# Zolltarifnummer 2915.70.50.10: Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder…

> Die Zolltarifnummer 2915.70.50.10 steht für Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2915705010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2915.70.50.10
- Drittlandszollsatz: 5,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  - 2915 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
    - 2915.70 Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester
      - 2915.70.50 Stearinsäure, ihre Salze und Ester
        - 2915.70.50.10 Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,5 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (oil palm)
- Antidumping: Türkei - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: ERGA OMNES - (alle übrigen Unternehmen)
- Antidumping: Indonesien Cond:  A cert: D-008 (01):46.400 % ; A (01):46.400 % (P.T. Musim Mas)
- Antidumping: Indonesien Cond:  A cert: D-008 (01):15.200 % ; A (01):46.400 % (P.T. Wilmar Nabati Indonesia)
- Antidumping: Indonesien Cond:  A cert: D-008 (01):26.600 % ; A (01):46.400 % (P.T. Nubika Jaya
P.T. Permata Hijau Palm Oleo)
- Antidumping: Indonesien Cond:  A cert: D-008 (01):26.600 % ; A (01):46.400 % (P.T. Unilever Oleochemical Indonesia)
- Antidumping: Indonesien Cond:  A cert: D-008 (01):26.600 % ; A (01):46.400 % (P.T. Soci Mas
P.T. Energi Sejahtera Mas)
- Antidumping: Indonesien Cond:  A cert: D-008 (01):26.600 % ; A (01):46.400 % (P.T. Ecogreen Oleochemicals)
- Antidumping: Indonesien Cond:  A cert: D-008 (01):26.600 % ; A (01):46.400 % (P.T. Apical Kao Chemicals
P.T. Sari Dumai Sejati
P.T. Kutai Refinery Nusantara
P.T. Sari Dumai Oleo
P.T. Padang Raya Cakrawala
P.T. Asianagro Agung Jaya)
- Antidumping: Indonesien Cond:  A cert: D-008 (01):26.600 % ; A (01):46.400 % (P.T. Domas Agrointi Prima)
- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 0008

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI32823/25-1** (DE): Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Magnesiumstearat Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Magnesiumstearat. Die CAS-Nummer lautet 557-04-0. Die Reinheit beträgt mindestens 98 %. Die Ware liegt als weißes Pulver vor und wird als Trennmittel bei der Herstellung von Tabletten eingesetzt. Die Ware ist als Salz der Stearinsäure in den TARIC-Code 2915 7050 10 einzureihen.
- **FRBTIFR-BTI-2022-02935** (FR): Acide stéarique de type stéarate de glycéryle pur, se présentant sous la forme de poudre granuleuse blanche destinée à la fabrication de produit cosmétique, conditionnée pour la vente au détail en sachet en kraft de 30 g.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2915

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Wegen des Reinheitsgrades der Fettsäuren und ihrer Derivate siehe die Erläuterungen zu Kapitel 29, Abschnitt “Allgemeines“, Anmerkung 1 a), Ziffern 13 und 20.

### Pos. 2915

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die gesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren, Ester und Salze sowie die Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate dieser Erzeugnisse (einschließlich Mischderivate). I) Ameisensäure (HCOOH) und ihre Salze und Ester. a) Ameisensäure findet sich in der Natur und wird auch synthetisch hergestellt. Sie ist eine leicht bewegliche, farblose Flüssigkeit, die an der Luft schwach raucht. Sie hat einen stechenden Geruch und ist ätzend. Sie wird beim Färben und Gerben, zum Koagulieren von Latex, in der Medizin als Antiseptikum sowie bei organischen Synthesen verwendet. …

### Kapitel 29

1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2915.70.50.10.0 Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2915.70.50.10?

Die Zolltarifnummer 2915.70.50.10 umfasst Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2915.70.50.10?

Der Drittlandszollsatz für 2915.70.50.10 beträgt 5,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2915.70.50.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 291570. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2915.70.50.10?

2915.70.50.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2915.70.50.10 im Zolltarif eingeordnet?

2915.70.50.10 steht in dieser Hierarchie: 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE > 2915 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate > 291570 Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester > 29157050 Stearinsäure, ihre Salze und Ester. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2915.70.50.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2915.70.50.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI32823/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 2915.70.50.10 von der EUDR betroffen?

Ja. 2915.70.50.10 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff oil palm). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Gilt für 2915.70.50.10 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 2915.70.50.10 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, Indonesien. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

### Ist 2915.70.50.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 2915.70.50.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 0008. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2915.70.50.10?

TARIC-Code 2915.70.50.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/2915705010 verlinken.
