmasse Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um eine braune, süß und aromatisch nach Karamell, Butter und Sahne schmeckende Creme. Sie wird unter Hitzeeinwirkung aus Glucosesirup, Zucker und weiteren Zutaten wie Sahne und Butter hergestellt und in Einwegbehältnissen (Eimern) mit einem Inhalt von 12 kg gehandelt. Gemäß den Angaben des Antragstellers enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT, - Milchprotein: weniger als 2,5 GHT, - Milchfett: 3 bis weniger als 6 GHT. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt in die Unterposition 1704 9051 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **HRBTIOM-2019-0018** (HR): Šećerna pasta u plastičnoj kantici od 1 kg, 2,5 kg i 6 kg. Sadrži: šećer, biljni margarin, glukozni sirup, modificirani škrob, zgušnjivač, ovlaživač, konzervans, aromu i bojilo. Koristi se u slastičarstvu za oblaganje torti i kolača.
- **DEBTI13017/18-1** (DE): Zuckerware ohne Kakaogehalt; Fondantmasse Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um einen quaderförmigen Block aus fester, aber knetbarer, cremeweißer Zuckermasse, die zum Dekorieren und Eindecken von Torten verwendet werden soll. Dazu kann sie gemäß Packungsangabe noch mit Farb- oder Aromastoffen versetzt werden. Die Ware ist zu einem Nenngewicht von 1 kg in Aufmachung für den Einzelverkauf in einem bunt bedruckten Klarsichtfolienbeutel verpackt. Gemäß den Angaben des Antragstellers enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 70 GHT und mehr. Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt in die Position 1704 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **AT2014/000206** (AT): Zuckerware (Rohmasse) in Form einer hellbraunen, nussartig riechenden und süßen, sowie nach Soja und Mandeln schmeckenden, festen, nicht kakaohaltigen, nicht alkoholhaltigen Fondantmasse, im Wesentlichen bestehend aus Zucker, Sojabohnen, Wasser, Mandeln, Glucosesirup, modifizierter Stärke, Säuerungsmittel, Aromen und wenig anderen Zutaten; mit einem Gehalt an: Milchfett: weniger als 1,5 GHT; Milchprotein: weniger als 2,5 GHT; Stärke/Glucose: mehr als 5 GHT, jedoch weniger als 25 GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 50 GHT; das Erzeugnis dient zur direkten Verarbeitung als Füllmasse für Teigstücke; aufgemacht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 12,5 kg.
- **AT2014/000288** (AT): Zuckerware (andere Rohmasse) in Form einer weißen, klebrigen, nicht kakaohaltigen, nicht alkoholhaltigen, knetbaren Masse mit sehr süßem Geschmack, im Wesentlichen bestehend aus Weißzucker (Saccharose), Glucosesirup, pflanzlichem Fett, Aromen und wenig anderen, geringfügigen Zutaten; mit einem Gehalt an: Milchfett: weniger als 1,5 GHT; Milchprotein: weniger als 2,5 GHT; Stärke/Glucose: mehr als 5 GHT, jedoch weniger als 25 GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 70 GHT; die Ware dient als Konditorei-Halbstoff zu Dekorationszwecken; aufgemacht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 7 kg und 12,5 kg.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

### Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

### Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

### Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1704.90.51.00.0 andere, Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1704.90.51.00?

Die Zolltarifnummer 1704.90.51.00 umfasst Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1704.90.51.00?

Der Drittlandszollsatz für 1704.90.51.00 beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1704.90.51.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1704.90.51.00?

1704.90.51.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1704.90.51.00 im Zolltarif eingeordnet?

1704.90.51.00 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) > 170490 andere > 17049051 Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1704.90.51.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1704.90.51.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18039/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1704.90.51.00?

TARIC-Code 1704.90.51.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1704905100 verlinken.
