# Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0: Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder…

> Die Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0 steht für Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/23040000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-05-21
- Zolltarifnummer: 2304.00.00.00.0
- Drittlandszollsatz: Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  - 2304 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
    - 2304.00.00.00.0 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Third country duty |
| Russische Föderation | 50 % | Third country duty |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (soya)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE15940/14-1** (DE): Rückstand aus entfetteten Sojabohnen Antragsangaben: eiweißhaltiges Polysaccharid, gewonnen aus entfetteten Sojabohnenflocken. Keine Mischung aus mehreren Komponenten. Das Erzeugnis wird im Lebensmittel- und Pharmabereich eingesetzt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: naturweißes, feines, mehlähnliches Pulver. Das Erzeugnis besteht aus getrockneten, festen pflanzlichen Rückständen, die aus Sojabohnen gewonnen werden, denen das Öl und ein Teil der Eiweiße entzogen wurde und ist daher in den KN-Code 2304 0000 einzureihen. Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets.
- **DE2840/12-1** (DE): Rückstand aus der Extraktion von entfettetem Sojabohnenmehl mit Wasser. Antragsangaben (vorgelegt zur vZTA DE M/1421/08/-1): Profiber F - Sojaextrakt. 100 % Naturprodukt aus der wässrigen Extraktion der unlöslichen Komponenten aus entfettetem Sojamehl. Inhaltsstoffe der Ware in g/100g: Wasser 4,3 (4,0-6,0) , Protein 35,0 (max. 39,0) , Fett 0,8 (max. 1,0), Kohlenhydrate 9,5 (min. 1,0), Asche 4,4 (max. 6,0), Rohfaser 46,1 (min. 45,0). Verpackung: 25-kg-Säcke. Beschaffenheit des vorgelgen Warenmusters: beigefarbenes, mehlartiges Pulver. Das Erzeugnis ist keine Zubereitung im Sinne der Positionen 1901 oder 2106 der KN (Hinweis auf Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1571/2011 vom 5. Dezember 2011). Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets.
- **DEB/2904/07-1** (DE): Fester Rückstand der Sojaölgewinnung - Sojaextraktionsschrot. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sojaschrot HP. Fester Rückstand der Sojaölgewinnung. Fett 1,57 %; Wasser 13,8 %; Protein 48,1 %; Rohfaser 3,7 %. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellbraunes, klein- bis grobkörniges, trockenes Pulver (Schrot). Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets.
- **DEB/2905/07-1** (DE): Fester Rückstand der Sojaölgewinnung - Sojaextraktionsschrot. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sojaschrot LP. Fester Rückstand der Sojaölgewinnung. Fett 1,77 %; Wasser 13,8 %; Protein 43,6 %; Rohfaser 6,3 %. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellbraunes, klein- bis grobkörniges, trockenes Pulver (Schrot). Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets.
- **DEB/2479/06-1** (DE): Rückstand der Sojaölgewinnung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fester Rückstand aus der Gewinnung von Sojaöl, durch Pressen in Form von Granulat oder Pulver. Die Farbgebung ist abhängig von der Sojabohnensorte und reicht von weiß bis dunkelbraun. Eiweiß und Fettgehalt wurden vertraulich mitgeteilt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: braunes, trockenes, körniges Material. Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2304

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Nicht hierher gehören Schalen von Sojabohnen, auch gemahlen, die der Ölextraktion nicht unterworfen wurden (Pos. 2308). Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN)

### Pos. 2304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Ölkuchen und andere feste Rückstände von der Gewinnung von Sojaöl durch Pressen, durch Ausziehen mit Lösungsmitteln oder durch Zentrifugieren. Diese Rückstände bilden ein wertvolles Tierfutter. Hierher gehört auch nichttexturiertes, entfettetes Sojabohnenmehl zur Verwendung für die menschliche Ernährung. Die Rückstände dieser Position können in Form von Kuchen, Schrot oder Pellets (siehe „Allgemeines“ der Erläuterungen zu diesem Kapitel) vorliegen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Öldraß (Pos. 1522). b) Eiweißkonzentrate, aus entfettetem Sojamehl durch Entzug bestimmter Bestandteile gewonnen und als Zusatz für Lebensmittelzubereitungen bestimmt, und texturiertes Sojabohnenmehl (Pos. 2106).

### Pos. 2304

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Entfettetes Sojabohnenmehl, mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von ungefähr 50 %, hergestellt dadurch, dass getrocknete Sojabohnen enthülst und einer Heißdampfbehandlung unterworfen werden, mit anschließender Lösungsmittelextraktion und Vermahlung. Das Mehl ist nicht texturiert und kann sowohl für die menschliche Ernährung als auch in Tierfuttermitteln verwendet werden. 2. Sojabohnenflocken, entfettet, ungetoastet und nicht texturiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.

### Pos. 2304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1271/2011 der Kommission vom 5. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. L 325/1) (RV L 1271/11): Erzeugnis in Pulverform, beige, mit folgender Zusammensetzung (GHT): Lebensmittel/Ballaststoffe 66,1 (davon Rohfasern 15,2) Eiweiße 18,8 Feuchtigkeit 7,5 Asche 2,3 Fett 0,2 Das Erzeugnis besteht aus festen pflanzlichen Rückständen, die aus Sojabohnen gewonnen werden, denen das Öl und ein Teil der Eiweiße entzogen wurde und die anschließend getrocknet und gemahlen wurden. Das Erzeugnis weist die Merkmale von nichttexturiertem Mehl auf. Das Erzeugnis fällt als Nebenprodukt bei der Herstellung von Sojaeiweißkonzentraten und -isolaten an und weist daher einen verringerten Eiweißgehalt auf. Das Erzeugnis wird als Zusatz für Lebensmittelzubereitungen und Futtermittel verwendet. Es ist in Säcken zu 25 kg verpackt. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0 umfasst Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2304.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2304.00.00.00.0 beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2304.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 230400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0?

2304.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2304.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2304.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER > 2304 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2304.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2304.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE15940/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 2304.00.00.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 2304.00.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff soya). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0?

Warennummer 2304.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/23040000000 verlinken.
