# Zolltarifnummer 2403.99: Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe…

> Die Zolltarifnummer 2403.99 steht für Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/240399
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2403.99
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
  - 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen
    - 2403.99 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FR-E4-2003-003865-01** (FR): FEUILLES DE TABAC PREDECOUPEES DE DIMENSIONS 13 CM * 13 CM AROMATISEES A LA FRAISE DESTINEES A LA CONFECTION INDIVIDUELLE DE CIGARES. CONDITIONNEES DANS UN SACHET CONTENANT 6 FEUILLES.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2403

Zu Unterposition 2403 99 10: Kautabak ist Tabak in Rollen, Stangen, Streifen, Würfeln oder Platten, der so zubereitet ist, dass er sich nicht zum Rauchen, sondern zum Kauen eignet, und der für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Der Tabak ist in der Regel nicht gemahlen. Schnupftabak (über die Nase konsumierter Tabak) ist trockener gepulverter oder gekörnter Tabak, der so zubereitet ist, dass er sich zum Schnupfen (Konsum über die Nase), aber nicht zum Rauchen oder zum oralen Konsum eignet. Zu dieser Unterposition gehören auch Erzeugnisse, die teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Zu Unterposition 2403 99 90: Hierher gehören z. B.: 1. die in den Erläuterungen zu Position 2403 des HS, erster Absatz Ziffer 7, aufgeführten Tabakauszüge und Tabaksoßen; 2. Tabakpuder (im Allgemeinen durch ein Verfahren, z. B. …

### Pos. 2403

Zu Unterposition 2403 99: 1. Geschnittene, gewalzte expandierte Rippen (Cut Rolled Expended Stems - CRES). Die Tabakrippen werden zerkleinert und gewalzt und dann auf die gewünschte Breite geschnitten. Anschließend wird die Feuchtigkeit reguliert und die Rippen erhitzt, um sie zu expandieren. Die so gewonnenen Erzeugnisse können nicht direkt geraucht werden, sondern werden als Beimischung für die Herstellung von Schnitttabak zum Füllen von Zigaretten (Cut Filler Tobacco - CFT) verwendet. Anwendung der AV 1 und 6. 2. Expandierte Tabakrippen (ETS). Die Tabakrippen werden geschnitten und in einem speziellen Gefäß mit Kohlendioxid vermischt und unter Druck gesetzt, wodurch das Kohlendioxid in einen festen Zustand (Trockeneis) übergeht. Anschließend werden die die Tabakrippen und das Kohlendioxid erhitzt, wobei das Kohlendioxid wieder in seinen gasförmigen Zustand übergeht. …

### Kapitel 24

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2403.99.10 Kautabak und Schnupftabak (über die Nase konsumierter Tabak)
- 2403.99.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2403.99?

Die Zolltarifnummer 2403.99 umfasst Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2403.99?

Für 2403.99 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 2403.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2403.99?

2403.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2403.99 im Zolltarif eingeordnet?

2403.99 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2403.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2403.99 erfasst, zum Beispiel FR-E4-2003-003865-01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2403.99?

HS-Unterposition 2403.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/240399 verlinken.
