# Zolltarifnummer 2008.50.98.91.0: Aprikosen/Marillen, weniger als 4,5 kg, Aprikosenhälften/Marillenhälften

> Die Zolltarifnummer 2008.50.98.91.0 steht für Aprikosen/Marillen, weniger als 4,5 kg, Aprikosenhälften/Marillenhälften. Der Drittlandszollsatz beträgt 18,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/20085098910
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2008.50.98.91.0
- Drittlandszollsatz: 18,4 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  - 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 2008.50 Aprikosen/Marillen
      - 2008.50.98 ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von, weniger als 5 kg
        - 2008.50.98.91 polovice marelic
          - 2008.50.98.91.0 Aprikosen/Marillen, weniger als 4,5 kg, Aprikosenhälften/Marillenhälften

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 18,4 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2008

Zu Unterposition 2008 50: 1. Sog. Dessert-Aprikosen, aus frischen, in Hälften geschnittenen und mit Dampf blanchierten Früchten hergestellt, die in schwefeldioxidhaltigen Zuckersirup eingetaucht und durch Trocknen auf Gestellen und sodann in einer Trockenkammer auf einen vorgegebenen Wassergehalt (etwa 20 %) eingestellt werden, mit einem Zuckergehalt von etwa 71 % (d. h. etwa 90 %, bezogen auf den Trockenstoff).

### Pos. 2008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …

### Pos. 2008

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …

### Pos. 2008

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.50.98.91.0?

Die Zolltarifnummer 2008.50.98.91.0 umfasst Aprikosen/Marillen, weniger als 4,5 kg, Aprikosenhälften/Marillenhälften. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.50.98.91.0?

Der Drittlandszollsatz für 2008.50.98.91.0 beträgt 18,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2008.50.98.91.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200850. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.50.98.91.0?

2008.50.98.91.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2008.50.98.91.0 im Zolltarif eingeordnet?

2008.50.98.91.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200850 Aprikosen/Marillen > 20085098 ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von, weniger als 5 kg > 2008509891 polovice marelic. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.50.98.91.0?

Zu 2008.50.98.91.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.50.98.91.0?

Warennummer 2008.50.98.91.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/20085098910 verlinken.
