# Zolltarifnummer 1904.10.10.00: Lebensmittel, auf der Grundlage von Mais

> Die Zolltarifnummer 1904.10.10.00 steht für Lebensmittel, auf der Grundlage von Mais. Der Drittlandszollsatz beträgt 3.800 % + 20.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1904101000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1904.10.10.00
- Drittlandszollsatz: 3.800 % + 20.000 EUR DTN
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  - 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 1904.10 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt
      - 1904.10.10 auf der Grundlage von Mais
        - 1904.10.10.00 Lebensmittel, auf der Grundlage von Mais

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3.800 % + 20.000 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI13435/26-1** (DE): Extrudiertes Knabbererzeugnis. Dreieckige, flache, leicht expandierte, beigefarbene, mit grünen und schwarzen Partikeln durch- setzte Chips im Wesentlichen aus Zahnmais und Hülsenfrüchten, hergestellt aus Mikropellets durch ein Puffing-Verfahren; für den Einzelhandel aufgemacht in 80 g - Beuteln. Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais.
- **DEBTI11774/26-1** (DE): Gerösteter Mais. Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (gerösteter und gesalzener Mais, 150 g) und zu den Zutaten; darin gelbe, knusprig geröstete, gesalzene Maiskörner. Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais.
- **DEBTI3067/26-1** (DE): Extrudiertes Knabbererzeugnis. Runde, flache, knusprige, leicht expandierte, beigefarbene, mit gelben und schwarzen Partikeln durchsetzte Chips (Durchmesser ca. 9 cm; Höhe: ca. 0 , 5 - 0 , 7 cm) im Wesentlichen aus Mais und weiteren Getreidebestandteilen, Erbsenproteinkonzentrat und Gemüseerzeugnissen. Hergestellt aus Mikropellets durch ein Puffing-Verfahren. Kakao: nicht enthalten (Antragsangaben) Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais.
- **DEBTI11155/25-1** (DE): Maissnack mit Erdnüssen. Gelbbraune, leicht gebogene, strangförmige Extrudate aus Maisgrieß mit einem Überzug aus gemahlenen Erdnüssen, Pflanzenöl und Salz; aufgemacht für den Einzelhandel in einem etikettierten Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Mais-Snack mit Erdnüssen, 120 g) und zu den Zutaten. Kakao: nach der Zutatenliste nicht enthalten Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais.
- **ESBTIESBTI2025SOL501** (ES): Copos de maíz tostados sin azúcares añadidos. Se presenta para su venta al por menor en envase de 500g. Concebido para uso alimentario.
- **DEBTI40477/24-1** (DE): Extrudiertes Knabbererzeugnis. Schlauchförmige, aufgeblähte Extrudate in unterschiedlicher Länge und Dicke auf der Basis von Maisgrieß, bedeckt mit einem orangefarbenen Gewürz und verpackt in einem Original-Folienbeutel (100 g.) Kakao: nach der Zutatenliste nicht enthalten. Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais.
- **DKBTI24-0632507** (DK): Varen er en tilberedt fødevare i form af aflange, buede snacks. Varen har en luftig, porøs og lidt sprød konsistens, med en saltet og krydret smag. Varen har en mild smag og duft af ost. Varen er en fødevare klar til direkte fortæring. Det er angivet på emballagen, at varen består af majsmel, helt hærdet raps- og kokosolie, ost, mælkepulver, salt, dextrose, vallepulver, solsikkeolie, aroma, løg, hvidløg, paprikaekstrakt, mælkeprotein og farve. Varen foreligger i poser indeholdende 250 g.
- **DEBTI35672/23-1** (DE): Popcorn mit Zucker und Salz. Überwiegend blau-violett bedruckter Schlauchfolienbeutel mit Abbildung des Erzeugnisses und einem mehrsprachigen Aufdruck mit Angaben zum Erzeugnis (Popcorn, 100 g) und zu den Zutaten; darin aufgeblähte, gepuffte Maiskörner, nach schwach gesüßtem und leicht gesalzenem Popcorn schmeckend. Kakao*: nicht enthalten *nach der Zutatenliste Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1904

Zu Unterpositionen 1904 1010 bis 1904 1090: Die Erzeugnisse, die dem in den Erläuterungen zu Position 1904 des HS, Buchstabe A Absatz 4 vorgesehenen Verfahren unterzogen wurden, einschließlich derer, die aus anderen Getreidearten hergestellt worden sind, bleiben auch dann in dieser Unterposition, wenn sie nach dem Aufblähen zu Mehl, Gries oder Pellets verarbeitet worden sind. Hierher gehört auch unregelmäßig geformtes Verpackungs-Füllmaterial, auch ungenießbar gemacht, hergestellt durch Extrudieren von z. B. Maisgrieß.

### Pos. 1904

Zu Unterposition 1904 10: 1. Knuspriger Knabberartikel in Form von extrudierten Locken, hauptsächlich bestehend aus Maisgrieß mit zugesetztem Sonnenblumenöl und Käsepulver. Das Käsepulver enthält auch Buttermilchpulver, Farbstoffe (Paprikaextrakt) und Salz. Der Maisgrieß mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 bis 13 % wird durch Zugabe von 2 bis 6 % Wasser befeuchtet, um eine optimale Reibung im Extruder bei dem erforderlichen Druck und der hohen Temperatur zu erreichen. Nach der Extrusion werden die Mais(korn)locken getrocknet und das Käsepulver und Sonnenblumenöl in einer Geschmackstrommel der Ware zugemischt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 1904

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003): 1. Fertiggericht, bestehend aus folgenden zwei einzeln abgepackten Teilen, für den Einzelverkauf in einer Warenzusammenstellung aufgemacht: a) vorgekochter Reis (150 g) und b) Curry (200 g), bestehend aus Kokosmilch (72 %), Hühnerfleisch (20 %), Gewürzmischung (7 %), Zitronengras (0,5 %) und Sardellenextrakt (0,5 %). Unterposition 1904 90 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1904,1904 90 und 1904 90 10. Das Erzeugnis ist in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Reis (Position 1904). 2. …

### Pos. 1904

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Anmerkung 3 zu Kapitel 19: Der Begriff „mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmitteln der Position 1806 überzogen“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 19 umfasst nur Erzeugnisse, die vollständig überzogen sind. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 251. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1904.10.10.00.0 auf der Grundlage von Mais

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1904.10.10.00?

Die Zolltarifnummer 1904.10.10.00 umfasst Lebensmittel, auf der Grundlage von Mais. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1904.10.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 1904.10.10.00 beträgt 3.800 % + 20.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1904.10.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1904.10.10.00?

1904.10.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1904.10.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

1904.10.10.00 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 190410 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt > 19041010 auf der Grundlage von Mais. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1904.10.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1904.10.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI13435/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1904.10.10.00?

TARIC-Code 1904.10.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1904101000 verlinken.
