# Zolltarifnummer 1806.90.90.19.0: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in unmittelbaren…

> Die Zolltarifnummer 1806.90.90.19.0 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/18069090190
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1806.90.90.19.0
- Drittlandszollsatz: 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  - 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
    - 1806.90 andere
      - 1806.90.90 andere
        - 1806.90.90.19 ki vsebuje 70 mas. % ali več saharoze (vključno z invertnim sladkorjem, izraženim kot saharoza)
          - 1806.90.90.19.0 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (cocoa)

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 9090: Hierher gehören z. B. bestimmte kakaohaltige Pulver zum Herstellen von Creme, Speiseeis, Nachspeisen sowie ähnliche Zubereitungen (mit Ausnahme von Waren, die in den Erläuterungen zu Kapitel 18 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ ausgeschlossen sind). Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EG) Nr. 1264/98 der Kommission vom 17. Juni 1998 (ABL. EG Nr. L 175/4) (RV L 1264/98): 4. Lebensmittelzubereitung in Form von mundgerechten Kugeln, überzogen mit Gummi Arabicum und hauptsächlich aus Milchschokolade, Zucker, Rum, Kokosraspeln, Kakaomasse und Kakaobutter bestehend. Unterposition 1806 9011 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 18 und dem Wortlaut der KN-Codes 1806, 1806 90 und 1806 9011. Verordnung (EG) Nr. …

### Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 90: Ware aus verschiedenen Bestandteilen auf der Grundlage von Schokolade, bestehend aus einer eiförmigen Schale mit einer äußeren Schicht aus Schokolade und einer inneren Schicht auf der Grundlage von Zucker, Milcherzeugnissen und pflanzlichen Fetten, die eine Plastikkapsel umschließt, die selbst ein Spielzeug (als Überraschungsartikel) enthält (z.B. einen nicht zusammengesetzten Plastikhubschrauber). Anwendung der AV 3 b). Zu Unterposition 1806 90: Mit Schokolade überzogenes Erzeugnis von gewölbter Form, mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, bestehend aus einer dünnen Waffel (ungefähr 1 bis 2 mm dick), mit einer Füllung aus kleinen getrockneten Erdbeerflocken, das ganze ist mit Milchschokolade überzogen. 3. …

### Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.90.90.19.0?

Die Zolltarifnummer 1806.90.90.19.0 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.90.90.19.0?

Der Drittlandszollsatz für 1806.90.90.19.0 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1806.90.90.19.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.90.90.19.0?

1806.90.90.19.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1806.90.90.19.0 im Zolltarif eingeordnet?

1806.90.90.19.0 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180690 andere > 18069090 andere > 1806909019 ki vsebuje 70 mas. % ali več saharoze (vključno z invertnim sladkorjem, izraženim kot saharoza). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.90.90.19.0?

Zu 1806.90.90.19.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 1806.90.90.19.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 1806.90.90.19.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.90.90.19.0?

Warennummer 1806.90.90.19.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/18069090190 verlinken.
