# Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0: Auszüge, geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel, andere

> Die Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0 steht für Auszüge, geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5.100 % + 12.700 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/21013019000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2101.30.19.00.0
- Drittlandszollsatz: 5.100 % + 12.700 EUR DTN
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  - 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
    - 2101.30 geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
      - 2101.30.19 andere
        - 2101.30.19.00.0 Auszüge, geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5.100 % + 12.700 EUR DTN | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE11660/09-1** (DE): Maishaartee, im Filterbeutel Weiß-orangefarbenes, mit asiatischen Schriftzeichen bedrucktes Papiertütchen mit einem Filterbeutel; Inhalt: zerkleinerte, beigefarbene, braune und dunkelbraune Pflanzenteilchen; Röstaroma deutlich wahrnehmbar; Geschmack geröstetem Getreide entsprechend. Überbrühen mit heißem Wasser ergibt ein Getränk, das einem üblichen asiatischen Getreidetee entspricht und einem schwachen Getreidekaffee gleicht. Es liegt eine geröstete Ware vor, die dazu bestimmt ist, durch Ausziehen mit heißem Wasser ein "Kaffee-Ersatz-Getränk" zu liefern. Geröstetes Kaffeemittel, keine geröstete Zichorie
- **DEM/207/05-1** (DE): gerösteter Getreide-Tee, Gerstentee; Untersuchungsergebnis: Blau-weißer Schlauchfolienbeutel mit buntem Aufdruck und japanischen Schriftzeichen; darin 5 schlauchförmige, mit ganzen gerösteten Getreidekörnern gefüllte Aufgußbeutel. Überbrühen mit heißem Wasser und mehrminütiges Ziehen ergibt ein dunkelbraunes, klares, leicht bitter schmeckendes, einem Getreidekaffee vergleichbares Getränk. Geröstete Kaffeemittel, keine gerösteten Zichorien.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2101

Zu Unterposition 2101 30 19: Hierher gehören auch Körner von entspelzter, nicht gekeimter Gerste, die geröstet worden sind, in Brauereien zum Färben und Würzen von Bier eingesetzt werden, aber auch als Kaffeemittel verwendbar sind.

### Pos. 2101

Zu Unterposition 2101 30: 1. Kaffeezusatz, bestehend aus einem groben braunen Pulver mit bitterem Geschmack, das 93 GHT Farbkaramell und 6 GHT Mineralsalze enthält.

### Pos. 2101

Zu Unterposition 2101 3019: Verordnung (EWG) Nr. 1385/83 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24) (RV L 2723): Körner von entspelzter nicht gekeimter Gerste, die geröstet worden sind, in Brauereien zum Färben und Würzen von Bier eingesetzt werden, aber auch als Kaffeemittel verwendbar sind. Unterposition 2101 3019. Verordnung (EG) Nr. 306/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. L 44/25) (RV L 306/01): 1. Erzeugnis in Pulverform mit der Bezeichnung „Zitronentee“, zur Zubereitung von Tee, mit folgender Zusammensetzung (in GHT): - Zucker: 90,1 - Teeauszug: 2,5 sowie kleine Mengen an Maltodextrin, Citronensäure, Zitronenaroma und Trennmittel. Das Erzeugnis wird nach Verdünnen mit Wasser als Getränk verwendet. …

### Kapitel 21

1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712 (RV E2101A00); b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901) (RV E2101B00); c) aromatisierter Tee (Position 0902) (RV E2101C00); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 (RV E2101D00); e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2101E00); f) Waren der Position 2404 (RV E2101F00); g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004 (RV E2101G00); h) zubereitete Enzyme der Position 3507 (RV E2101H00). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0?

Die Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0 umfasst Auszüge, geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2101.30.19.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2101.30.19.00.0 beträgt 5.100 % + 12.700 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2101.30.19.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 210130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0?

2101.30.19.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2101.30.19.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2101.30.19.00.0 steht in dieser Hierarchie: 21 VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN > 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus > 210130 geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus > 21013019 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2101.30.19.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2101.30.19.00.0 erfasst, zum Beispiel DE11660/09-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0?

Warennummer 2101.30.19.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/21013019000 verlinken.
