# Zolltarifnummer 2710.19.35.00.0: Schweröle, Gasöl, zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition…

> Die Zolltarifnummer 2710.19.35.00.0 steht für Schweröle, Gasöl, zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/27101935000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2710.19.35.00.0
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
  - 2710 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle
    - 2710.19 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle, andere
      - 2710.19.35 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31
        - 2710.19.35.00.0 Schweröle, Gasöl, zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2710

Zu Unterpositionen 2710 12 11 bis 2710 19 99: Hinsichtlich der Definition dieser Erzeugnisse siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 27 und die Erläuterungen zu Position 2710 des HS, Teil I. Zu den Unterpositionen, die für Erzeugnisse zur - Bearbeitung im begünstigten Verfahren, - chemischen Umwandlung vorgesehen sind, siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 5 und 6 zu Kapitel 27 und die Erläuterungen dazu. I. Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, (ausgenommen rohe Öle) Hierher gehören z. B. die Isomerengemische (andere als Stereoisomere) der gesättigten oder ungesättigten acyclischen Kohlenwasserstoffe, und zwar gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe, in denen jeder Isomerenanteil weniger als 95 GHT beträgt, und ungesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe, in denen jeder Isomerenanteil weniger als 90 GHT beträgt, jeweils bezogen auf den wasserfreien Stoff. …

### Pos. 2710

Zu Positionen 2710 bis 2713: 1) Erdölerzeugnisse: Unterscheidungskriterien bestimmter Erdölerzeugnisse des Kapitels 27: Vaselin, Paraffin, Bitumen und Erdöl (Pos. 2712, 2713 und 2710). Anmerkung: Im Anhang zu diesem Avis sind die nachstehenden Kriterien schematisch wiedergegeben. Position 2710 bis Unterposition 2713 20: 1) Erzeugnisse mit einem Erstarrungspunkt, bestimmt mit dem rotierenden Thermometer (ISO 2207 (entspricht ASTM D 938)), a) unter 30 ºC (Öle) – Position 2710; b) von 30 ºC oder mehr – Position 2710, Unterposition 2712 10 bis 2712 90 oder 2713 20. (siehe Absatz 2). 2) Erzeugnisse des Absatzes 1), Buchstabe b), deren Dichte bei 70º C a) 0,942 g/cm3 oder mehr beträgt – Position 2710 oder Unterposition 2713 20; b) weniger als 0,942 g/cm3 beträgt – Positionen 2710, Unterposition 2712 10 bis 2712 90. (siehe Absatz 4). …

### Pos. 2710

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 12. Juni 2014, Rechtssache C-330/13: Tenor: 1. Als Kriterium für die Einreihung eines Erzeugnisses mit Merkmalen des Erzeugnisses des Ausgangsverfahrens in die Position 2707 oder in die Position 2710 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. September 2011 geänderten Fassung ist der gewichtsmäßige Gehalt an aromatischen Bestandteilen im Verhältnis zu dem von nicht aromatischen Bestandteilen heranzuziehen. 2. Der Ausdruck „aromatische Bestandteile“ in Kapitel 27 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung Nr. 2658/87 in der durch die Verordnung Nr. …

### Pos. 2710

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (189. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 12. Juni 2018): Einreihung von zwei Mischungen auf der Grundlage von Leichtölen aus Erdöldestillaten, in Form von farblosen, klaren Flüssigkeiten, gebrauchsfertig als Reiniger für Druckmaschinen. Bei der Verwendung als Reiniger bilden sie zusammen mit Wasser eine stabile Emulsion. Zusammensetzung der Erzeugnisse (in Gewichtsprozent): 1. Mischung: Leichtöl (97 %) und ethoxylierter Alkoholester als nichtionisches Tensid (3 %); 2. Mischung: Leichtöl (92 %) und ethoxylierter Alkoholester als nichtionisches Tensid (8 %). Das Leichtöl bestimmt den wesentlichen Charakter der Mischungen. Einreihung in den KN-Code 2710 12 21. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2710.19.35.00.0?

Die Zolltarifnummer 2710.19.35.00.0 umfasst Schweröle, Gasöl, zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2710.19.35.00.0?

Für 2710.19.35.00.0 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 2710.19.35.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 271019. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2710.19.35.00.0?

2710.19.35.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2710.19.35.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2710.19.35.00.0 steht in dieser Hierarchie: 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE > 2710 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle > 271019 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle, andere > 27101935 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2710.19.35.00.0?

Zu 2710.19.35.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2710.19.35.00.0?

Warennummer 2710.19.35.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/27101935000 verlinken.
