# Zolltarifnummer 1704.90.99.19: Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere

> Die Zolltarifnummer 1704.90.99.19 steht für Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1704909919
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1704.90.99.19
- Drittlandszollsatz: 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  - 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
    - 1704.90 andere
      - 1704.90.99 andere, andere, andere, andere
        - 1704.90.99.19 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Alle Drittländer | 35 % | Non preferential tariff quota |
| Kanada | 0 % | Preferential tariff quota |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2026-02048** (FR): Sucrerie sans cacao présentée sous forme d'une préparation à base d’arachides décortiquées et caramélisées et de sucre, conditionnée pour la vente au détail en pot en carton d’un poids de 250 g.
- **DEBTI18641/26-1** (DE): Zuckerware; Mochi Bei der Ware handelt es sich um Klebreiskuchen, sogenannte Mochi, bestehend aus einer hellgelben Maltose-Hülle mit einem geringen Anteil an Klebreispulver und einer Creme-Füllung. Von außen sind die Mochi mit einem weißen Pulver bestreut. Die Mochi sind zu je sechs Stück in einer Kunststofftiefziehschale platziert und in einem Umkarton verpackt, der für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Der Umkarton ist bunt bedruckt und mit dem Marken- und Produktnamen, der Zutatenliste und dem Nettogewicht (180 g) versehen. Aus den Angaben des Antragstellers wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 50 GHT bis weniger als 75 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 5 GHT bis weniger als 30 GHT - Milchfett: weniger als 1 , 5 GHT, - Milchprotein weniger als 2 , 5 GHT, Bei der Ware handelt es sich nicht um eine Ware der Position 1901, da der Anteil an Klebreis zu gering ist. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, andere, andere, andere, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, andere, in die Codenummer 1704 9099 19 0 des Zolltarifs einzureihen.
- **DEBTI18626/26-1** (DE): Zuckerware; Mochi Bei der Ware handelt es sich um Klebreiskuchen, sogenannte Mochi, bestehend aus einer grünen Maltose-Hülle mit einem geringen Anteil an Klebreispulver und einer Creme-Füllung. Von außen sind die Mochi mit einem weißen Pulver bestreut. Die Mochi sind zu je sechs Stück in einer Kunststofftiefziehschale platziert und in einem Umkarton verpackt, der für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Der Umkarton ist bunt bedruckt und mit dem Marken- und Produktnamen, der Zutatenliste und dem Nettogewicht (180 g) versehen. Aus den Angaben des Antragstellers wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 50 GHT bis weniger als 75 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 5 GHT bis weniger als 30 GHT - Milchfett: weniger als 1 , 5 GHT, - Milchprotein weniger als 2 , 5 GHT, Bei der Ware handelt es sich nicht um eine Ware der Position 1901, da der Anteil an Klebreis zu gering ist. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, andere, andere, andere, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, andere, in die Codenummer 1704 9099 19 0 des Zolltarifs einzureihen.
- **DEBTI18629/26-1** (DE): Zuckerware; Mochi Bei der Ware handelt es sich um Klebreiskuchen, sogenannte Mochi, bestehend aus einer violetten Maltose-Hülle mit einem geringen Anteil an Klebreispulver und einer Creme-Füllung. Von außen sind die Mochi mit einem weißen Pulver bestreut. Die Mochi sind zu je sechs Stück in einer Kunststofftiefziehschale platziert und in einem Umkarton verpackt, der für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Der Umkarton ist bunt bedruckt und mit dem Marken- und Produktnamen, der Zutatenliste und dem Nettogewicht (180 g) versehen. Aus den Angaben des Antragstellers wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 50 GHT bis weniger als 75 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 5 GHT bis weniger als 30 GHT - Milchfett: weniger als 1 , 5 GHT, - Milchprotein weniger als 2 , 5 GHT, Bei der Ware handelt es sich nicht um eine Ware der Position 1901, da der Anteil an Klebreis zu gering ist. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, andere, andere, andere, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, andere, in die Codenummer 1704 9099 19 0 des Zolltarifs einzureihen.
- **DEBTI18635/26-1** (DE): Zuckerware; Mochi Bei der Ware handelt es sich um Klebreiskuchen, sogenannte Mochi, bestehend aus einer rosa Maltose-Hülle mit einem geringen Anteil an Klebreispulver und einer Creme-Füllung. Von außen sind die Mochi mit einem weißen Pulver bestreut. Die Mochi sind zu je sechs Stück in einer Kunststofftiefziehschale platziert und in einem Umkarton verpackt, der für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Der Umkarton ist bunt bedruckt und mit dem Marken- und Produktnamen, der Zutatenliste und dem Nettogewicht (180 g) versehen. Aus den Angaben des Antragstellers wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 50 GHT bis weniger als 75 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 5 GHT bis weniger als 30 GHT - Milchfett: weniger als 1 , 5 GHT, - Milchprotein weniger als 2 , 5 GHT, Bei der Ware handelt es sich nicht um eine Ware der Position 1901, da der Anteil an Klebreis zu gering ist. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, andere, andere, andere, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, andere, in die Codenummer 1704 9099 19 0 des Zolltarifs einzureihen.
- **DEBTI26602/25-1** (DE): Zuckerware Bei vorgelegten Ware handelt es sich um stilisierte Burger aus einer Schaumzuckermasse und Fruchtgummi. Die Erzeugnisse haben eine Höhe von ca. 3 cm und einen Durchmesser von ca. 2 , 5 cm. Sie sind einzeln in Tiefziehschalen mit Druckdeckel verpackt, welcher bedruckt ist mit dem Marken- und Produktnamen, dem deklarierten Nettogewicht und der GTIN. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 5 GHT bis weniger als 30 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, andere, andere, in den TARIC-Code 1704 9099 19 einzureihen.
- **DEBTI26868/25-1** (DE): Zuckerware Bei der Ware handelt es sich um längliche gefriergetrocknete Gummibonbons. Die Ware hat eine stark poröse Struktur und eine harte Konsistenz. Die ist verpackt in einem bunt bedruckten Kunststofffolienbeutel, auf dem Marken- und Produktname, die Nährwerttabelle, die Zutatenliste und das Nettogewicht (50 g) aufgedruckt sind. Abbildung siehe Anlage. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware hat durch die Gefriertrocknung ihre gummiartige Konsistenz und somit den Charakter als Gummibonbon verloren. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, andere, andere, andere, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, andere, in den TARIC-Code 1704 9099 19 einzureihen.
- **DEBTI3667/25-1** (DE): Zuckerware; Brausepulver mit Hartkaramelllutscher Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware aus einer Hartkaramelle (Lutscher) und Brausepulver (Pulver), verpackt in einem stilisierten Mikrofon aus Kunststoff. Das Mikrofon lässt sich in Kopf und Halterung auseinander nehmen, wobei innen am Kopf die Hartkaramelle angebracht ist, das Brausepulver ist in die Halterung eingefüllt. Bei der Verwendung wird der Lutscher angeleckt und in das Brausepulver gedippt. Die Ware ist in verschiedenen Farbkombinationen mit jeweils unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Cola & Himbeere, Himbeere & Erdbeere, Erdbeere & Cola ) verfügbar. Die Ware ist mit einem bunten Etikett versehen, das beschriftet ist mit dem Produktnamen, der Geschmacksrichtung und dem deklarierten Nettogewicht (35 g). Abbildung siehe Anlage. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 50 GHT bis weniger als 75 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 5 GHT bis weniger als 30 GHT - Milchfett und Milchprotein sind aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Aufgrund des Umfangs ist das Brausepulver für die Ware charakterbestimmend. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, andere, in den TARIC-Code 1704 9099 19 einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

### Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

### Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

### Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1704.90.99.19.0 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1704.90.99.19?

Die Zolltarifnummer 1704.90.99.19 umfasst Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1704.90.99.19?

Der Drittlandszollsatz für 1704.90.99.19 beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1704.90.99.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1704.90.99.19?

1704.90.99.19 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1704.90.99.19 im Zolltarif eingeordnet?

1704.90.99.19 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) > 170490 andere > 17049099 andere, andere, andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1704.90.99.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1704.90.99.19 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02048. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1704.90.99.19?

TARIC-Code 1704.90.99.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1704909919 verlinken.
