# Zolltarifnummer 2009: Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz…

> Die Zolltarifnummer 2009 steht für Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2009
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2009
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  - 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2009

Zu Unterpositionen 2009 50 10 und 2009 50 90: Siehe die Anmerkung 4 zu Kapitel 20 und die entsprechenden Erläuterungen. Zu Unterpositionen 2009 60 511) und 2009 60 712): Siehe die Zusätzliche Anmerkung 6 zu Kapitel 20. 1) Anm. des BMF: Am 1. Januar 2012 zutreffender KN-Code 2009 69 51. 2) Anm. des BMF: Am 1. Januar 2012 zutreffender KN-Code 2009 69 71.

### Pos. 2009

Zu Unterposition 2009 11: Als „Orangensaft, gefroren“ gilt auch konzentrierter Orangensaft, der nicht vollständig durchgefroren ist, obwohl er einer Kältebehandlung von etwa – 18º C unterzogen und diese aufrechterhalten wurde.

### Pos. 2009

Zu Unterposition 2009 89: 1. Kokosnuss-Wasser (Kokosnuss-Saft) aus grünen Kokosnüssen (99,95%) Mit zugesetztem Zucker (0,05%). Zucker wird hinzugefügt, um den Geschmack verschiedener Chargen von Kokosnüssen auszubalancieren. Das Produkt wird in Glasflaschen mit einem Inhalt von 290 ml für den Einzelhandel aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Zu Unterposition 2009 90: 2. Mischung aus unvergorenen Säften, Gewürze enthaltend (Ingwer), bestehend aus Gurkensaft (30%), Selleriesaft (20%), Apfelsaft (20%), Spinatsaft (20%), Petersiliensaft (4%), Zitronensaft (4%) und Ingwer (2%). Das Produkt ist trinkfertig und in Flaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der AV 1 und 6.

### Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2009.11 Orangensaft, gefroren
- 2009.12 nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger
- 2009.19 Orangensaft, anderer
- 2009.21 mit einem Brixwert von 20 oder weniger
- 2009.29 Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits, anderer
- 2009.31 Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), mit einem Brixwert von 20 oder weniger
- 2009.39 Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), anderer
- 2009.41 Ananassaft, mit einem Brixwert von 20 oder weniger
- 2009.49 Ananassaft, anderer
- 2009.50 Tomatensaft
- 2009.61 Traubensaft (einschließlich Traubenmost), mit einem Brixwert von 30 oder weniger
- 2009.69 Traubensaft (einschließlich Traubenmost), anderer
- 2009.71 Apfelsaft, mit einem Brixwert von 20 oder weniger
- 2009.79 Apfelsaft, anderer
- 2009.81 Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea)
- 2009.89 Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), anderer
- 2009.90 Mischungen von Säften

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2009?

Die Zolltarifnummer 2009 umfasst Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2009?

Für 2009 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 2009?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 2009. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009?

2009 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2009 im Zolltarif eingeordnet?

2009 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009?

Zu 2009 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2009?

Position 2009 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2009 verlinken.
