# Zolltarifnummer 2403: Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe…

> Die Zolltarifnummer 2403 steht für Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2403
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2403
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
  - 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2403

Zu Unterposition 2403 11 00: Siehe die Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24 und die Erläuterungen zu Unterposition 2403 11 des HS. Zu Unterposition 2403 19 10 und 2403 19 90: Rauchtabak ist geschnittener oder anders zerkleinerter oder gesponnener oder in Platten gepresster Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet. Abfälle, die bei der Bearbeitung von Tabakblättern oder bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen anfallen, gelten als Rauchtabak, wenn sie zum Rauchen geeignet und nicht als Zigarren, Zigarillos oder Zigaretten (siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2402 10 00, 2402 20 10 und 2402 20 90) einzureihen sind Als Rauchtabak einzureihen sind auch Mischungen von Rauchtabak mit anderen Stoffen als Tabak, die die sonstigen Voraussetzungen der vorstehenden Erläuterungen zu diesen Unterpositionen erfüllen, ausgenommen Erzeugnisse, die medizinis …

### Pos. 2403

Zu Unterposition 2403 11: Zu dieser Unterposition gehören, unter anderem, Wasserpfeifentabake bestehend aus einer Mischung von Tabak und Melassen oder Zuckern, die mit Früchten, Glycerin, aromatischen Ölen und Extrakten geschmacklich verfeinert werden (z. B. „Meassel“ oder „Massel“). Hierher gehören auch Wasserpfeifentabake, die keine Melassen oder Zucker enthalten (z. B. „Tumbak“ oder „Ajami“). Allerdings sind tabakfreie Erzeug­nisse für Wasserpfeifen von dieser Unterposition ausgeschlossen (z. B. „Jurak“) (Unterposition 2403 99). Gängige Bezeichnungen für Wasserpfeifen sind: „Narguile“, „Argila“, Boury“, „Gouza“, „Hookah“, „Shisha“ oder „Hubble-Bubble“.

### Pos. 2403

Zu Unterposition 2403 19: 1. Nichtaromatisierter geschnittener Tabak, bestehend aus fermentierten entrippten Tabakblättern, die in schmale (ungefähr 1 mm breite) Streifen unterschiedlicher Länge (bis zu 4 cm) geschnitten wurden. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und 6. Zu Unterposition 2403 99: 1. Geschnittene, gewalzte expandierte Rippen (Cut Rolled Expended Stems - CRES). Die Tabakrippen werden zerkleinert und gewalzt und dann auf die gewünschte Breite geschnitten. Anschließend wird die Feuchtigkeit reguliert und die Rippen erhitzt, um sie zu expandieren. Die so gewonnenen Erzeugnisse können nicht direkt geraucht werden, sondern werden als Beimischung für die Herstellung von Schnitttabak zum Füllen von Zigaretten (Cut Filler Tobacco - CFT) verwendet. Anwendung der AV 1 und 6. 2. Expandierte Tabakrippen (ETS). …

### Kapitel 24

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2403.11 Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel
- 2403.19 Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen, anderer
- 2403.91 "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak
- 2403.99 andere, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2403?

Die Zolltarifnummer 2403 umfasst Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2403?

Für 2403 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 2403?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 2403. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2403?

2403 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2403 im Zolltarif eingeordnet?

2403 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2403?

Zu 2403 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2403?

Position 2403 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2403 verlinken.
