# Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0: Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905

> Die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 steht für Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Der Drittlandszollsatz beträgt 7.600 % + EA, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/19012000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 7.600 % + EA
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  - 1901 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 1901.20 Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905
      - 1901.20.00.00.0 Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7.600 % + EA | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI27050/18-1** (DE): Indische Blätterteigtaschen mit Kartoffel- und Erbsenfüllung Beschreibung des vorgelegten Warenmusters: Rechteckige (L

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1901

Zu Unterposition 1901 2000: Hierher gehört z. B. zubereiteter Teig, der in den Erläuterungen zu Pos. 1901 des HS, Teil II achter Absatz Ziffer 7 und 8 beschrieben ist. Nicht hierher gehören vollständig gebackene oder vorgebackene Backwaren; letztere erfordern vor dem Verzehr ein weiteres Backen (Pos. 1905). Nicht hierher gehören dünne, gebackene und getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke, auch zum Belegen bestimmter Backwaren bestimmt (Pos. 1905). (entfallen)

### Pos. 1901

Zu Unterposition 1901 20: 1. Ungegarte Pizza, bestehend aus Pizzateig und Belag. Die Pizza, mit einem Nettogewicht von 580 g, ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Als Zutaten wurden Weizenmehl, Wasser, Käse, Käse auf Grundlage von Margarine, Champignons, Rindfleisch (4,7 GHT), Zwiebeln, Tomatenpüree, pflanzliches Öl (Olivenöl), Hefe, Salz, Zucker, Backtriebmittel, Malzextrakt, teilweise gehärtetes Pflanzenfett, modifizierte Stärke, Knoblauch und Gewürze eingesetzt. Vor dem Verzehr muss die Pizza 15 bis 20 Minuten (bei vorgeheiztem Backofen) oder 20 bis 25 Minuten (bei nicht vorgeheiztem Backofen) gebacken werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 1901

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/7) (RV L 440/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9): 1. Tiefgefrorener fertiger Teig, hauptsächlich aus Weizenmehl, mit Zusatz von Margarine, Fett, Wasser, Hefe, Eiern, mit einer Füllung aus Marzipan, Zucker, Maisstärke, Wasser und Margarine. Die in bestimmte Form gebrachte Ware ist nach dem Auftauen backfertig. Unterposition 1901 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut des KN-Codes 1901 und 1901 20 00 (siehe auch die Erläuterungen zur KN, Codes 1901 20 00 und 1905). 2. …

### Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 umfasst Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1901.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1901.20.00.00.0 beträgt 7.600 % + EA. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1901.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0?

1901.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1901.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1901.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1901 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 190120 Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1901.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1901.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27050/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0?

Warennummer 1901.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/19012000000 verlinken.
