# Zolltarifnummer 1904.10: Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen…

> Die Zolltarifnummer 1904.10 steht für Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/190410
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1904.10
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  - 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 1904.10 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE22156/12-1** (DE): Maissnack mit Käsearoma Ein Original-Warenmuster und vertrauliche Angaben zu den Zutaten und zur Herstellung lagen vor. Bunt bedruckter Folienbeutel, der Aufdruck (türkisch auf der Verpackung, deutsch und arabisch auf Plastik-banderole) enthält Angaben zum Erzeugnis (Ofen Maissnack mit Käsearoma; 59 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8). Inhalt: Maisgelber, extrudierter, luftig aufgeblähter Knabberartikel in Flips-Form (Länge ca. 4 cm - 5 cm, Dicke ca. 1,2 cm; unregelmäßig gebogen); Geschmack pikant nach Käsemaissnack, rösch. Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreideerzeugnissen hergestellt
- **DE22157/12-1** (DE): Maissnack mit Erdnüssen Ein Original-Warenmuster und vertrauliche Angaben zu den Zutaten und zur Herstellung lagen vor. Bunt bedruckter Folienbeutel, der Aufdruck (türkisch auf der Verpackung, deutsch und arabisch auf Plastik- banderole) enthält Angaben zum Erzeugnis (Ofen Maissnack mit Erdnüssen; 59 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8). Inhalt: Hellbrauner, von feinen, dunkelbraunen Teilchen bedeckter, extrudierter und luftig aufgeblähter Knab- berartikel, Erdnussflips entsprechend, Länge ca. 4 cm - 5 cm, Dicke ca. 1,2 cm; unregelmäßig gebogen); Geschmack nach schwach salzigem, knusprigem Maisextrudat und Erdnüssen. Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao: weniger als 6 GHT (abgeleitet aus der Zutatenliste) Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreideerzeugnissen hergestellt
- **CZ17-0606-2006** (CZ): Müsli křupavé s čokoládou a ořechy. Vzhled: sypká směs hnědých vloček slepených k sobě, rozinek, oříšků a kousků čokolády. Balení: papírová skládačka s potiskem o rozměrech 21 x 14,5 x 5 cm, uvnitř je vložen průhledný celofánový sáček obsahující müsli, hmotnost balení je 375 g. Obsah kakaa ve výrobku je méně než 6 % hmotnostních.
- **CZ17-0453-2006** (CZ): Müsli křupavé s ovocem. Vzhled: sypká směs světlých vloček slepených k sobě a kousků sušeného ovoce (rozinek, ananasu, jablek, banánu, meruněk, švestek, kokosu, papay). Balení: papírová skládačka s potiskem o rozměrech 21 x 14,5 x 5 cm, uvnitř je vložen průhledný celofánový sáček obsahující müsli; hmotnost balení je 375 g.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1904

Zu Unterposition 1904 10: 1. Knuspriger Knabberartikel in Form von extrudierten Locken, hauptsächlich bestehend aus Maisgrieß mit zugesetztem Sonnenblumenöl und Käsepulver. Das Käsepulver enthält auch Buttermilchpulver, Farbstoffe (Paprikaextrakt) und Salz. Der Maisgrieß mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 bis 13 % wird durch Zugabe von 2 bis 6 % Wasser befeuchtet, um eine optimale Reibung im Extruder bei dem erforderlichen Druck und der hohen Temperatur zu erreichen. Nach der Extrusion werden die Mais(korn)locken getrocknet und das Käsepulver und Sonnenblumenöl in einer Geschmackstrommel der Ware zugemischt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 1904

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003): 1. Fertiggericht, bestehend aus folgenden zwei einzeln abgepackten Teilen, für den Einzelverkauf in einer Warenzusammenstellung aufgemacht: a) vorgekochter Reis (150 g) und b) Curry (200 g), bestehend aus Kokosmilch (72 %), Hühnerfleisch (20 %), Gewürzmischung (7 %), Zitronengras (0,5 %) und Sardellenextrakt (0,5 %). Unterposition 1904 90 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1904,1904 90 und 1904 90 10. Das Erzeugnis ist in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Reis (Position 1904). 2. …

### Pos. 1904

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Anmerkung 3 zu Kapitel 19: Der Begriff „mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmitteln der Position 1806 überzogen“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 19 umfasst nur Erzeugnisse, die vollständig überzogen sind. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 251. …

### Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1904.10.10 auf der Grundlage von Mais
- 1904.10.30 auf der Grundlage von Reis
- 1904.10.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1904.10?

Die Zolltarifnummer 1904.10 umfasst Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1904.10?

Für 1904.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 1904.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1904.10?

1904.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1904.10 im Zolltarif eingeordnet?

1904.10 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1904.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1904.10 erfasst, zum Beispiel DE22156/12-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1904.10?

HS-Unterposition 1904.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/190410 verlinken.
