# Zolltarifnummer 2009.90.21.11: Mischungen von Säften, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger

> Die Zolltarifnummer 2009.90.21.11 steht für Mischungen von Säften, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 33.600 % + 20.600 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2009902111
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2009.90.21.11
- Drittlandszollsatz: 33.600 % + 20.600 EUR DTN
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  - 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
    - 2009.90 Mischungen von Säften
      - 2009.90.21 mit einem Brixwert von mehr als 67, andere, mit einem Wert von 30 EUR oder weniger für 100 kg Eigengewicht
        - 2009.90.21.11 Mischungen von Säften, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 33.600 % + 20.600 EUR DTN | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2009

Zu Unterposition 2009 90: 2. Mischung aus unvergorenen Säften, Gewürze enthaltend (Ingwer), bestehend aus Gurkensaft (30%), Selleriesaft (20%), Apfelsaft (20%), Spinatsaft (20%), Petersiliensaft (4%), Zitronensaft (4%) und Ingwer (2%). Das Produkt ist trinkfertig und in Flaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der AV 1 und 6.

### Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

### Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2009.90.21.11.0 Mischungen von Zitrusfruchtsäften :, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2009.90.21.11?

Die Zolltarifnummer 2009.90.21.11 umfasst Mischungen von Säften, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2009.90.21.11?

Der Drittlandszollsatz für 2009.90.21.11 beträgt 33.600 % + 20.600 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2009.90.21.11?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2009.90.21.11?

2009.90.21.11 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2009.90.21.11 im Zolltarif eingeordnet?

2009.90.21.11 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 200990 Mischungen von Säften > 20099021 mit einem Brixwert von mehr als 67, andere, mit einem Wert von 30 EUR oder weniger für 100 kg Eigengewicht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2009.90.21.11?

Zu 2009.90.21.11 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2009.90.21.11?

TARIC-Code 2009.90.21.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2009902111 verlinken.
