# Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0: Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe…

> Die Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0 steht für Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere, homogenisierter oder rekonstituierter Tabak. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/24039100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2403.91.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 16,6 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
  - 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen
    - 2403.91 "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak
      - 2403.91.00.00.0 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere, homogenisierter oder rekonstituierter Tabak

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 16,6 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI48236/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rekonstituierten Tabak (fein zerkleinerter Tabak, welcher zu einem papierähnlichen Material gebunden wurde) auf Rollen in unterschiedlichen Breiten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.
- **DEBTI34487/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um rekonstituierten Tabak (fein zerkleinerter Tabak, welcher zu einem papierähnlichen Material gebunden wurde) auf Rollen in unterschiedlichen Breiten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.
- **DE17578/12-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um ungleichmäßige, unterschiedlich große, mittelbraune Stücke von homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak (fein zerkleinerter Tabak auf einem Trägerstoff). Die Ware soll lose in Kartons geliefert werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "homogenisierten" oder "rekonstituierten" Tabak.
- **DEHH/1856/06-1** (DE): Etwa 13 x 5,1 cm große, luftdicht verschlossene Verpackung aus Papier (auf der Innenseite mit Aluminium kaschiert), die im Wesentlichen mit den Hinweisen �Haarlem Blunts�, Gesundheits-/Warnhinweisen und dem jeweiligen Flavor sowie einem einfachen Verwendungshinweis "Roll your own cigar" bedruckt ist. Innen befindet sich ein ca. 10,6 x 5,4 cm großes, dunkelbraunes Blatt aus homogenisiertem Tabak (fein zerkleinerter Tabak auf einer Zellulosefolie), das unterschiedlich aromatisiert ist (z.B. Tabak- oder Kirscharoma). Das Erzeugnis wird vom Endverbraucher (ähnlich einem Zigarettenpapier) zur Herstellung von Zigarren, Zigarillos oder Zigaretten verwendet.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2403

Zu Unterposition 2403 91 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 2403 des HS, erster Absatz Ziffer 6.

### Kapitel 24

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0 umfasst Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere, homogenisierter oder rekonstituierter Tabak. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2403.91.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2403.91.00.00.0 beträgt 16,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2403.91.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0?

2403.91.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2403.91.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2403.91.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen > 240391 "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2403.91.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2403.91.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48236/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0?

Warennummer 2403.91.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/24039100000 verlinken.
