# Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0: Teigwaren, andere

> Die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0 steht für Teigwaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6.400 % + 24.600 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/19023010800
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1902.30.10.80.0
- Drittlandszollsatz: 6.400 % + 24.600 EUR DTN
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  - 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
    - 1902.30 andere Teigwaren
      - 1902.30.10 getrocknet
        - 1902.30.10.80 drugo
          - 1902.30.10.80.0 Teigwaren, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6.400 % + 24.600 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI31914/25-1** (DE): Getrocknete Glasnudeln. Getrocknete, vorgekochte Glasnudeln aus Erbsenstärke; in Aufmachung für den Einzelverkauf à 200 g. Reis*: nicht enthalten *: Antragsangaben Teigwaren, vorgekochte, nicht gefüllte, getrocknete Nudeln aus Erbsenstärke, keinen Reis enthaltend.
- **DEBTI29607/24-1** (DE): Instant-Nudelgericht mit Ingwer. Warenzusammenstellung zur Zubereitung einer Nudelsuppe bestehend aus vorgegarten, getrockneten Nudeln (80 g) und einem Beutel mit einer Suppengrundlage (30 g), die sich gemeinsam in einer etikettierten Verpackung befinden. Gemäß den Zubereitungshinweisen werden Nudeln und Suppengrundlage in 400 ml kochendes Wasser gegeben und sind nach 6 Minuten ziehen lassen verzehrfertig. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, die zur Herstellung eines Nudelgerichts vorgesehen ist. Der Charakter wird durch die Nudeln bestimmt, da diese den größten Teil der Ware ausmachen. Teigware, vorgegart, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend.
- **DEBTI27263/24-1** (DE): Getrocknete Glasnudeln. Ettiketierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Glasnudeln, 100 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln 3 - 5 Minuten in siedendem Wasser kochen); darin weiße, trockene, lange, sehr dünne (Durchmesser < 1 mm), glasig transparente Fadennudeln, nach Art von Glasnudeln. Reis*: nicht enthalten Gehalt an Mungbohnenstärke*: weniger als 60 GHT *abgeleitet aus der Zutatenliste Teigwaren, vorgekocht, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend, Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von weniger als 60 GHT.
- **DEBTI27429/24-1** (DE): Getrocknete Glasnudeln. Ettiketierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Glasnudeln, 250 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln 3 - 5 Minuten in siedendem Wasser kochen); darin weiße, trockene, lange, sehr dünne (Durchmesser < 1 mm), glasig transparente Fadennudeln, nach Art von Glasnudeln. Reis*: nicht enthalten Gehalt an Mungbohnenstärke*: weniger als 60 GHT *abgeleitet aus der Zutatenliste Teigwaren, vorgekocht, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend, Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von weniger als 60 GHT.
- **DEBTI37753/23-1** (DE): Nudeln aus Weizenmehl, getrocknet. In Klarsichtfolie luftdicht verpackte, zu vier einzelnen Blöcken zusammengelegte, hellbeige, gewellte, getrocknete Nudeln (Labormuster). Der Original-Kunststoffbeutel ist bedruckt mit Angaben zum Erzeugnis (Nudeln asiatischer Art aus Weizenmehl, 250 g) und zur Zubereitung (Nudeln 4 - 6 Minuten in Wasser kochen). Nach den Herstellerangaben sind die Nudeln in Wasserdampf vorgegart. Teigware, vorgekocht und getrocknet, keinen Reis enthaltend, aus Weizenmehl.
- **DEBTI37750/23-1** (DE): Nudeln aus Weizenvollkornmehl, getrocknet. In Klarsichtfolie luftdicht verpackte Kunststoffwanne mit zu einem Knäuel zusammengelegten, hellbraunen, getrockneten Nudeln aus Vollkornmehl (Labormuster). Der Original-Kunststoffbeutel ist bedruckt mit Angaben zum Erzeugnis (Nudeln asiatischer Art aus Weizenvollkornmehl, 250 g) und zur Zubereitung (Nudeln 4 - 6 Minuten in Wasser kochen). Nach den Herstellerangaben sind die Nudeln in Wasserdampf vorgegart. Teigware, vorgekocht und getrocknet, keinen Reis enthaltend, aus Weizenvollkornmehl.
- **DEBTI13460/22-1** (DE): Getrocknete Glasnudeln. Neuerteilung der vZTA DEBTI-1308/19-1. Weiße, trockene, ca. 18 cm lange, sehr dünne (Durchmesser ca. 1 mm), glasig transparente Faden- nudeln, nach Art von Glasnudeln, verpackt in einem Schlauchfolienbeutel. Ein Entwurf zur Original-Verpackung (bedruckter Kunststofffolienbeutel) sowie Angaben zum Erzeugnis (Getrocknete Glasnudeln; 200 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Die Glasnudeln in kochendem Wasser ca. 4 Minuten kochen oder in Suppe / Soße 4 Minuten mitkochen oder in kochendem Wasser zugedeckt 5 Minuten ziehen lassen) wurden vorgelegt. Reis: nicht enthalten (gemäß Zutatenliste) Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung: Vorgekochten Teigwaren entsprechend Teigwaren, vorgekochte, nicht gefüllte, getrocknete Nudeln aus Erbsenstärke, keinen Reis enthaltend.
- **DEBTI30478/23-1** (DE): Getrocknete Glasnudeln. Ettiketierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Glasnudeln, 250 g) und zu den Zutaten, darin weiße, trockene, lange, sehr dünne (Durchmesser < 1 mm), glasig transparente Fadennudeln, nach Art von Glasnudeln. Gemäß Zubereitungsempfehlung werden die Nudeln 3 - 5 Minuten in siedendem Wasser gekocht. Reis: nicht enthalten Teigwaren, vorgekocht, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 30 10: Der Ausdruck „getrocknet“ im Sinne dieser Unterposition bezieht sich auf Waren im trockenen und brüchigen Zustand mit einem geringen Feuchtigkeitsgehalt (bis etwa 12 %), die entweder direkt in der Sonne getrocknet oder in einem industriellen Trocknungsverfahren (z. B. Tunneltrocknung, Rösten oder Frittieren) unterzogen wurden.

### Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 30: 1. Zubereitung mit einem Gehalt an sichtbaren Stückchen von 22,9 GHT Fleischbällchen, 20,5 GHT Teigwaren und 1,28 GHT Gemüse. Die Fleischbällchen selbst enthalten 63,8 GHT Fleisch, womit der Gesamtfleischanteil der Zubereitung 14,6 GHT beträgt. Die Zubereitung ist in einem Glasbehälter mit einem Inhalt von 190 g für den Einzelverkauf aufgemacht und dazu bestimmt, nach dem Aufwärmen von kleinen Kindern (ein Jahr und älter) verzehrt zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 1902

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …

### Pos. 1902

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0?

Die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0 umfasst Teigwaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.30.10.80.0?

Der Drittlandszollsatz für 1902.30.10.80.0 beträgt 6.400 % + 24.600 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1902.30.10.80.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0?

1902.30.10.80.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1902.30.10.80.0 im Zolltarif eingeordnet?

1902.30.10.80.0 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190230 andere Teigwaren > 19023010 getrocknet > 1902301080 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.30.10.80.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.30.10.80.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI31914/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0?

Warennummer 1902.30.10.80.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/19023010800 verlinken.
