# Zolltarifnummer 2404.12.00.10: Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen…

> Die Zolltarifnummer 2404.12.00.10 steht für Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2404120010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2404.12.00.10
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
  - 2404 Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind
    - 2404.12 Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind :, andere, Nikotin enthaltend :
      - 2404.12.00 Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, andere, Nikotin enthaltend
        - 2404.12.00.10 Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI44156/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den sogenannten Depots um mit einem Liquid befüllte, schwarze Kartuschen zur Verwendung in E-Zigaretten. Die in verschiedenen Varianten erhältlichen Liquids enthalten jeweils Nikotin. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein nikotinhaltiges Erzeugnis (Kapsel/Kartusche), welches keinen Tabak oder rekonstituierten Tabak enthält und zur Inhalation ohne Verbrennung für elektrische Zigaretten bestimmt ist.
- **DEBTI5018/20-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sog. Kapsel zur Verwendung in E-Zigaretten. Die im Hinblick auf die Verwendung speziell gestaltete Kapsel besteht aus einem Gehäuse, welches mit einem integrierten Zerstäuber/Vernebler sowie mit einem Kunststoffstift (Boden) versehen ist. Die auf der Gehäuseaußenseite mit einem Etikett beklebte Kapsel ist mit einem Liquid befüllt, welches Nikotin enthält. Der Charakter der zur einmaligen Verwendung in einer E-Zigarette bestimmten Kapsel wird durch das Liquid bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein nikotinhaltiges Erzeugnis (Kapsel/Kartusche), welches keinen Tabak oder rekonstituierten Tabak enthält und zur Inhalation ohne Verbrennung für elektrische Zigaretten bestimmt ist.
- **FRBTIFR-BTI-2019-13990** (FR): Composant de type cartomiseur, se présentant sous la forme d’un récipient en plastique hermétique contenant une recharge de e-liquide, une résistance électrique ainsi qu’un embout permettant l’inhalation, destiné à être intégré à un appareil électronique de type batterie, afin de simuler les effets d’une cigarette. Le cartomiseur est conditionné pour la vente par deux dans un emballage en plastique et en carton.
- **DKBTI21-1178803** (DK): Varen er en lille rektangulær beholder indeholdende 2 ml væske til en e-cigaret. Beholderen har flad bund, afrundet top (bruges som mundstykke), et ovalt tværsnit, og den nederste del er en smule smallere end den øverste del. Under beholderens bund er der to runde metalpoler, og i toppen af mundstykket er der et aflangt hul, der er lukket med en pind af silikone, som skal fjernes inden brug. Inde i beholderen går en anordning med varierende tykkelse gennem væsken fra bunden op til hullet i toppen. Det er oplyst, at varen er en fyldt engangstank med mundstykke (en såkaldt ”pod”). Varen skal bruges i en e-cigaret. Væsken består ifølge det oplyste af propylenglycol, glycerin, nikotin (CAS nr. 54-11-15) og tobakssmagsstoffer. Væsken findes med tre forskellige nikotinstyrker. Beholderens yderside er lavet af plast. Det er oplyst, at der ud over væske er en varmeleder, vat og et rør til at lede dampen inde i beholderen. De to poler under beholderens bund er oplyst til at være magnetiske, så beholderen kan holdes fast på batteridelen af en e-cigaret. Varen indeholder 2 ml væske. Beholderen måler ca. 4,3 x 2 x 1 cm. Varen sælges i pakker med to beholdere i hver sin, forseglede blisterpak adskilt af en perforering, pakket i en kvadratisk papæske med tryk og indlægsseddel. Det er oplyst, at beholderen er til engangsbrug og skal udskiftes, når der ikke er mere væske.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2404

Zu Unterposition 2404 12: 1. Kartusche für eine elektronische Zigarette, bestehend aus einem Mundstück aus Kunststoff und einem Kunststoffröhrchen, das ein absorbierendes Material enthält. Dieses ist mit einer Lösung aus Propylenglykol, Glycerin, Nicotin und Ethylalkohol durchtränkt. Die Kartusche wird in einer elektronischen Zigarette verwendet. Diese erhitzt und verdampft die in der Kartusche enthaltene Lösung, um einen Verdampfungsnebel zu erzeugen, der von dem Verwender der Zigarette inhaliert wird. Anwendung der Anmerkung 1 und 6. Siehe auch Avise Nr. 1 bei Unterposition 2404 19 und Nr. 1 bei Unterposition 8543 40 2. Inhalator mit 10 mg Nikotin pro Patrone. Das Produkt ist ein verschreibungspflichtiges Gerät, das zur Raucherentwöhnung verwendet wird. Sein Freisetzungssystem funktioniert ohne Einwirkung von Hitze. …

### Pos. 2404

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 24. September 2021: Warenbeschreibung: Cartomizer mit E-Liquid Eine Ware, bestehend aus einem „Cartomizer“ (einem luftdichten Kunststoffbehälter mit einem Mundstück und einem Zerstäuber mit elektrischem Heizelement), gefüllt mit E-Liquid. Sie wird in ein Gehäuse mit Batterie eingesetzt, um ein bestimmtes Modell einer elektronischen Zigarette zu ergeben (ein USB-Kabel zum Aufladen der Batterie wird mitgeliefert). Nur das die Batterie enthaltende Gehäuse wird von den Benutzern behalten, wenn sie das Produkt nach vollständiger Verwendung des E-Liquids wechseln. Einreihung: Die Ware ist bis zum 31. …

### Kapitel 24

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30) (RV E2401000). 2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen (RV E2402000). 3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung (RV E2403000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2404.12.00.10.0 Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2404.12.00.10?

Die Zolltarifnummer 2404.12.00.10 umfasst Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2404.12.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 2404.12.00.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2404.12.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 240412. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2404.12.00.10?

2404.12.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2404.12.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

2404.12.00.10 steht in dieser Hierarchie: 24 TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE > 2404 Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind > 240412 Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind :, andere, Nikotin enthaltend : > 24041200 Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind, andere, Nikotin enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2404.12.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2404.12.00.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI44156/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2404.12.00.10?

TARIC-Code 2404.12.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2404120010 verlinken.
