# Zolltarifnummer 2009.69.19.10: Traubensaft (einschließlich Traubenmost), zur Herstellung von Traubensaft und/oder von…

> Die Zolltarifnummer 2009.69.19.10 steht für Traubensaft (einschließlich Traubenmost), zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nicht alkoholischen Getränken, Konfitüren und Saucen. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond:  V 212.400 EUR/HLT(01):40.000 % ; V 208.200 EUR/HLT(01):40.000 % + 4.200 EUR HLT ; V 203.900 EUR/HLT(01):40.000 % + 8.500 EUR HLT ; V 199.700 EUR/HLT(01):40.000 % + 12.700 EUR HLT ; V 195.400 EUR/HLT(01):40.000 % + 17.000 EUR HLT ; V 0.000 EUR/HLT(01):40.000 % + 121.000 EUR HLT, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2009691910
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2009.69.19.10
- Drittlandszollsatz: Cond:  V 212.400 EUR/HLT(01):40.000 % ; V 208.200 EUR/HLT(01):40.000 % + 4.200 EUR HLT ; V 203.900 EUR/HLT(01):40.000 % + 8.500 EUR HLT ; V 199.700 EUR/HLT(01):40.000 % + 12.700 EUR HLT ; V 195.400 EUR/HLT(01):40.000 % + 17.000 EUR HLT ; V 0.000 EUR/HLT(01):40.000 % + 121.000 EUR HLT
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  - 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
    - 2009.69 Traubensaft (einschließlich Traubenmost), anderer
      - 2009.69.19 mit einem Brixwert von mehr als 67, anderer
        - 2009.69.19.10 Traubensaft (einschließlich Traubenmost), zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nicht alkoholischen Getränken, Konfitüren und Saucen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | Cond:  V 212.400 EUR/HLT(01):40.000 % ; V 208.200 EUR/HLT(01):40.000 % + 4.200 EUR HLT ; V 203.900 EUR/HLT(01):40.000 % + 8.500 EUR HLT ; V 199.700 EUR/HLT(01):40.000 % + 12.700 EUR HLT ; V 195.400 EUR/HLT(01):40.000 % + 17.000 EUR HLT ; V 0.000 EUR/HLT(01):40.000 % + 121.000 EUR HLT | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE19038/15-1** (DE): Rosinensaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Rosinensaftkonzentrat; Brixwert: mehr als 70; Wert: mehr als 22 Euro für 100 kg Eigengewicht; Herstellung: thermisch getrocknete, ungeschwefelte Weintrauben werden gepresst, geklärt filtriert und konzentriert; Verwendung: zur Herstellung von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen, hauptsächlich zur Aromatisierung von Tabak, auch zur Aromatisierung von Lebensmitteln. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Probenflasche, darin eine dunkelbraune, homogene, viskose Flüssigkeit mit süß-säuerlichem Geschmack nach Rosinensaftkonzentrat. Traubensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 22 Euro für 100 kg Eigengewicht, zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nicht alkoholischen Getränken, Konfitüren und Saucen.
- **DE13274/12-1** (DE): Rosinensaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Rosinensaftkonzentrat; Brixwert: mehr als 67; Wert: mehr als 18 Euro für 100 kg Eigengewicht; Verwendung: zur Herstellung von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Traubensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 22 Euro für 100 kg Eigengewicht, zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nicht alkoholischen Getränken, Konfitüren und Saucen.
- **FR-PRO-2010-002691** (FR): JUS DE RAISINS SECS CONCENTRÉ, CONDITIONNÉ EN VRAC.
- **FR-PRO-2010-002692** (FR): JUS DE RAISINS SECS CONCENTRÉ, CONDITIONNÉ EN VRAC.
- **FR-PRO-2009-002769** (FR): JUS DE FRUITS CONCENTRE OBTENU A PARTIR DE RAISINS SECS PROCESS DE FABRICATION : EXTRACTION A L'EAU UTILISATION : INDUSTRIE NUTRACEUTIQUE COMME COMPLEMENT ALIMENTAIRE CONDITIONNEMENT : JERRYCAN PLASTIQUE DE 1KG A 25KG VALEUR BRIX > 67 VALEUR DU PRODUIT > 22EUROS / 100KGNET

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

### Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2009.69.19.10.0 zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nicht alkoholischen Getränken, Konfitüren und Saucen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.69.19.10?

Die Zolltarifnummer 2009.69.19.10 umfasst Traubensaft (einschließlich Traubenmost), zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nicht alkoholischen Getränken, Konfitüren und Saucen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.69.19.10?

Der Drittlandszollsatz für 2009.69.19.10 beträgt Cond:  V 212.400 EUR/HLT(01):40.000 % ; V 208.200 EUR/HLT(01):40.000 % + 4.200 EUR HLT ; V 203.900 EUR/HLT(01):40.000 % + 8.500 EUR HLT ; V 199.700 EUR/HLT(01):40.000 % + 12.700 EUR HLT ; V 195.400 EUR/HLT(01):40.000 % + 17.000 EUR HLT ; V 0.000 EUR/HLT(01):40.000 % + 121.000 EUR HLT. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2009.69.19.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200969. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.69.19.10?

2009.69.19.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2009.69.19.10 im Zolltarif eingeordnet?

2009.69.19.10 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200969 Traubensaft (einschließlich Traubenmost), anderer > 20096919 mit einem Brixwert von mehr als 67, anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.69.19.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.69.19.10 erfasst, zum Beispiel DE19038/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.69.19.10?

TARIC-Code 2009.69.19.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2009691910 verlinken.
