# Zolltarifnummer 2303.20.10.00: Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel

> Die Zolltarifnummer 2303.20.10.00 steht für Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2303201000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-05-21
- Zolltarifnummer: 2303.20.10.00
- Drittlandszollsatz: Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  - 2303 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets
    - 2303.20 ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung
      - 2303.20.10 ausgelaugte Rübenschnitzel
        - 2303.20.10.00 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Israel | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Third country duty |
| Weißrußland | 50 % | Third country duty |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI5183/20-1** (DE): Angaben: Ballaststoffe aus Zuckerrüben. Entzuckerte, getrocknete Rübenschnitzel werden mechanisch und mit Wasser gereinigt (ohne Zusätze), entfärbt, zur Verbesserung des hygienischen Status mit Dampf behandelt, getrocknet und zerkleinert. Die Ware liegt als helles, feines Pulver zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie vor. Das Erzeugnis hat durch die Bearbeitungen nicht den Charakter von ausgelaugten Rübenschnitzeln verloren. Ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung; hier: ausgelaugte Rübenschnitzel.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2303

Zu Unterpositionen 2303 20 10 und 2303 20 90: Nicht als „Abfall von der Zuckergewinnung“ gilt Molke in Pulverform, der ein Teil der Lactose entzogen worden ist (Pos. 0404). Hierher gehören teilweise oder vollständig entzuckerte Zuckerrüben.

### Kapitel 23

1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung (RV E2301000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist (RV F2301000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 2303 10 11 und 2303 10 19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2303.20.10.00.0 ausgelaugte Rübenschnitzel

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2303.20.10.00?

Die Zolltarifnummer 2303.20.10.00 umfasst Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2303.20.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 2303.20.10.00 beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2303.20.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 230320. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2303.20.10.00?

2303.20.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2303.20.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

2303.20.10.00 steht in dieser Hierarchie: 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER > 2303 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets > 230320 ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung > 23032010 ausgelaugte Rübenschnitzel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2303.20.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2303.20.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI5183/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2303.20.10.00?

TARIC-Code 2303.20.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2303201000 verlinken.
