# Zolltarifnummer 2009.89.79.30.0: Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), gefrorenes…

> Die Zolltarifnummer 2009.89.79.30.0 steht für Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat:, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67,, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50Litern oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/20098979300
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2009.89.79.30.0
- Drittlandszollsatz: 16,8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  - 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
    - 2009.89 Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), anderer
      - 2009.89.79 mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer
        - 2009.89.79.30 gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat: - mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50Litern oder mehr
          - 2009.89.79.30.0 Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat:, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67,, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50Litern oder mehr

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 16,8 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI48270/23-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acerolasaftkonzentrat, gefroren. Aufmachung: 200 l-Stahlfässer (Lagertemperatur - 18°C bis - 10 °C) Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8973 genannt, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr.
- **DEBTI48528/23-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acerolasaftkonzentrat, gefroren. Aufmachung: 200 l-Stahlfässer (Lagertemperatur - 18°C bis - 10°C) Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) Kap 20 i.V.m. ZAnm 2 a) Kap 20: enthalten. Ein Wert der Ware von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann als zutreffend unterstellt werden. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8973 genannt, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr.
- **DEBTI14578/19-1** (DE): Acerolasaftkonzentrat Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Gefrorenes Acerolasaftkonzentrat zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Wert der Ware mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Brixwert (gemäß Angabe): mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer als Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr.
- **DEBTI14579/19-1** (DE): Acerolasaftkonzentrat Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Gefrorenes, klares Acerolasaftkonzentrat zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Wert der Ware mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Brixwert (gemäß Angabe): mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer als Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr.
- **DE8702/14-1** (DE): Acerolasaftkonzentrat, gefroren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acerolasaftkonzentrat bio, Art. 12FR955, gefroren, mit einem Brixwert von 50. Herstellung: Acerolabeeren werden erntefrisch gepresst und durch Eindampfen konzentriert. Abfüllung in Fässer à 210kg. Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20: enthalten. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8973 genannt, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr.
- **DE10921/16-1** (DE): Acerolasaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acerolasaftkonzentrat mit einem Brixwert von 65 (maximal 67), hergestellt durch schonendes Konzentrieren des Safts. Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20): enthalten. Saft aus anderen Früchten (Acerolasaft), nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat: - mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50Litern oder mehr

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2009

Zu Unterposition 2009 89: 1. Kokosnuss-Wasser (Kokosnuss-Saft) aus grünen Kokosnüssen (99,95%) Mit zugesetztem Zucker (0,05%). Zucker wird hinzugefügt, um den Geschmack verschiedener Chargen von Kokosnüssen auszubalancieren. Das Produkt wird in Glasflaschen mit einem Inhalt von 290 ml für den Einzelhandel aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

### Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.89.79.30.0?

Die Zolltarifnummer 2009.89.79.30.0 umfasst Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat:, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67,, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50Litern oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.89.79.30.0?

Der Drittlandszollsatz für 2009.89.79.30.0 beträgt 16,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2009.89.79.30.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200989. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.89.79.30.0?

2009.89.79.30.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2009.89.79.30.0 im Zolltarif eingeordnet?

2009.89.79.30.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200989 Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen), anderer > 20098979 mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer > 2009897930 gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat: - mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50Litern oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.89.79.30.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2009.89.79.30.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48270/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.89.79.30.0?

Warennummer 2009.89.79.30.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/20098979300 verlinken.
