# Zolltarifnummer 2004.90.98.10.0: Mischungen

> Die Zolltarifnummer 2004.90.98.10.0 steht für Mischungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 17,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/20049098100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2004.90.98.10.0
- Drittlandszollsatz: 17,6 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  - 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
    - 2004.90 anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
      - 2004.90.98 andere, einschließlich Mischungen, andere
        - 2004.90.98.10 mešanice
          - 2004.90.98.10.0 Mischungen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 17,6 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI49535/25-1** (DE): Antragsangaben: rohe, gefrorene Kürbiskroketten, zum Frittieren. Die Gemüsezubereitung ist nicht vorgebacken. Damit liegt keine Backware der Position 1905 vor. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse als Kartoffeln und Mischungen von Gemüsen, andere, einschließlich Mischungen, andere, Mischungen.
- **DEBTI10922/25-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): geschnittener Chinakohl, mariniert, fermentiert, milchsauer vergoren, mit Süßungsmitteln, tiefgefroren; Beutel à 1 kg. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Mischungen von Gemüse.
- **DEBTI10084/25-1** (DE): Antragsangaben: Gemüsebratlinge, paniert, vorfrittiert, tiefgefroren. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Talerförmige Bratlinge (Durchmesser ca. 9 cm, Dicke; ca. 1 cm), bestehend aus groben Zwiebelstücken, Süßkartoffelstreifen, Karottenstreifen und Spinatstücken. Die Backteigmischung ist teilweise erkennbar, ummantelt die Ware aber nicht. Aufmachung: 10 Gemüsebratlinge in einer Plastikschale, umschlossen mit einem verschweißten Folienschlauch. Warenaufschrift (mehrsprachig; auszugsweise): "Gemüsebratlinge, paniert, vorfrittiert, tiefgefroren; Nettogewicht 500 g". Eine Einreihung als Backware der KN-Position 1905 ist aufgrund der Warenbeschaffenheit ausgeschlossen. Der Anteil an Gemüse ist für die Ware charakterbestimmend. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes als in den UPos 2004 1010 bis 2004 9091 der KN inbegriffen, Mischungen
- **DEBTI17049/23-2** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Gemüsespieße mit Tempurateig, gefroren. Beschaffenheit des zur vZTA DE 12841/17 vorgelegten Warenmusters: 29 tiefgefrorene, vorgebackene Gemüsespieße, bestehend aus einer unvollständig mit Teig umhüllten Mischung aus ganzen, runden, hellbeigen Wasserkastanien (überwiegend ca. 3,5 cm Durchmesser), quaderförmig geschnittenen Karottenstiften (ca. 4,5 x 1 x 1 cm), Paprikaringen (überwiegend ca. 2 cm breit) und Zwiebelstreifen (ca. 3,5 x 0,4 x 1 cm); Gewicht eines Spießes (inkl. Holzspieß): ca. 36 g; Geschmack: nach Karotten, Paprika, Zwiebeln und Wasserkastanien, fettig, nach Teig. Aufmachung: in einem Original-Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht; Nettoinhalt (laut Warenaufdruck): 1000 g. Gemäß Zubereitungshinweisen sollen die Gemüsespieße bei ca. 175 °C ca. 3 - 4 Minuten frittiert werden. Eine Einreihung als Backware der KN-Position 1905 ist aufgrund der Warenbeschaffenheit ausgeschlossen. Der Anteil an Gemüse der Position 2005 der KN bestimmt den Charakter der Ware. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, Mischungen.
- **DEBTI11734/23-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): vegetarischer Bratling aus Weizenprotein, Karotten und Süßmais, durchgegart, tiefgekühlt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (nach dem Auftauen): ca. 1 cm dicke, zu runden Talern geformte, inhomogene Masse mit einem Durchmesser von ca. 8 - 10 cm, darin u. a. Erbsen, Maiskörner und Karottenstückchen erkennbar. Die enthaltene Gemüsemischung ist für die Ware charakterverleihend. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Mischungen
- **DEBTI11728/23-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): vegetarischer Bratling aus Weizenprotein, Karotten und Mozzarella, durchgegart, tiefgekühlt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (nach dem Auftauen): zu runden Talern geformte, inhomogene Masse mit erkennbaren Gemüsebestandteilen (Abmessungen: Dicke: ca. 1,5 cm, Durchmesser: ca. 8,5 cm). Die enthaltene Gemüsemischung ist für die Ware charakterverleihend. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Mischungen
- **DEBTI1090/23-1** (DE): Antragsangaben: Kohlröllchen, vegetarisch, aus gerollten Kohlblättern mit Gemüsefüllung, vorgegart, zubereitungsfertig, tiefgefroren und in Schachteln à 1000 g verpackt. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, anderes als in den KN-Unterpositionen 2004 1010 bis 2004 9091 genannt, Mischungen
- **DEBTI40998/21-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Geschnittener Chinakohl, mariniert, fermentiert, milchsauer vergoren, mit Süßungsmitteln, tiefgefroren; Beutel à 1 kg. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Mischungen von Gemüse.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2004

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gefrorenes Gemüse dieser Position ist solches, das in nichtgefrorenem Zustand zu Position 2005 gehört (siehe die Erläuterungen zu dieser Position). Der Begriff „gefroren“ ist unter „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Kapitel 7 näher bestimmt. Häufig gehandelte Erzeugnisse dieser Position sind z. B.: 1) Kartoffeln, vollständig oder teilweise in Öl gegart und sodann gefroren (z. B. Kartoffelchips, Pommes Frites). 2) Zuckermais als Kolben oder Körner sowie Karotten, Erbsen usw., gefroren, auch vorgegart, mit Butter oder einer anderen Soße in luftdicht verschlossenen Behältnissen (z. B. Plastikbeuteln) aufgemacht. 3) Knödel, Klöße und Nockerln auf der Grundlage von Kartoffelmehl, gefroren.

### Pos. 2004

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 3. Sitzung (17. bis 28. April 1989) wie folgt entschieden: Ein als „Wienerpfanne“ bezeichnetes tiefgefrorenes Gemüsegericht, im Wesentlichen bestehend aus Kartoffeln (40 GHT) und anderen Gemüsearten (49 GHT), gehört zu Position 2004, Unterposition 2004 90.

### Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2004.90.98.10.0?

Die Zolltarifnummer 2004.90.98.10.0 umfasst Mischungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2004.90.98.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 2004.90.98.10.0 beträgt 17,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2004.90.98.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2004.90.98.10.0?

2004.90.98.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2004.90.98.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

2004.90.98.10.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 > 200490 anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen > 20049098 andere, einschließlich Mischungen, andere > 2004909810 mešanice. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2004.90.98.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2004.90.98.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49535/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2004.90.98.10.0?

Warennummer 2004.90.98.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/20049098100 verlinken.
