# Zolltarifnummer 2905.22.00.30: Acyclische Alkohole, (±)-β-Citronellol (CAS RN 106-22-9) mit einer Reinheit von 94 GHT…

> Die Zolltarifnummer 2905.22.00.30 steht für Acyclische Alkohole, (±)-β-Citronellol (CAS RN 106-22-9) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2905220030
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2905.22.00.30
- Drittlandszollsatz: 5,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  - 2905 II. ALKOHOLE, IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
    - 2905.22 acyclische Terpenalkohole
      - 2905.22.00 einwertige ungesättigte Alkohole, acyclische Terpenalkohole
        - 2905.22.00.30 Acyclische Alkohole, (±)-β-Citronellol (CAS RN 106-22-9) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,5 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI191/26-1** (DE): Acyclischer Terpenalkohol; (RS)-Citronellol Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern um die chemisch einheitliche Verbindung (RS)-Citronellol. Eine synonyme Bezeichnung lautet (RS)-3 , 7-Dimethyloct-6-en-1-ol. Die CAS-Nummer lautet 106-22-9. Die Reinheit beträgt mindestens 96 %. Die Ware liegt als farblose, ölige Flüssigkeit vor. Die Ware ist als Citronellol in den TARIC-Code 2905 2200 30 einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2905

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Acyclische Alkohole sind Derivate von acyclischen Kohlenwasserstoffen, bei denen ein oder mehrere Wasserstoffatome durch die Hydroxylgruppe ersetzt worden sind. Es sind sauerstoffhaltige Verbindungen, die mit Säuren die als Ester bezeichneten Verbindungen bilden. Diese Alkohole können primär sein, wenn sie die charakteristische einwertige Gruppe (–CH2OH), sekundär, wenn sie die charakteristische zweiwertige Gruppe (>CHOH), oder tertiär, wenn sie die charakteristische dreiwertige Gruppe (->COH) enthalten. Zu dieser Position gehören die nachstehend beschriebenen acyclischen Alkohole sowie deren Halogen-, Sulfo-, Nitro-, Nitroso-, Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogen-Derivate oder zusammengesetzte Derivate (z. B. die Monochlorhydrine von Glycerin und von Ethylenglykol). …

### Kapitel 29

1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2905.22.00.30.0 (±)-β-Citronellol (CAS RN 106-22-9) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2905.22.00.30?

Die Zolltarifnummer 2905.22.00.30 umfasst Acyclische Alkohole, (±)-β-Citronellol (CAS RN 106-22-9) mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2905.22.00.30?

Der Drittlandszollsatz für 2905.22.00.30 beträgt 5,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2905.22.00.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 290522. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2905.22.00.30?

2905.22.00.30 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2905.22.00.30 im Zolltarif eingeordnet?

2905.22.00.30 steht in dieser Hierarchie: 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE > 2905 II. ALKOHOLE, IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate > 290522 acyclische Terpenalkohole > 29052200 einwertige ungesättigte Alkohole, acyclische Terpenalkohole. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2905.22.00.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2905.22.00.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI191/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2905.22.00.30?

TARIC-Code 2905.22.00.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2905220030 verlinken.
