# Zolltarifnummer 2007.99.39.80.0: Konfitüren, andere :, andere :, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT

> Die Zolltarifnummer 2007.99.39.80.0 steht für Konfitüren, andere :, andere :, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 24.000 % + 23.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/20079939800
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2007.99.39.80.0
- Drittlandszollsatz: 24.000 % + 23.000 EUR DTN
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  - 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
    - 2007.99 andere, andere
      - 2007.99.39 mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, andere
        - 2007.99.39.80 mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
          - 2007.99.39.80.0 Konfitüren, andere :, andere :, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 24.000 % + 23.000 EUR DTN | MFN |
| Chile | 0 % | Preferential tariff quota |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Peru | 0 % | Tariff preference |
| Kolumbien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI36736/21-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Grundstoff Heidelbeere. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine homogenisierte Zubereitung, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 bis 2007 9935 genannt, andere, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.
- **DEBTI26664/21-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung aus Beerenfrüchten, durch Kochen hergestellt. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 bis 2007 9935 der KN genannt, andere, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.
- **DEBTI4791/20-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelgelbes, trübes, viskoses Fruchtmus mit Mangofruchtfasern, süß, fruchtig, nach Mango schmeckend. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Fruchtmus, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine homogenisierte Zubereitung, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, anderes als in den UPos 2007 9910 bis 2007 9935 der KN genannt, anderes, anderes, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.
- **DEBTI4746/20-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: gelblich-hellbraunes, viskoses Fruchtmus mit Apfelstückchen, süß, fruchtig, nach Apfel und Vanille schmeckend. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Fruchtmus, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine homogenisierte Zubereitung, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, anderes als in den UPos 2007 9910 bis 2007 9935 der KN genannt, anderes, anderes, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.
- **DEBTI27777/19-1** (DE): Pfirsich-Maracuja-Zubereitung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Pfirsich-Maracuja. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den Unterpositionen 2007 1010 bis 2007 9935 der KN genannt, andere, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.
- **DEBTI8057/18-1** (DE): Heidelbeerzubereitung Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Heidelbeere. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den Unterpositionen 2007 1010 bis 2007 9935 der KN genannt, andere, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.
- **DEBTI8059/18-1** (DE): Aprikosenzubereitung Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Aprikosen. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den Unterpositionen 2007 1010 bis 2007 9935 der KN genannt, andere, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.
- **DEBTI4053/18-1** (DE): Beerenzubereitung Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Beeren-Mix. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 bis 2007 9935 der KN genannt, andere, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2007

Zu Unterposition 2007 99: 1. Pfirsichpüree erhalten aus frischen Pfirsichen, welche zerkleinert und anschließend durch ein Sieb mit einem Durchgang von 0,4 bis 0,8 mm passiert wurden. Das so erhaltene Produkt wird anschließend einer Wärmebehandlung mittels Dampf unter reduziertem Druck (Vakuum) bei einer Temperatur von 50°C bis 60°C für 50 bis 60 Minuten unterzogen, um den Wassergehalt des Produktes zu reduzieren und seine Viskosität zu erhöhen. Das Produkt liegt in Fässern zu 160 kg oder 350 kg vor. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 5 zu Kapitel 20) und 6. 2. Fruchtaufstrich, hergestellt durch Aufkonzentrieren mittels Kochen unter Vakuum bei 70°C für 45 Minuten und anschließender Pasteurisierung bei 97°C, bestehend aus Mango, Ananas, flüssigem Fruchtzucker, Zitronensaftkonzentrat und Fruchtpektin, abgepackt für den Einzelhandel in Gläsern. …

### Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2007.99.39.80.0?

Die Zolltarifnummer 2007.99.39.80.0 umfasst Konfitüren, andere :, andere :, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2007.99.39.80.0?

Der Drittlandszollsatz für 2007.99.39.80.0 beträgt 24.000 % + 23.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2007.99.39.80.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200799. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2007.99.39.80.0?

2007.99.39.80.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2007.99.39.80.0 im Zolltarif eingeordnet?

2007.99.39.80.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200799 andere, andere > 20079939 mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere, andere > 2007993980 mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2007.99.39.80.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2007.99.39.80.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI36736/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2007.99.39.80.0?

Warennummer 2007.99.39.80.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/20079939800 verlinken.
