# Zolltarifnummer 2506.10.00.00: Quarz

> Die Zolltarifnummer 2506.10.00.00 steht für Quarz. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2506100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2506.10.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  - 2506 Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
    - 2506.10 Quarz
      - 2506.10.00.00 Quarz

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI50593/24-1** (DE): Angaben: Hochreines Quarzpulver; kein aus Meer/See/Fluss/Sandgruben gewonnener natürlicher Sand; aus bergmännisch unter Tage abgebauten Quarzgestein gewonnen, dann zerkleinert, gesichtet und sortiert, gemahlen, anschließend durch Flotation, magnetische Trennung, Abschlämmen mit Fluorwasserstoffsäure und Calcinierung aufgereinigt; Bearbeitung: lediglich zur Entfernung von natürlichen mineralischen Verunreinigungen, die natürliche Kristallstruktur (α-Quarz) wird nicht verändert oder modifiziert; Reinheit: > 99,99 % SiO2; Verwendung: für die Herstellung von Quarzglas in verschiedenen Qualitäten und Formen für verschiedene Anwendungen, oder zur Herstellung von hochreinem Siliziumkarbid. Befund: Quarz (ausgenommen natürliche Sande).
- **DEBTI50592/24-1** (DE): Angaben: Hochreines Quarzpulver; kein aus Meer/See/Fluss/Sandgruben gewonnener natürlicher Sand; aus bergmännisch unter Tage abgebauten Quarzgestein gewonnen, dann zerkleinert, gesichtet und sortiert, gemahlen, anschließend durch Flotation, magnetische Trennung, Abschlämmen mit Fluorwasserstoffsäure und Calcinierung aufgereinigt; Bearbeitung: lediglich zur Entfernung von natürlichen mineralischen Verunreinigungen, die natürliche Kristallstruktur (α-Quarz) wird nicht verändert oder modifiziert; Reinheit: > 99,99 % SiO2; Verwendung: für die Herstellung von Quarzglas in verschiedenen Qualitäten und Formen für verschiedene Anwendungen, oder zur Herstellung von hochreinem Siliziumkarbid. Befund: Quarz (ausgenommen natürliche Sande).
- **DEBTI50594/24-1** (DE): Angaben: Hochreines Quarzpulver; kein aus Meer/See/Fluss/Sandgruben gewonnener natürlicher Sand; aus bergmännisch unter Tage abgebauten Quarzgestein gewonnen, dann zerkleinert, gesichtet und sortiert, gemahlen, anschließend durch Flotation, magnetische Trennung, Abschlämmen mit Fluorwasserstoffsäure, Calcinierung und Chlorierung aufgereinigt; Bearbeitung: lediglich zur Entfernung von natürlichen mineralischen Verunreinigungen, die natürliche Kristallstruktur (α-Quarz) wird nicht verändert oder modifiziert; Reinheit: > 99,999 % SiO2; Verwendung: für die Herstellung von Quarzglas in verschiedenen Qualitäten und Formen für verschiedene Anwendungen. Befund: Quarz (ausgenommen natürliche Sande).
- **FRBTIFR-BTI-2024-04843** (FR): Silice microcristalline sous forme de quartz en poudre blanche, utilisée comme matière première, en tant que charge minérale inerte, destinée à la fabrication de bouchons en caoutchouc à usage pharmaceutique, conditionnée en sac de 50 lbs (22,6796 kg) net.
- **DEBTI24449/24-1** (DE): Angaben: Nature World Explorer Geoden; 2 Stück (je 3-4 cm groß); zum Aufbrechen; zum Nachfüllen von Genoden-Sets. Warenbeschaffenheit: Zwei bräunlich-weiße, hohle Gesteinsbrocken (Abmessungen: ca. 2,5 x 4 cm), mit farblosen Kristallen im Hohlraum; verpackt in einer Kartonumverpackung. Befund: Quarz.
- **FRBTIFR-BTI-2021-00418** (FR): Quartz, se présentant sous la forme d'une poudre, utilisé pour la fabrication des bouchons en caoutchouc à usage pharmaceutique.
- **FRBTIFR-BTI-2018-07255** (FR): Quartz sous forme de poudre blanche, utilisé pour la fabrication de bouchons en caoutchouc à usage pharmaceutique.
- **FR-RTC-2014-004347** (FR): QUARTZ FLOUR pour la fabrication des bouchons caoutchouc à usage pharmaceutique.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2506

Zu Unterposition 2506 10: Quarz, hergestellt durch Vermahlen von Alaskit. Dieses Mineral wird ohne Veränderung der alpha -Quarz-Struktur einem mechanischen Trennungsprozess, einer Säurebehandlung zum Abtrennen von Verunreinigungen und einer Wärmebehandlung unterworfen, die dazu dient, vorhandene Restfeuchtigkeit vom Waschen oder Spülen mit Wasser zu entfernen.

### Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2506.10.00.00.0 Quarz

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2506.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 2506.10.00.00 umfasst Quarz. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2506.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 2506.10.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2506.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 250610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2506.10.00.00?

2506.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2506.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

2506.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2506 Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten > 250610 Quarz. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2506.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2506.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI50593/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2506.10.00.00?

TARIC-Code 2506.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2506100000 verlinken.
