# Zolltarifnummer 2009.39.31.19: Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), drugo

> Die Zolltarifnummer 2009.39.31.19 steht für Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), drugo. Der Drittlandszollsatz beträgt 14,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2009393119
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2009.39.31.19
- Drittlandszollsatz: 14,4 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  - 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
    - 2009.39 Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), anderer
      - 2009.39.31 mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
        - 2009.39.31.19 Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), drugo

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 14,4 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FR-RTC-2014-008748** (FR): Concentré de citron jaune congelé (sous forme de jus une fois décongelé), d’une valeur Brix comprise entre 20 et 67, d’une valeur excédant 30 euros par 100 kg net, contenant des sucres d’addition, conditionné pour la vente au détail en emballage de 1 kg.
- **FR-RTC-2014-001596** (FR): Jus sucré de citrons jaunes surgelé, de valeur excédant 30 euros par 100 kg net, destiné aux professionnels et artisans de l'alimentaire, conditionné en barquette de 1 kg.
- **AT2013/000684** (AT): Hellgelbbrauner, trüber, sirupöser, schwach zitronenartig riechender, sowie süß-sauer, etwas bitter und nach Zitronen schmeckender, nicht alkoholhaltiger, nicht gegorener, nicht gefrorener Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend (Saccharose, großteils gespalten in Fructose und Glucose); mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht.
- **AT2013/000682** (AT): Goldgelber, klarer, sirupöser, neutral riechender, sowie süß-sauer und nach Zitronen schmeckender, nicht alkoholhaltiger, nicht gegorener, nicht gefrorener Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend (Saccharose, großteils gespalten in Fructose und Glucose); mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht.
- **DEB/3012/08-1** (DE): Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Brixwert: 55 +/- 0,5, Dichte bei 20 °C: 1,33 g/ccm oder weniger; hergestellt unter Verwendung von Zitronensaft, der dem Code of Practice der AIJN entspricht; Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht. Untersuchungsergebnis: hellgelbe, klare, sirupöse Flüssigkeit; Geruch: neutral; Geschmack: sehr süß, sehr sauer, nach Zitrone. Gehalt an zugesetztem Zucker i.S. der ZAnm 5a) zu Kap 20: 48,8 bis 49,7 GHT; Gehalt an Saft i.S. der ZAnm 5b) zu Kap 20: mehr als 50 GHT. Saft aus anderen Zitrusfrüchten, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, nicht gefroren, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, Zitronensaft, nicht in Pulverform.
- **ATAT 2013/000684** (AT): Hellgelbbrauner, trüber, sirupöser, schwach zitronenartig riechender, sowie süß-sauer, etwas bitter und nach Zitronen schmeckender, nicht alkoholhaltiger, nicht gegorener, nicht gefrorener Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend (Saccharose, großteils gespalten in Fructose und Glucose); mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht.
- **ATAT 2013/000682** (AT): Goldgelber, klarer, sirupöser, neutral riechender, sowie süß-sauer und nach Zitronen schmeckender, nicht alkoholhaltiger, nicht gegorener, nicht gefrorener Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend (Saccharose, großteils gespalten in Fructose und Glucose); mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht.
- **AT2008/000041** (AT): Goldgelber, klarer, sirupöser, süß-sauer und nach Zitronen schmeckender, nicht alkoholhaltiger Zitronensaft, zugesetzten Zucker enthaltend (im Sinne der Zusätzlichen Anmerkungen 2 und 5: 49,6 GHT); die Dichte beträgt weniger als 1,33 g/cm³ bei 20 ° C; mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67; mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht;

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

### Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2009.39.31.19.0 Zitronensaft, anderer

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.39.31.19?

Die Zolltarifnummer 2009.39.31.19 umfasst Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), drugo. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.39.31.19?

Der Drittlandszollsatz für 2009.39.31.19 beträgt 14,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2009.39.31.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200939. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.39.31.19?

2009.39.31.19 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2009.39.31.19 im Zolltarif eingeordnet?

2009.39.31.19 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200939 Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen), anderer > 20093931 mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.39.31.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.39.31.19 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2014-008748. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.39.31.19?

TARIC-Code 2009.39.31.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2009393119 verlinken.
