# Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0: Reis enthaltend

> Die Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0 steht für Reis enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + 6.100 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/19022091200
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1902.20.91.20.0
- Drittlandszollsatz: 8.300 % + 6.100 EUR DTN
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  - 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
    - 1902.20 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)
      - 1902.20.91 andere, gekocht
        - 1902.20.91.20 Reis enthaltend
          - 1902.20.91.20.0 Reis enthaltend

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8.300 % + 6.100 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI48333/24-1** (DE): Gefüllte Teigware, tiefgefroren. Zwanzig tiefgekühlte, mit einer Zubereitung aus Gemüsestückchen gefüllte, annähernd halbrunde und vollständig geschlossene, vorgegarte und anschließend angebratene Teigwaren, in einer Kunststoffwanne verpackt und eingeschweißt in eine etikettierte Klarsichtfolie mit Angaben zum Erzeugnis (Teigtaschen gefüllt mit Gemüse, vorgebraten, tiefgefroren; Nettogewicht 500 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Dämpfer: 8 - 10 Minuten im gefrorenem Zustand; Mikrowelle: 2 - 3 Minuten (900 W) im gefrorenem Zustand). Tierische Erzeugnisse: Nach der Zutatenliste nicht enthalten. Teigware, gefüllt, keine tierischen Erzeugnisse enthaltend, gekocht, Reis enthaltend.
- **DEBTI39416/21-1** (DE): Gefüllte Teigware, tiefgefroren. Ein Warenmuster lag nicht vor, die Einreihung erfolgt auf Grundlage der Antragsangaben: Danach handelt es sich um zwanzig tiefgekühlte, mit einer Zubereitung aus Gemüsestückchen gefüllte, annähernd halbrunde und vollständig geschlossene, vorgegarte und anschließend angebratene Teigtaschen, in einer Kunststoffwanne mit Vertiefungen verpackt und eingeschweißt in eine etikettierte Originalklarsichtfolie mit Angaben zum Erzeugnis (Teigtaschen gefüllt mit Gemüse, vorgebraten, tiefgefroren; Nettogewicht 500 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Dämpfer: 8 - 10 Minuten im gefrorenem Zustand; Mikrowelle: 2 - 3 Minuten (900 W) im gefrorenem Zustand). Tierische Erzeugnisse: Nach der Zutatenliste nicht enthalten. Teigware, gefüllt, keine tierischen Erzeugnisse enthaltend, gekocht, Reis enthaltend.
- **DEBTI25276/18-1** (DE): Gefüllte Teigware, tiefgefroren Beschreibung des vorgelegten Warenmusters (in Originalumschließung): Zwanzig tiefgekühlte, mit einer Zubereitung aus hellbeigen, grünen und orangefarbenen Gemüsestückchen gefüllte, annähernd halbrunde und vollständig geschlossene, grüne, vorgegarte und an der Unterseite goldbraun angebratene Teigtaschen (Durchmesser ca. 6 cm, Höhe bis zu 3 cm), in einer Kunststoffwanne mit Vertiefungen verpackt und eingeschweißt in eine etikettierte Originalklarsichtfolie; der Etikettaufdruck enthält mehrsprachige Angaben zum Erzeugnis ("Teigtaschen gefüllt mit Gemüse, vorgebraten, tiefgefroren; Nettogewicht 500 g"), zu den Zutaten (siehe Feld 8) und zur Zubereitung (Dämpfer: 8 - 10 min. im gefrorenem Zustand; Mikrowelle: 2 min. (900 W) im gefrorenem Zustand). Tierische Erzeugnisse: Nach der Zutatenliste nicht enthalten. Teigware, gefüllt, keine tierischen Erzeugnisse enthaltend, gekocht, Reis enthaltend.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1902

Zu Unterpositionen 1902 20 10 bis 1902 20 99: Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie ‚Samosa‘ oder ‚Briouat‘ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT beträgt). Zu Unterposition 1902 20 91: Hierher gehören auch vorgekochte Teigwaren.

### Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 20: 1. Zubereitung, bestehend aus mit Shrimps gefüllten Teigwaren (Wontons) und Suppenkonzentrat. Die Zubereitung ist gefroren und in einem Kunststoffbecher für den Einzelverkauf aufgemacht. Vor dem Verzehr soll sie nach Zugabe von Wasser in einem Mikrowellenofen erhitzt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Warenzusammenstellung, bestehend aus mit Shrimps gefüllten Teigwaren (Wontons) und einem Beutel mit einer pulverförmigen Suppengrundlage. Die Ware ist gefroren und in einem Pappgefäß für den Einzelverkauf aufgemacht. Vor dem Verzehr soll das Suppenpulver mit Wasser gemischt und die Wontons in der Suppe gekocht werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 2 b), 3 b) und 6.

### Pos. 1902

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …

### Pos. 1902

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0?

Die Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0 umfasst Reis enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.20.91.20.0?

Der Drittlandszollsatz für 1902.20.91.20.0 beträgt 8.300 % + 6.100 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1902.20.91.20.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0?

1902.20.91.20.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1902.20.91.20.0 im Zolltarif eingeordnet?

1902.20.91.20.0 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190220 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet) > 19022091 andere, gekocht > 1902209120 Reis enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.20.91.20.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.20.91.20.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48333/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.20.91.20.0?

Warennummer 1902.20.91.20.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/19022091200 verlinken.
