# Zolltarifnummer 2517.41.00.00.0: Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch…

> Die Zolltarifnummer 2517.41.00.00.0 steht für Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt, aus Marmor. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/25174100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2517.41.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  - 2517 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt
    - 2517.41 aus Marmor
      - 2517.41.00.00.0 Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt, aus Marmor

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE26199/16-1** (DE): Angaben: Nature Deco Rocks NA "Nature Deco Rocks NA499 20-40mm" Es handelt sich hier um einen Stein aus Marmor. Dieser wird zu Dekorationszwecken verwendet und in Einzelhandelsverpackungen verkauft. Warenbeschaffenheit: unregelmäßig geformte, weiße Brocken Befund: Körnungen von Steinen (Marmor) der Position 2515
- **DE3845/13-1** (DE): Angaben: Warenbezeichnung: "Nature Deco Rocks 50-100 mm" - Warenart: Natursteine aus Marmor in verschiedenen Farbschattierungen - Verwendungszweck: ausschließlich zu Dekorationszwecken - Verpackung: Verkauf in verschiedenen Einzelhandelsverpackungen. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Artikel um eine Körnung von Steinen (Marmor) der Position 2515 des Zolltarifs.
- **DE3024/13-1** (DE): Angaben: Warenbezeichnung: Natursteine 1-4 mm - Material: Marmor - Verwendungszweck: ausschließlich zu Dekorationszwecken - Verpackung: Verkauf in verschiedenen Einzelhandelsverpackungen - Sonstiges: in verschiedenen Farben. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: überwiegend rötlich-braune, splittförmige, harte Steinkörnung - Korngröße: ca. 1 - 5mm. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Artikel um eine Körnung von Steinen (Marmor) der Position 2515 des Zolltarifs.
- **DE3025/13-1** (DE): Angaben: Warenbezeichnung: "Nature Deco Rocks 20-40 mm" - Warenart: Natursteine aus Marmor in verschiedenen Farbschattierungen - Verwendungszweck: ausschließlich zu Dekorationszwecken - Verpackung: Verkauf in verschiedenen Einzelhandelsverpackungen. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weiß-graue, teils rundliche, harte, unregelmäßig geformte Steine, verpackt in einem Netz - Korngröße: ca. 2-4 cm. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Artikel um eine Körnung von Steinen (Marmor) der Position 2515 des Zolltarifs.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2517

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört auch abgetrenntes Material von Bau- und Abbrucharbeiten, das überwiegend aus gebrochenen Steinen besteht und so wie es angefallen ist oder nach Zerkleinern für den gleichen Zweck Verwendung findet. Ebenfalls zu dieser Position gehören Feuerstein (Flint) und Kiesel. Abgerundete Feuersteine dienen wie Metallkugeln zum Zerkleinern verschiedener Materialien (Kalk, Zement usw.). In pulverisierter Form wird Feuerstein hauptsächlich in der keramischen Industrie und als Schleifpulver verwendet. Andere Kiesel werden in Kugelmühlen (z. B. zum Mahlen von Kalk, Zement usw.) oder grob zerkleinert als Schotter verwendet. Es ist zu beachten, dass Feuerstein in Form von zugeschnittenen Blöcken und Feuersteine, die zur Verwendung in Kugelmühlen auf mechanische Art als Kugeln geformt sind, nicht zu dieser Position gehören (Pos. 6802). …

### Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2517.41.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 2517.41.00.00.0 umfasst Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt, aus Marmor. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2517.41.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2517.41.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2517.41.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 251741. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2517.41.00.00.0?

2517.41.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2517.41.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2517.41.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2517 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt > 251741 aus Marmor. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2517.41.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2517.41.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE26199/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2517.41.00.00.0?

Warennummer 2517.41.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/25174100000 verlinken.
