# Zolltarifnummer 2916.20: Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, alicyclische einbasische…

> Die Zolltarifnummer 2916.20 steht für Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/291620
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2916.20
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  - 2916 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
    - 2916.20 Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2916

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Wegen des Reinheitsgrades der Fettsäuren und ihrer Derivate siehe die Erläuterungen zu Kapitel 29, Abschnitt „Allgemeines“, Anmerkung 1 a), Ziffern 13, 14 und 20.

### Pos. 2916

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die ungesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäuren und die cyclischen einbasischen Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren, Ester und Salze sowie die Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (einschließlich Mischderivate) dieser Erzeugnisse. A.- Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Salze, Ester und anderen Derivate 1) Acrylsäure (CH2=CH-COOH), farblose Flüssigkeit mit beißendem Geruch. Sie polymerisiert leicht und ist das Monomer der Polyacrylsäuren und anderer Acrylpolymere. 2) Methacrylsäure. Die Polymere der Ester dieser Säure sind Kunststoffe (Kap. 39). 3) Ölsäure (C18H34O2), findet sich in Fetten und Ölen als Glycerid. Sie ist eine farblose, geruchlose Flüssigkeit, die bei einer Temperatur von ungefähr 4º C in Nadeln kristallisiert. …

### Kapitel 29

1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2916.20.00 alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2916.20?

Die Zolltarifnummer 2916.20 umfasst Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2916.20?

Für 2916.20 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 2916.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 291620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2916.20?

2916.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2916.20 im Zolltarif eingeordnet?

2916.20 steht in dieser Hierarchie: 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE > 2916 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2916.20?

Zu 2916.20 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2916.20?

HS-Unterposition 2916.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/291620 verlinken.
