# Zolltarifnummer 2202.91.00.10: Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)

> Die Zolltarifnummer 2202.91.00.10 steht für Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker). Der Drittlandszollsatz beträgt 9,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2202910010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2202.91.00.10
- Drittlandszollsatz: 9,6 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  - 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009
    - 2202.91 alkoholfreies Bier
      - 2202.91.00 andere, alkoholfreies Bier
        - 2202.91.00.10 Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 9,6 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ATBTI2022000651-DEC** (AT): Alkoholfreies Bier, Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker), in Form einer rot-braunen, klaren, kohlensäurehaltigen, unmittelbar trinkbaren Flüssigkeit mit malzartigem Geruch und ebensolchen, sowie süßem Geschmack; aufgemacht in einer bunt bedruckten Originalgetränkedose zu 330 ml.
- **ESBTIESBTI2021SOL172** (ES): Cerveza de cebada sin alcohol, de color caramelo, obtenida de la cebada malteada. Se presenta en botella de vidrio no retornable de 207ml. Concebido para uso alimentario.
- **ROBTI2019/003208** (RO): Conform descrierii solicitantului şi a fişei tehnice anexate, produsul reprezintă bere fără alcool, obţinută prin fermentare din următoarele ingrediente: ghimbir, apă carbogazoasă, zahăr din trestie (10,8 g/100 ml produs), drojdie, arome, acid citric, conservanţi (202, 210), antioxidanţi (acid ascorbic). Acesta are o concentraţie alcoolică de maxim 0,5% în volum. Ambalare: sticlă de 375 ml. Băutură răcoritoare
- **ROBTI2019/003209** (RO): Conform descrierii solicitantului şi a fişei tehnice anexate, produsul reprezintă bere fără alcool, obţinută prin fermentare din următoarele ingrediente: plante (rădăcină de ghimbir, sarsaparilla, lemn dulce, vanilie), apă carbogazoasă, zahăr din trestie (10,8 g/100 ml produs), drojdie, caramel, arome, acid citric, conservanţi, antioxidanţi. Acesta are o concentraţie alcoolică de maxim 0,5% în volum. Ambalare: sticlă de 375 şi 750 ml. Băutură răcoritoare

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2202

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nichtalkoholhaltige Getränke, wie sie in der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel näher bestimmt sind; ausgenommen sind solche, die anderweit erfasst sind, insbesondere in Pos. 2009 oder 2201. A) Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen. Hierher gehören z. B. 1. Gesüßte oder aromatisierte Mineralwässer (natürlich oder künstlich). 2. Getränke, wie Zitronen-, Orangen-, Colagetränke aus gewöhnlichem Trinkwasser, auch gesüßt, aromatisiert mit Säften aus Früchten oder Nüssen, Fruchtessenzen oder zusammengesetzten Auszügen, manchmal auch mit Zusatz von Citronensäure oder Weinsäure. Sie sind häufig mit Kohlendioxid versetzt. Meistens werden sie in Flaschen oder anderen luftdicht verschlossenen Behältnissen gestellt. …

### Pos. 2202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EG) Nr. 1224/2003 der Kommission vom 9. Juli 2003 (ABl. EG Nr. L 172/4) (RV L 1224/2003): 1. Nichtalkoholhaltiges Getränk bestehend aus kohlensäurehaltigem Wasser, Saccharose, Glucose, Citronensäure, Taurin (0,4 %), Glucuronolacton (0,24 %), Coffein (0,03 %), Inosit, Vitaminen, Aroma- und Farbstoffen. Es ist als Energiegetränk in 250 ml-Dosen aufgemacht. Unterposition 2202 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 22, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 22 und dem Wortlaut der KN-Codes 2202 und 2202 10 00. Die Tatsache, dass das Erzeugnis u.a. Taurin, Coffein und Vitamine enthält, schließt es nicht von der Unterposition 2202 10 00 aus (siehe die Erläuterungen zum HS, Position 2202 Teil A), Nr. …

### Pos. 2202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomen­klatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernährun …

### Pos. 2202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30. März 2010, Rechtssache VII R 35/09. Leitsatz: 1. Die Einreihung eines Erzeugnisses in die Position 2202 KN („andere nichtalkoholhaltige Getränke“) setzt voraus, dass es sich um eine Flüssigkeit handelt, die zum unmittelbaren menschlichen Genuss geeignet und auch bestimmt ist (Rn.8). 2. Lebensmittelzubereitungen, die als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet sind, in flüssiger Form in Trinkfläschchen vertrieben werden und sich unmittelbar zum Trinken eignen, sind in die Position 2202 KN einzureihen, auch wenn sie nach den Empfehlungen des Herstellers nur in kleinen Mengen oder mit einer bestimmten Menge Wasser verdünnt einzunehmen sind (Rn.9) (Rn.12) (Rn.13) (Rn.14). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2202.91.00.10.0 Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2202.91.00.10?

Die Zolltarifnummer 2202.91.00.10 umfasst Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2202.91.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 2202.91.00.10 beträgt 9,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2202.91.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 220291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2202.91.00.10?

2202.91.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2202.91.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

2202.91.00.10 steht in dieser Hierarchie: 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG > 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009 > 220291 alkoholfreies Bier > 22029100 andere, alkoholfreies Bier. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2202.91.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2202.91.00.10 erfasst, zum Beispiel ATBTI2022000651-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2202.91.00.10?

TARIC-Code 2202.91.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2202910010 verlinken.
