# Zolltarifnummer 2301.10.00.00.0: Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln

> Die Zolltarifnummer 2301.10.00.00.0 steht für Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/23011000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-05-21
- Zolltarifnummer: 2301.10.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  - 2301 Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln
    - 2301.10 Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln
      - 2301.10.00.00.0 Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2301

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Mehle und Pulver, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet, die gewonnen werden durch Verarbeitung ganzer Tiere (einschließlich Geflügel, Meeressäugetiere, Fische oder Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere) oder bestimmter Tierteile (Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse usw.), ausgenommen Knochen, Hufe, Hörner, Schalen usw. Die Ausgangsstoffe fallen hauptsächlich in Schlachthöfen, auf Fangschiffen, die den Fang an Bord verarbeiten, und in der Konservenindustrie an; sie werden im Allgemeinen mit Dampf behandelt und zum Ausziehen des Fettes oder Öles gepresst oder mit Lösemitteln behandelt; der Rückstand wird durch längere Wärmebehandlung getrocknet und haltbar gemacht und schließlich gemahlen. …

### Kapitel 23

1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung (RV E2301000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist (RV F2301000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 2303 10 11 und 2303 10 19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2301.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 2301.10.00.00.0 umfasst Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2301.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2301.10.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2301.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 230110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2301.10.00.00.0?

2301.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2301.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2301.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER > 2301 Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln > 230110 Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2301.10.00.00.0?

Zu 2301.10.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2301.10.00.00.0?

Warennummer 2301.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/23011000000 verlinken.
