# Zolltarifnummer 2707.99.50.00.0: Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers…

> Die Zolltarifnummer 2707.99.50.00.0 steht für Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, basische Erzeugnisse. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/27079950000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2707.99.50.00.0
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
  - 2707 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen
    - 2707.99 andere, andere
      - 2707.99.50 basische Erzeugnisse
        - 2707.99.50.00.0 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, basische Erzeugnisse

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2707

Zu Unterposition 2707 99 50: Basische Erzeugnisse im Sinne dieser Unterposition sind stickstoffhaltige aromatische oder heterocyclische Erzeugnisse mit basischer Funktion. Hierher gehören z. B. die Pyridin-, Chinolin-, Acridin- und Anilinbasen (einschließlich ihrer Gemische). Sie bestehen hauptsächlich aus Pyridin, Chinolin, Acridin und deren Homologen. Zu den basischen Erzeugnissen dieser Unterposition gehören z. B.: 1. Pyridin mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT. Pyridin mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr gehört zu Unterposition 2933 31 00; entfallen 2. Methylpyridin (Pikolin), 5-Ethyl-2-methylpyridin (5-Ethyl-2-pikolin) und 2-Vinylpyridin, mit einem Reinheitsgrad von weniger als 90 GHT (gaschromatografisch bestimmt). Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad von 90 GHT oder mehr gehören zu Unterposition 2933 39; 3. …

### Pos. 2707

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1231/2013 der KOMMISSION vom 28. November 2013 (ABl. EU L 322/13) (RV L 1231/13) TDAE (treated distillate aromatic extract) mit folgenden physikalisch-chemischen Eigenschaften: - Der Gehalt an aromatischen Bestandteilen, ermittelt nach dem säulenchromatografischen Verfahren in Anhang A des Kapitels 27 der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, liegt zwischen 74,2 und 75 GHT; - die Dichte bei 15 °C liegt zwischen 0,9521 und 0,959 g/cm3 ; - bei Destillation nach ASTM D 86-67 (EN ISO 3405) gehen bis 300 °C nicht mehr als 4 RHT über. Das TDAE wird durch Schmiermittelraffination aus Vakuumdestillationsrückständen gewonnen. Die aromatischen Bestandteile fallen als Nebenprodukte der Raffination von Schmierölrohstoffen und Wachsen an. …

### Pos. 2707

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 12. Juni 2014, Rechtssache C-330/13: Tenor: 1. Als Kriterium für die Einreihung eines Erzeugnisses mit Merkmalen des Erzeugnisses des Ausgangsverfahrens in die Position 2707 oder in die Position 2710 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemein­samen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. September 2011 geänderten Fassung ist der gewichtsmäßige Gehalt an aromatischen Bestandteilen im Verhältnis zu dem von nicht aromatischen Bestandteilen heranzuziehen. 2. Der Ausdruck „aromatische Bestandteile“ in Kapitel 27 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung Nr. 2658/87 in der durch die Verordnung Nr. …

### Kapitel 27

1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711 (RV E2701A00); b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 (RV E2701B00); c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805 (RV E2701C00). 2. Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien" in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen (RV E2702100). …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2707.99.50.00.0?

Die Zolltarifnummer 2707.99.50.00.0 umfasst Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, basische Erzeugnisse. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2707.99.50.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2707.99.50.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2707.99.50.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 270799. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2707.99.50.00.0?

2707.99.50.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2707.99.50.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2707.99.50.00.0 steht in dieser Hierarchie: 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE > 2707 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen > 270799 andere, andere > 27079950 basische Erzeugnisse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2707.99.50.00.0?

Zu 2707.99.50.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2707.99.50.00.0?

Warennummer 2707.99.50.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/27079950000 verlinken.
