# Zolltarifnummer 2404.11.00.90.0: Erzeugnisse, anderer

> Die Zolltarifnummer 2404.11.00.90.0 steht für Erzeugnisse, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/24041100900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2404.11.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 16,6 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
  - 2404 Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind
    - 2404.11 Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind :, Tabak oder rekonstituierten Tabak enthaltend :
      - 2404.11.00 Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, Tabak oder rekonstituierten Tabak enthaltend
        - 2404.11.00.90 anderer
          - 2404.11.00.90.0 Erzeugnisse, anderer

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 16,6 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2404

Zu Unterposition 2404 11: 1. Tabakkapsel (s. Abb.1), einzeln dargeboten, zur Verwendung in einer speziellen, elektrisch beheizten Vorrichtung, bestehend aus einer Kartusche und einer Batterie. Die Tabakkapsel hat eine zylindrische Form (Länge - 22,9 mm, Durchmesser - 9,5 mm / 8,4 mm) und besteht aus einer äußeren Kapsel aus Polypropylen mit ungefähr 0,31 g granuliertem rekonstituiertem Tabak, Wasser, Aroma, Kaliumcarbonat und einem Formulierungshilfsmittel sowie einem Mundstück aus Celluloseacetat. Das Gesamtgewicht der Tabakkapsel beträgt ungefähr 0,56 g. Die Tabakkapsel wird am Ende der Kartusche, die eine Flüssigkeit aus Propylenglycol, Glycerin und Wasser enthält, eingeführt. Nachdem die Kartusche mit der Batterie verbunden wurde, wird die Tabakkapsel zum Inhalieren an den Mund geführt. …

### Pos. 2404

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 24. September 2021: Warenbeschreibung: Cartomizer mit E-Liquid Eine Ware, bestehend aus einem „Cartomizer“ (einem luftdichten Kunststoffbehälter mit einem Mundstück und einem Zerstäuber mit elektrischem Heizelement), gefüllt mit E-Liquid. Sie wird in ein Gehäuse mit Batterie eingesetzt, um ein bestimmtes Modell einer elektronischen Zigarette zu ergeben (ein USB-Kabel zum Aufladen der Batterie wird mitgeliefert). Nur das die Batterie enthaltende Gehäuse wird von den Benutzern behalten, wenn sie das Produkt nach vollständiger Verwendung des E-Liquids wechseln. Einreihung: Die Ware ist bis zum 31. …

### Kapitel 24

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2404.11.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 2404.11.00.90.0 umfasst Erzeugnisse, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2404.11.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 2404.11.00.90.0 beträgt 16,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2404.11.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240411. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2404.11.00.90.0?

2404.11.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2404.11.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

2404.11.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2404 Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind > 240411 Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind :, Tabak oder rekonstituierten Tabak enthaltend : > 24041100 Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, Tabak oder rekonstituierten Tabak enthaltend > 2404110090 anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2404.11.00.90.0?

Zu 2404.11.00.90.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2404.11.00.90.0?

Warennummer 2404.11.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/24041100900 verlinken.
