# Zolltarifnummer 1904.30.00.00: Bulgur-Weizen

> Die Zolltarifnummer 1904.30.00.00 steht für Bulgur-Weizen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + 25.700 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1904300000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1904.30.00.00
- Drittlandszollsatz: 8.300 % + 25.700 EUR DTN
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  - 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 1904.30 Bulgur-Weizen
      - 1904.30.00.00 Bulgur-Weizen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8.300 % + 25.700 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2021-00368** (FR): Préparation alimentaire surgelée, à base de semoule de blé cuite, de boulgour et de légumes en sauce, conditionnée pour la vente au détail dans un sachet d’un poids net de 300g.
- **SEBTITV-2020-08894** (SE): Beredning av spannmål enligt uppgift innehållande kokt bulgur av vete, rapsolja, körsbärspeppar, morot, syltad ingefära, lök- och grönsaksfond med selleri, citronjuice, vit balsamicoättika, vitlök, konserveringsmedel (natriumbenzoat, kaliumsorbat), salt, peppar, modifierad potatisstärkelse och surhetsreglerandemedel (natriumlaktat, äppelsyra). Produkten har huvudsaklig karaktär som en beredning av spannmål och föreligger i tre plastförpackningar om 1,5 kg per förpackning.
- **ATBTI2020000463-DEC** (AT): Anders bearbeitete Körner, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form von ganzen, hellbraunen bis gelbbraunen, geschälten, harten, nicht kakaohaltigen Weizenkörner; im Wesentlichen aus geschälten, ganze Weizenkörner bestehend, die durch hydrothermische Behandlung (vorkochen) und anschließendem Trocknen zu sogenannten Bulgur-Weizen zubereitet wurden; aufgemacht in einem buntbedruckten Kunststoff-Siegelrandbeutel mit Sichtfenster zu 1000 g.
- **DEBTI27222/19-1** (DE): Cig Köfte Seti Beschreibung des vorgelegten Warenmusters (in Original-Umschließung): In mehreren Sprachen bedruckte Papp-Faltschachtel, in der sich drei verschieden große, transparente Kunststoffwannen befinden, die an den oberen Kanten miteinander verschweißt und mit einer Kunststoff- Abreißfolie luftdicht verpackt sind, sowie ein kleines Tütchen mit Einmalhandschuhen; der Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Bulgur-Mischung mit scharfer Würzsoße und süß-saurer Soße; Cig Köfte Seti; 500 g), zu den Zutaten (siehe Feld 8), zum Herkunftsland (Türkei) und zur Zubereitung (Zum Packungsinhalt 500 ml lauwarmes Wasser zugeben, zehn Minuten zur Seite stellen, dann die beiden Soßen hinzugeben und fünf Minuten kneten, 75 ml Öl hinzufügen und nochmals kneten; je nach Wunsch gewürfelte Zwiebeln und fein gehackte Petersilie hinzufügen und servieren); in der größten Kunststoffwanne befinden sich gelblich-braune durchscheinende Splitter von Getreidekörnern (Teilchengröße ca. 1 mm), einem gekochten Bulgurweizen entsprechend, durchsetzt mit roten und schwarzen Gewürzbestandteilen und beigefarbenen Kartoffelflocken, intensiv nach Gewürzen und Zwiebeln riechend; in den zwei kleineren Wannen befinden sich eine dunkelrote, pastöse, nach Tomaten schmeckende Masse bzw. eine dunkelbraune, ölige, süß-saure Soße. Es liegt eine Warenzusammenstellung nach AV 3 b) vor, deren Charakter nach den Mengenverhältnissen und aufgrund ihrer Bedeutung für das servierfertig zubereitete Gericht von dem Bulgurweizen bestimmt wird. Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgur-Weizen.
- **DEBTI27223/19-1** (DE): Cig Köfte Seti Beschreibung des vorgelegten Warenmusters (in Original-Umschließung): In mehreren Sprachen bedruckte Papp-Faltschachtel, in der sich drei verschieden große, transparente Kunststoffwannen befinden, die an den oberen Kanten miteinander verschweißt und mit einer Kunststoff- Abreißfolie luftdicht verpackt sind, sowie ein kleines Tütchen mit Einmalhandschuhen; der Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Bulgur-Mischung mit scharfer Würzsoße und süß-saurer Soße; Cig Köfte Seti; 500 g), zu den Zutaten (siehe Feld 8), zum Herkunftsland (Türkei) und zur Zubereitung (Zum Packungsinhalt 500 ml lauwarmes Wasser zugeben, zehn Minuten zur Seite stellen, dann die beiden Soßen hinzugeben und fünf Minuten kneten, 75 ml Öl hinzufügen und nochmals kneten; je nach Wunsch gewürfelte Zwiebeln und fein gehackte Petersilie hinzufügen und servieren); in der größten Kunststoffwanne befinden sich gelblich-braune durchscheinende Splitter von Getreidekörnern (Teilchengröße ca. 1 mm), einem gekochten Bulgurweizen entsprechend, durchsetzt mit grünlichen Gewürzbestandteilen und beigefarbenen Kartoffelflocken, intensiv nach Gewürzen riechend; in den zwei kleineren Wannen befinden sich eine dunkelrote, pastöse, nach Tomaten schmeckende Masse bzw. eine dunkelbraune, ölige, süß-saure Soße. Es liegt eine Warenzusammenstellung nach AV 3 b) vor, deren Charakter nach den Mengenverhältnissen und aufgrund ihrer Bedeutung für das servierfertig zubereitete Gericht von dem Bulgurweizen bestimmt wird. Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgur-Weizen.
- **DEBTI27216/19-1** (DE): Cig Köfte Seti Beschreibung des vorgelegten Warenmusters (in Original-Umschließung): In mehreren Sprachen bedruckte Papp-Faltschachtel, in der sich drei verschieden große, transparente Kunststoffwannen befinden, die an den oberen Kanten miteinander verschweißt und mit einer Kunststoff- Abreißfolie luftdicht verpackt sind, sowie ein kleines Tütchen mit Einmalhandschuhen; der Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Bulgur-Mischung mit scharfer Würzsoße und süß-saurer Soße; Cig Köfte Seti; 500 g), zu den Zutaten (siehe Feld 8), zum Herkunftsland (Türkei) und zur Zubereitung (Zum Packungsinhalt 500 ml lauwarmes Wasser zugeben, zehn Minuten zur Seite stellen, dann die beiden Soßen hinzugeben und fünf Minuten kneten, 75 ml Öl hinzufügen und nochmals kneten; je nach Wunsch gewürfelte Zwiebeln und fein gehackte Petersilie hinzufügen und servieren); in der größten Kunststoffwanne befinden sich gelblich-braune durchscheinende Splitter von Getreidekörnern (Teilchengröße ca. 1 mm), einem gekochten Bulgurweizen entsprechend, durchsetzt mit roten und schwarzen Gewürzbestandteilen und beigefarbenen Kartoffelflocken, intensiv nach Gewürzen und Zwiebeln riechend; in den zwei kleineren Wannen befinden sich eine dunkelrote, pastöse, nach Tomaten schmeckende Masse bzw. eine dunkelbraune, ölige, süß-saure Soße. Es liegt eine Warenzusammenstellung nach AV 3 b) vor, deren Charakter nach den Mengenverhältnissen und aufgrund ihrer Bedeutung für das servierfertig zubereitete Gericht von dem Bulgurweizen bestimmt wird. Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgur-Weizen.
- **FRBTIFR-BTI-2019-15380** (FR): Bulgur de blé, cuit, congelé, conditionné en sac de 10 kg.
- **DKBTI18-1771991** (DK): Varen foreligger som en blanding af små bestanddele af tørret bulgur (små gullige/hvide stykker) og rød quinoa. Der ses spredte flager af tørret tomat og små stykker løg i blandingen. Blandingen er tørret, men føles fedtet på grund af solsikkeolien. Varen dufter syrligt af tomat og krydderurter. Varen smager af korn, den syrlige tomat og salt. Varen er en fødevare. Det oplyses, at varen koges 8-10 minutter før indtagelse. Det er oplyst, at varen indeholder følgende ingredienser: bulgur af hvede rød quinoa tomater krydderier solsikkeolie løg Hvidløg Salt Aromatiske urter Naturlige ekstrakter. Varen foreligger i detailsalgsemballage, indeholdende 250 gram.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1904

Zu Unterposition 1904 3000: Siehe die Erläuterungen zu Position 1904 des HS Buchstabe C.

### Pos. 1904

Zu Unterposition 1904 30: 1. Vorgekochter Bulgur-Weizen in Form bearbeiteter Körner – hergestellt durch Kochen von Hartweizenkörnern, die ausschließlich auf einen Feuchtigkeitsgehalt von ungefähr 14 % getrocknet werden, mit anschließendem Enthülsen oder Schälen und Brechen, Schroten oder Mahlen und zum Schluss Sieben zu großem und kleinem Bulgur-Weizen.

### Pos. 1904

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003): 1. Fertiggericht, bestehend aus folgenden zwei einzeln abgepackten Teilen, für den Einzelverkauf in einer Warenzusammenstellung aufgemacht: a) vorgekochter Reis (150 g) und b) Curry (200 g), bestehend aus Kokosmilch (72 %), Hühnerfleisch (20 %), Gewürzmischung (7 %), Zitronengras (0,5 %) und Sardellenextrakt (0,5 %). Unterposition 1904 90 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1904,1904 90 und 1904 90 10. Das Erzeugnis ist in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Reis (Position 1904). 2. …

### Pos. 1904

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Anmerkung 3 zu Kapitel 19: Der Begriff „mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmitteln der Position 1806 überzogen“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 19 umfasst nur Erzeugnisse, die vollständig überzogen sind. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 251. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1904.30.00.00.0 Bulgur-Weizen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1904.30.00.00?

Die Zolltarifnummer 1904.30.00.00 umfasst Bulgur-Weizen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1904.30.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 1904.30.00.00 beträgt 8.300 % + 25.700 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1904.30.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1904.30.00.00?

1904.30.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1904.30.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

1904.30.00.00 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 190430 Bulgur-Weizen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1904.30.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1904.30.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2021-00368. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1904.30.00.00?

TARIC-Code 1904.30.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1904300000 verlinken.
