# Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an…

> Die Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0 steht für Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.000 % + 25.200 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/18061020000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1806.10.20.00.0
- Drittlandszollsatz: 8.000 % + 25.200 EUR DTN
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  - 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
    - 1806.10 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
      - 1806.10.20 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT
        - 1806.10.20.00.0 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8.000 % + 25.200 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (cocoa)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE13695/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: siehe Warenprobe. Verwendung: siehe Warenprobe. Verpackungseinheit: 1 kg-Beutel. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Verpackung: Bunt bedruckte, verschweißte Kunststoffverpackung. Kennzeichnung (Auszug): "UTZ M-Quick Feines Kakaogetränk 12 Vitamine 1 kg Produkt zur Herstellung eines Kakaogetränkes Zutaten: Zucker, fettarmer Kakao 19,2%, Traubenzucker, Emulgator (Sojalecithin), Kochsalz jodiert, Aroma, Vitamine (A, D, E, C, B1, B2, Niacin, B 6, Folsäure, B 12, Biotin, Pantothensäure) Zubereitung: 2 gehäufte Kaffeelöffel (10 g) M-Quick in ein Glas kalte oder warme Milch geben, gut umrühren." Warenbeschaffenheit: Braunes, leicht körniges Pulver; Geruch: nach Kakao, Geschmack: süß und nach Kakao. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach und nach dem Untersuchungsergebnis liegt Kakaopulver mit Zusatz von Zucker und geringen Mengen anderer Zusatzstoffe vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT.
- **DEHH/604/08-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Weißzucker: 63,50 %, Glucose: 19,00 %, Kakao: 16,50 %, sonstige (Vitamine, Calcium, Salz, Aroma, Lecithin): 1,00 % Verwendung: zum Dekorieren von Kuchen, Eis und Pudding; Zusatz zum Cappuccino und zu anderen Desserten; zum Gebrauch nach Auflösen in der Milch; als Kakaobasis zum Pfefferkuchen und Kuchen Handelsübliche Maßeinheit: keine Angaben Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: feines, braunes, kakaohaltiges, von kristallinen Partikeln durchzogenes Pulver mit Instanteffekt; Geruch: nach Kakao; Geschmack: süß, nach Kakao. Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt Kakaopulver mit Zusatz von Saccharose und Glucose vor.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1806

Zu Unterpositionen 1806 10 15 bis 1806 10 90: Wegen besonderer Analysenmethoden zur Bestimmung des Gehalts an Saccharose/Invertzucker/Isoglucose siehe Erläuterungen (EE) zu Pos. 0403.

### Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0?

Die Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0 umfasst Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.10.20.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1806.10.20.00.0 beträgt 8.000 % + 25.200 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1806.10.20.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0?

1806.10.20.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1806.10.20.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1806.10.20.00.0 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180610 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 18061020 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.10.20.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.10.20.00.0 erfasst, zum Beispiel DE13695/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 1806.10.20.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 1806.10.20.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0?

Warennummer 1806.10.20.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/18061020000 verlinken.
