# Zolltarifnummer 2711.19.00.00.0: Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, verflüssigt, andere

> Die Zolltarifnummer 2711.19.00.00.0 steht für Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, verflüssigt, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/27111900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2711.19.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
  - 2711 Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
    - 2711.19 andere
      - 2711.19.00.00.0 Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, verflüssigt, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C111

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE26851/16-1** (DE): Angaben: Propan-/Butangemisch zur Verwendung als Kraftstoff (Autogas) mit Mischungsverhältnissen zwischen 60/40 und 70/30. Nach den Angaben liegen Gemische aus Propan und Butan in verflüssigter Form mit überwiegendem Propananteil vor.
- **DE26850/16-1** (DE): Angaben: Propan-/Butangemisch, bei dem der Propananteil gleich dem Butananteil ist. Die Ware soll in Fässern, Tankwagen, Containern und Kesselwagen gehandelt werden. Nach den Angaben liegt ein Gemisch aus Propan und Butan in verflüssigter Form vor. Befund: Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe; verflüssigt; andere.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2711

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hinsichtlich der Definition dieser Erzeugnisse siehe die Erläuterungen zu Position 2711 des HS. Zu den Unterpositionen, die für Erzeugnisse zur - Bearbeitung im begünstigten Verfahren, - chemischen Umwandlung vorgesehen sind, siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 5 und 6 zu Kapitel 27 und die Erläuterungen dazu. Unterposition 2711 19 00 Zu dieser Unterposition gehört verflüssigtes Gas aus Biomasse. Dieses verflüssigte Gas entsteht durch Fermentation des biologisch abbaubaren Teils von Industrie-, Haushalts- oder kommunalen Abfällen und Rückständen, von Klärschlamm aus Abwasserbehandlungsanlagen, des biologisch abbaubaren Anteils von land- und forstwirtschaftlichen Abfällen und Rückständen, von Abfällen und Rückständen der Agrar- und Nahrungsmittelindustrie und von anderen ähnlichen pflanzlichen und tierischen Rohstoffen aus Biomasse. …

### Pos. 2711

Zu Unterposition 2711 19: 1. Flüssiggas (LPG), bestehend aus einer Mischung von Ethan (2,0 %), Propan (66,3 %) n-Butan (18,7 %), Isobutan (11,7 %), n-Pentan (0,1 %) und Isopentan (1,2 %). Dieses Produkt liegt in flüssigem Zustand vor. Es handelt sich um ein Produkt der Rohölraffination und der Erdgasverarbeitung. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 2711

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Mai 2016 zu der Rechtssache C-286/15 Tenor: 1. Die Vorschrift 2 b und die Vorschrift 3 b der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in seinen nacheinander durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 und die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. …

### Kapitel 27

1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711 (RV E2701A00); b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 (RV E2701B00); c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805 (RV E2701C00). 2. Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien" in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen (RV E2702100). …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2711.19.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 2711.19.00.00.0 umfasst Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, verflüssigt, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2711.19.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2711.19.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2711.19.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 271119. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2711.19.00.00.0?

2711.19.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2711.19.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2711.19.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE > 2711 Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe > 271119 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2711.19.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2711.19.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE26851/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 2711.19.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 2711.19.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C111. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2711.19.00.00.0?

Warennummer 2711.19.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/27111900000 verlinken.
