# Zolltarifnummer 2306.20.00.00: Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus…

> Die Zolltarifnummer 2306.20.00.00 steht für Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Leinsamen. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2306200000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-05-21
- Zolltarifnummer: 2306.20.00.00
- Drittlandszollsatz: Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  - 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305
    - 2306.20 aus Leinsamen
      - 2306.20.00.00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Leinsamen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Israel | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Third country duty |
| Russische Föderation | 50 % | Third country duty |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Kapitel 23

1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung (RV E2301000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist (RV F2301000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 2303 10 11 und 2303 10 19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2306.20.00.00.0 aus Leinsamen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2306.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 2306.20.00.00 umfasst Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Leinsamen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2306.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 2306.20.00.00 beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2306.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 230620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2306.20.00.00?

2306.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2306.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

2306.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 23 RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER > 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305 > 230620 aus Leinsamen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2306.20.00.00?

Zu 2306.20.00.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2306.20.00.00?

TARIC-Code 2306.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2306200000 verlinken.
