# Zolltarifnummer 2202.99.15.19.0: Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker) :, andere

> Die Zolltarifnummer 2202.99.15.19.0 steht für Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker) :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/22029915190
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2202.99.15.19.0
- Drittlandszollsatz: 9,6 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  - 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009
    - 2202.99 andere, andere
      - 2202.99.15 keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 12
        - 2202.99.15.19 andere
          - 2202.99.15.19.0 Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker) :, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 9,6 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI4137/24-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk auf der Basis von Cashewkernen und Kokosnussmilch mit Zusatz von Mangopüree, in Aufmachung für den Einzelverkauf (230 ml). Alkohol: nicht enthalten; Erzeugnisse und Fett aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404: nicht enthalten; Zucker (Saccharose oder Invertzucker): enthalten. Anderes nicht alkoholhaltiges Getränk, anderes, keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, Getränk aus Nüssen des Kapitels 8, Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker), anderes.
- **DEBTI30122/20-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk auf der Basis von Cashewkernen, in Aufmachung für den Einzelverkauf (230 ml). Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben vorgelegt. Aus diesen Angaben folgt: Alkohol: nicht enthalten; Erzeugnisse/Fett aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404: nicht enthalten; Zucker (Saccharose oder Invertzucker): enthalten. Anderes nicht alkoholhaltiges Getränk, anderes, keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, Getränk aus Nüssen des Kapitels 8, Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker), anderes.
- **DEBTI30130/20-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk auf der Basis von Cashewkernen mit Zusatz von Erdbeeren, in Aufmachung für den Einzelverkauf (230 ml). Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben vorgelegt. Aus diesen Angaben folgt: Alkohol: nicht enthalten; Erzeugnisse und Fett aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404: nicht enthalten; Zucker (Saccharose oder Invertzucker): enthalten. Der Charakter der Ware wird durch das Cashew-Getränk bestimmt. Der Zusatz von Erdbeeren führt nicht zum Ausschluss aus der Unterposition 2202 9915 der KN. Anderes nicht alkoholhaltiges Getränk, anderes, keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, Getränk aus Nüssen des Kapitels 8, Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker), anderes.
- **DEBTI12892/20-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Aromatisiertes Getränk auf der Grundlage von Wasser und Mandelpaste, in Aufmachung für den Einzelverkauf (65 ml). Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus den Angaben folgt: Alkohol: nicht enthalten; Erzeugnisse/Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404: nicht enthalten; Zucker: enthalten. Nicht alkoholhaltiges Getränk, kein alkoholfreies Bier, keine Erzeugnisse und Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, Getränk aus Nüssen des Kapitels 8, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend, kein mit Wasser verdünnter Frucht- oder Gemüsesaft.
- **DEBTI13678/20-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Getränk auf der Grundlage von Wasser und Mandelpaste, in Aufmachung für den Einzelverkauf (65 ml). Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus den Angaben folgt: Alkohol: nicht enthalten; Erzeugnisse und Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404: nicht enthalten; Zucker: enthalten. Nicht alkoholhaltiges Getränk, kein alkoholfreies Bier, keine Erzeugnisse und Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, Getränk aus Nüssen des Kapitels 8, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend, kein mit Wasser verdünnter Frucht- oder Gemüsesaft.
- **DEBTI46570/19-1** (DE): Nicht alkoholhaltiges Getränk mit Mandeln Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Aromatisiertes Getränk auf der Grundlage von Wasser und Mandelpaste. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Alkoholgehalt (gemäß Angabe): nicht enthalten Zucker (gemäß Angabe): enthalten Nicht alkoholhaltiges Getränk, kein alkoholfreies Bier, keine Erzeugnisse und Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, Getränke aus Nüssen des Kapitels 8, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend, kein mit Wasser verdünnter Frucht- oder Gemüsesaft.
- **DEBTI14340/19-1** (DE): Getränk mit Soja. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Nicht alkoholhaltiges Getränk mit Soja. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Alkoholgehalt (gemäß Angabe): weniger als 0,5 %vol; Erzeugnisse/Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 (gemäß Angabe): nicht enthalten; Proteingehalt (N*6,25): weniger als 2,8 GHT; Saccharose oder Invertzucker (gemäß Angabe): enthalten. Anderes, nicht alkoholhaltiges Getränk, kein alkoholfreies Bier, keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, Getränk aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker), anderes.
- **DEBTI14329/19-1** (DE): Getränk mit Soja. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Nicht alkoholhaltiges Getränk mit Soja. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Alkoholgehalt (gemäß Angabe): weniger als 0,5 %vol; Erzeugnisse/Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 (gemäß Angabe): nicht enthalten; Proteingehalt (N*6,25): weniger als 2,8 GHT; Saccharose oder Invertzucker (gemäß Angabe): enthalten. Anderes, nicht alkoholhaltiges Getränk, kein alkoholfreies Bier, keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, Getränk aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker), anderes.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2202

Zu Unterposition 2202 99: Hierher gehören nicht flüssige Lebensmittelzubereitungen, die überwiegend aus Fetten und Ölen des Kapitels 15 bestehen (in der Regel Position 2106 oder Kapitel 15) (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 2106 90/42).

### Pos. 2202

Zu Unterposition 2202 99: 1. Pfirsich- oder Aprikosen-Nektar aus ganzen geschälten, entsteinten, zerquetschten und homogenisierten Früchten, denen etwa das gleiche Volumen Zuckersirup zugesetzt worden ist, zur unmittelbaren Verwendung als Getränk. 2. Aloe vera-Gel, in Form einer Flüssigkeit, in einem Kunststoffbehälter (z. B. 1 Liter) aufgemacht für den Einzelverkauf, mit Aloe vera-Gel als Hauptbestandteil und mit Zusätzen wie Sorbitol, Ascorbinsäure, Citronensäure, Kaliumsorbat, Natriumbenzoat, Papain, Xanthan-Gummi und Tocopherol. Das Erzeugnis wird als gesundheitsförderndes Getränk verwendet (zwischen 60 und 120 ml täglich); auf der Packung bzw. Packungsbeilage wird eine Wirkung gegen Cholesterin, Asthma, Geschwüre, Verstopfung, Erkältungskrankheiten, Magenverstimmung, Durchfall u.a. angegeben. 3. Aloe vera-Trinkgel pur, in Form einer Flüssigkeit, in Kunststoffbehältern (z. B. …

### Pos. 2202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EG) Nr. 1224/2003 der Kommission vom 9. Juli 2003 (ABl. EG Nr. L 172/4) (RV L 1224/2003): 1. Nichtalkoholhaltiges Getränk bestehend aus kohlensäurehaltigem Wasser, Saccharose, Glucose, Citronensäure, Taurin (0,4 %), Glucuronolacton (0,24 %), Coffein (0,03 %), Inosit, Vitaminen, Aroma- und Farbstoffen. Es ist als Energiegetränk in 250 ml-Dosen aufgemacht. Unterposition 2202 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 22, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 22 und dem Wortlaut der KN-Codes 2202 und 2202 10 00. Die Tatsache, dass das Erzeugnis u.a. Taurin, Coffein und Vitamine enthält, schließt es nicht von der Unterposition 2202 10 00 aus (siehe die Erläuterungen zum HS, Position 2202 Teil A), Nr. …

### Pos. 2202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomen­klatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernährun …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2202.99.15.19.0?

Die Zolltarifnummer 2202.99.15.19.0 umfasst Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker) :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2202.99.15.19.0?

Der Drittlandszollsatz für 2202.99.15.19.0 beträgt 9,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2202.99.15.19.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 220299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2202.99.15.19.0?

2202.99.15.19.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2202.99.15.19.0 im Zolltarif eingeordnet?

2202.99.15.19.0 steht in dieser Hierarchie: 22 GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG > 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009 > 220299 andere, andere > 22029915 keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 12 > 2202991519 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2202.99.15.19.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2202.99.15.19.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI4137/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2202.99.15.19.0?

Warennummer 2202.99.15.19.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/22029915190 verlinken.
