# Zolltarifnummer 2008.97.76: Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, andere, andere, von tropischen…

> Die Zolltarifnummer 2008.97.76 steht für Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, andere, andere, von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr). Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/20089776
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2008.97.76
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  - 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 2008.97 andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, Mischungen
      - 2008.97.76 Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, andere, andere, von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2025-02437** (FR): Mélange de fruits contenant plus de 50 % de fruits à coques tropicaux et fruits tropicaux, composé de noix de cajou enrobées de noix de coco, de cranberries séchées et de lamelles de noix de coco, avec addition de sucre, conditionné pour la vente au détail en sachet d’un poids de 190 g.
- **NLBTI2021-0736** (NL): Een bereiding van vruchten met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en ingrediënten: - in de verschijningsvorm van een geelkleurige puree; - mangopulp met enkele sterkte; - acerolapulp met enkele sterkte; - citroenzuur. Aangeboden in een zakje met een inhoud van 200 gram per 30 stuks verpakt in een kartonnen doos.
- **DE18253/16-1** (DE): Mischung von tropischen Früchten Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Papaya-Salat mit Litschi; Verpackung im 185 g-Glas. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Original-Schraubglas mit einem Inhalt von 185 g. Aufdruck (auszugsweise): "Papaya Salad with Lychee; Exotic Food; Thai Pride"; Inhalt: bis zu 10 cm lange, überwiegend rechteckige, dünne, weiße Fruchtstreifen, zwei ganze Litschi, wenige Karottenstifte, eine kleine Cocktailtomate, eine ganze Chilischote sowie Chilibruchstücke und gehackter Knoblauch in schwach trüber, gelb-orangefarbener Aufgussflüssigkeit, süß, scharf nach Chili und Knoblauch schmeckend. Zusammensetzung der Mischung (gemäß Angabe): das Gewicht eines Anteils einer Frucht beträgt mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte. Zusatz von Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere,ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr).
- **DE18255/16-1** (DE): Mischung von Papaya mit Gemüse Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Papaya-Salat mit Kaffirlimettenblättern; Verpackung im 185 g-Glas. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Original-Schraubglas mit einem Inhalt von 185 g. Aufdruck (auszugsweise): "Papaya Salad; Exotic Food; Thai Pride"; Inhalt: bis zu 10 cm lange, überwiegend rechteckige, dünne, weiße Fruchtstreifen, wenige Karottenstifte, eine kleine Cocktailtomate, eine ganz Chilischote sowie Chilibruchstücke und gehackter Knoblauch in schwach trüber, gelber Aufgussflüssigkeit, süß, scharf nach Chili und Knoblauch schmeckend. Zusammensetzung der Mischung (gemäß Angabe): das Gehalt der tropischen Frucht beträgt 50 GHT oder mehr Zusatz von Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere,ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr).
- **DE18252/16-1** (DE): Mischung von Papaya mit Gemüse Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Papaya-Salat mit Kaffirlimettenblättern; Verpackung im 185 g-Glas (Abtropfgewicht: 98 g). Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Original-Schraubglas mit einem Inhalt von 185 g. Aufdruck (auszugsweise): "Papaya Salad mit Kaffirlimettenblättern; Exotic Food; Thai Pride"; Inhalt: bis zu 10 cm lange, überwiegend rechteckige, dünne, weiße Fruchtstreifen, wenige Karottenstifte, eine kleine Cocktailtomate, eine ganz Chilischote sowie Chilibruchstücke, gehackter Knoblauch und zwei grünen Blättern in schwach trüber, gelber Aufgussflüssigkeit, süß, scharf nach Chili und Knoblauch, leicht zitrisch schmeckend. Zusammensetzung der Mischung (gemäß Angabe): das Gewicht der tropischen Frucht beträgt 50 GHT oder mehr Zusatz von Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mischungen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2008

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, einschließlich Mischungen dieser Waren, ganz, in Stücken oder sonst zerkleinert, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht worden sind, als in anderen Kapiteln oder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitel vorgesehen. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Mandeln, Erdnusskerne, Areka- (oder Betel-)Nüsse, Nüsse und andere Schalenfrüchte, trocken oder in Öl oder Fett geröstet, auch mit pflanzlichem Öl, Salz, Aromastoffen, Gewürzen oder anderen Zutaten versetzt oder überzogen. 2) Erdnussmark, eine Paste aus gemahlenen, gerösteten Erdnüssen, auch mit Zusatz von Salz oder Öl. 3) Früchte (einschließlich Fruchtschalen und Samen), in einem wässrigen Aufguss, in Sirup, in Alkohol oder durch chemische Konservierungsstoffe haltbar gemacht. …

### Pos. 2008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1709/74 der Kommission vom 2. Juli 1974 (ABl. EG Nr. L 180/15) (RV L 1709/74), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24): Kirschen, in eine Wasser-Ethylalkohol-Mischung eingelegt, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Unterpositionen 2008 60 11 bis 2008 60 39 Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18: 2. Getrocknete Datteln mit einer Marzipanfüllung. Die Füllung besteht aus einer Masse auf der Grundlage von Mandeln, Saccharose, Glucose und Vanillearoma und hat einen Gehalt an Saccharose von 63 GHT. Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in Behältnissen von 250 g aufgemacht. …

### Pos. 2008

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung. …Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. … Mit vereinfachter Zollanmeldung vom 18. Januar 2016 … meldete die Klägerin … „Turkish Hazelnutkernels, slightly roasted, 9-11 mm“ als „Schalenfrüchte, in anderer Weise zubereitet – Haselnusskerne, leicht geröstet“ unter der Codenummer 2008 1919 30 0 EZT zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. …

### Pos. 2008

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 14. Sitzung (7. bis 18. November 1994) wie folgt entschieden: Eine als „Apfeltrockenmischung“ bezeichnete Zubereitung, die nach Mischen mit Wasser als Füllung für Apfelkuchen verwendet wird und folgende Zusammensetzung (in GHT) aufweist 1. getrocknete Apfelwürfel 48 2. Zucker 32 3. modifizierte Stärke 16 4. walzengetrocknete Apfelflocken 3,5 5. Citronensäure 0,5 6. natürlichen Aromen 7. Antioxidantien gehört zu Position 2008, Unterposition 2008 99. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2008.97.76.11 Feigen enthaltend
- 2008.97.76.15 Haselnüsse enthaltend
- 2008.97.76.19 Pistazien enthaltend
- 2008.97.76.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2008.97.76?

Die Zolltarifnummer 2008.97.76 umfasst Früchte, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, andere, andere, von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2008.97.76?

Der Drittlandszollsatz für 2008.97.76 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2008.97.76?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200897. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2008.97.76?

2008.97.76 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2008.97.76 im Zolltarif eingeordnet?

2008.97.76 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 200897 andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19, Mischungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2008.97.76?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2008.97.76 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-02437. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2008.97.76?

KN-Code 2008.97.76 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/20089776 verlinken.
