# Zolltarifnummer 2008.19.95.40: Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen

> Die Zolltarifnummer 2008.19.95.40 steht für Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2008199540
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-23
- Zolltarifnummer: 2008.19.95.40
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  - 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 2008.19 Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, andere, einschließlich Mischungen
      - 2008.19.95 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, geröstete Nüsse, andere
        - 2008.19.95.40 Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI3068/26-1** (DE): Antragsangaben: Snacks auf der Grundlage von gerösteten Erdnüssen, gerösteten Mandeln und gerösteten Cashewkernen in Aufmachung für den Einzelverkauf (70 g-Doypack). Alle Zutaten werden warm miteinander zu einem Teig vermischt und nach dem Abkühlen in mundgerechte Stücke zerkleinert. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellbraune, rundliche, gepresste, harte, spröde, mundgerechte Agglomerate (bis 3 cm Durchmesser und ca. 2 cm Dicke), in denen einzelne gebrochene Mandelstücke sowie gebrochene Erdnuss- und gebrochene Cashewkerne erkennbar sind. Leicht süßer Geschmack nach gerösteten Nüssen. Knuspriges Mundgefühl. Bei der Ware handelt es sich um eine gesüßte Lebensmittelzubereitung, deren Charakter von den enthaltenen gerösteten Nüssen bestimmt wird. Sie ist damit nach ihrer Zusammensetzung in die Position 2008 der KN einzureihen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere (als Erdnüsse), einschließlich Mischungen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, geröstete Nüsse, andere, Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen.
- **DEBTI3069/26-1** (DE): Antragsangaben: Snacks auf der Grundlage von gerösteten Erdnüssen und gerösteten Mandeln in Aufmachung für den Einzelverkauf (70 g-Doypack). Alle Zutaten werden warm miteinander zu einem Teig vermischt und nach dem Abkühlen in mundgerechte Stücke zerkleinert. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellbraune, rundliche, gepresste, harte, spröde, mundgerechte Agglomerate (bis 3 cm Durchmesser und ca. 2 cm Dicke), in denen einzelne gebrochene Erdnusskerne und Mandelstücke erkennbar sind. Leicht süßer Geschmack nach gerösteten Erdnüssen und gerösteten Mandeln mit Fruchtnote. Knuspriges Mundgefühl. Bei der Ware handelt es sich um eine gesüßte Lebensmittelzubereitung, deren Charakter von den enthaltenen gerösteten Nüssen bestimmt wird. Sie ist damit nach ihrer Zusammensetzung in die Position 2008 der KN einzureihen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere (als Erdnüsse), einschließlich Mischungen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, geröstete Nüsse, andere, Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen.
- **DEBTI61488/24-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Nussriegel; Gewicht: 40 g; Verpackung: in einer bedruckten Schlauchfolie für den Einzelverkauf aufgemacht. Anteil an gerösteten Nüssen im Riegel: 48 GHT Der Anteil an gerösteten Nüssen (Kokosnuss, Erdnüsse, Mandeln) bestimmt den Charakter der Ware. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, andere, einschließlich Mischungen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, geröstete Nüsse, andere, Erdnüsse enthaltend
- **FRBTIFR-BTI-2024-03606** (FR): Préparation alimentaire de fruits à coques sous la forme d’une barre aux cacahuètes grillées et aux amandes avec du chocolat blanc et du miel, destinée à l’alimentation courante, conditionnée pour la vente au détail sous étui en carton pour un poids net de 30 g.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2008

Zu Unterpositionen 2008 11 10 bis 2008 19 99: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2008 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2 genannten Waren, einschließlich ihrer Mischungen. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art: 1. die zu dünnen Blättchen oder Stückchen zerkleinert sind und insbesondere für Backwaren verwendet werden; 2. die gemahlen oder sonst zerkleinert und dadurch pastenförmig sind, auch mit Zusatz anderer Stoffe. Nicht hierher gehören dagegen Rohmassen zum Herstellen von Marzipan, Nougat usw. der Position 1704. Zu Unterpositionen 2008 19 12 bis 2008 19 99: Hierher gehören Schalenfrüchte und andere Samen, ausgenommen Erdnüsse. Hierher gehören auch Mischungen verschiedenartiger Schalenfrüchte und anderer Samen, einschließlich solcher Mischungen, in denen der Anteil an Erdnüssen überwiegt.

### Pos. 2008

Zu Unterposition 2008 19: 1. Gefrorene, ungeschälte, unreife Sojabohnen (der Art Glycine max), häufig als Edamame bezeichnet. Sie sind grün, haben eine Länge von etwa 5 bis 9 cm und werden als Lebensmittel verwendet. Die Sojabohnen sind blanchiert, und vor dem Einfrieren wurde Salz zugesetzt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tempeh (oder Tempe), ein kompaktes, weißes, kuchenförmiges Produkt, das aus geschälten, gekochten Sojabohnen durch Festphasenfermentation mit Rhizopus spp. hergestellt wird. Es besteht aus Sojabohnen und Schimmelpilzen von Rhizopus spp. (R. oligosporus, R. oryzae oder R. stolonifer), gemischt mit gekochtem Reispulver, Reiskleiepulver oder Weizenkleiepulver als Inokulum. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 2008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …

### Pos. 2008

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2008.19.95.40.0 Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.19.95.40?

Die Zolltarifnummer 2008.19.95.40 umfasst Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.19.95.40?

Der Drittlandszollsatz für 2008.19.95.40 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2008.19.95.40?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.19.95.40?

2008.19.95.40 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2008.19.95.40 im Zolltarif eingeordnet?

2008.19.95.40 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200819 Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt, andere, einschließlich Mischungen > 20081995 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, geröstete Nüsse, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.19.95.40?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.19.95.40 erfasst, zum Beispiel DEBTI3068/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.19.95.40?

TARIC-Code 2008.19.95.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2008199540 verlinken.
