# Zolltarifnummer 2703.00.00.00.0: Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert

> Die Zolltarifnummer 2703.00.00.00.0 steht für Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/27030000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2703.00.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
  - 2703 Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert
    - 2703.00.00.00.0 Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI10661/18-1** (DE): Angaben: Moorgold, Einzelfuttermittel für Tauben. Das Futter soll zur Darmgesundheit der Tiere beitragen. Feststellungen: Braune, pastöse Masse, welche sich in einer für den Einzelverkauf aufgemachten 1-kg-Kunststoffdose mit buntbedrucktem Etikett befindet. Befund: Mineralische Stoffe; Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2703

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Torf, aus teilweise verkohlten pflanzlichen Stoffen bestehend, ist im allgemeinen leicht und faserig. Zu dieser Position gehören alle Arten von Torf, gleichviel ob sie getrocknet oder agglomeriert sind und als Brennstoff verwendet werden, oder ob sie zerkleinert sind und als Stallstreu, zur Bodenverbesserung oder für andere Zwecke dienen. Zu dieser Position gehören auch Mischungen aus Torf und Sand, Lehm oder Ton, in denen der Torf den Charakter der Ware bestimmt, auch wenn sie geringe Mengen der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten. Diese Mischungen werden im allgemeinen als Blumenerde verwendet. Nicht zu dieser Position gehören jedoch: a) Torffasern, auch als „Berandine“ bezeichnet, die im Hinblick auf ihre Verwendung als Spinnstoff besonders behandelt worden sind (Abschnitt XI). …

### Pos. 2703

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3541/85 der Kommission. in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2695/95 der Kommission vom 21. November 19951) (RV L 2695/95): Mischungen aus Torf (mit einem Gehalt an Torf von mindestens 75 Gewichtshundertteilen) und anderen Stoffen wie Kalk, Sand, Humus, Mergel, Stallmist und geringen Mengen anderer Düngemittel, mit einem Gesamtgehalt an Kalium (berechnet als K2O), Stickstoff, Phosphor (ausgedrückt als P2O5), von nicht mehr als 3 Gewichtshundertteilen. Unterposition 2703 0000 1) ABl. EG Nr. L 280/15

### Kapitel 27

1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711 (RV E2701A00); b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 (RV E2701B00); c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805 (RV E2701C00). 2. Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien" in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen (RV E2702100). …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2703.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 2703.00.00.00.0 umfasst Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2703.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2703.00.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2703.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 270300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2703.00.00.00.0?

2703.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2703.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2703.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE > 2703 Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2703.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2703.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10661/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2703.00.00.00.0?

Warennummer 2703.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/27030000000 verlinken.
