# Zolltarifnummer 2917.19.80.55.0: Maleinsäure (CAS RN 110-16-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

> Die Zolltarifnummer 2917.19.80.55.0 steht für Maleinsäure (CAS RN 110-16-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/29171980550
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2917.19.80.55.0
- Drittlandszollsatz: 6,3 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  - 2917 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
    - 2917.19 acyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate, andere
      - 2917.19.80 andere
        - 2917.19.80.55 Maleinsäure (CAS RN 110-16-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
          - 2917.19.80.55.0 Maleinsäure (CAS RN 110-16-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,3 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 0008

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2917

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die mehrbasischen Carbonsäuren (Polycarbonsäuren) und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren, Ester und Salze sowie die Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (einschließlich Mischderivate) dieser Erzeugnisse. A.- Acyclische mehrbasische Carbonsäuren und ihre Ester, Salze und anderen Derivate 1) Oxalsäure (HOOCCOOH), bildet feine, farblose, durchscheinende, geruchlose, giftige Kristalle. Sie wird als Bleichmittel in der Textilindustrie und für Häute, als Beizmittel beim Zeugdruck und bei organischen Synthesen verwendet. Ihre wichtigsten Salze sind Ammonium-, Natrium-, Kalium-, Calcium-, Eisen- und Ammoniumeisenoxalat. Ihre wichtigsten Ester sind Dimethyl- und Diethyloxalat. 2) Adipinsäure (HOOC(CH2)4COOH), kristallisiert in farblosen Nadeln und wird u. a. …

### Kapitel 29

1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2917.19.80.55.0?

Die Zolltarifnummer 2917.19.80.55.0 umfasst Maleinsäure (CAS RN 110-16-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2917.19.80.55.0?

Der Drittlandszollsatz für 2917.19.80.55.0 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2917.19.80.55.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 291719. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2917.19.80.55.0?

2917.19.80.55.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2917.19.80.55.0 im Zolltarif eingeordnet?

2917.19.80.55.0 steht in dieser Hierarchie: 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE > 2917 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate > 291719 acyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate, andere > 29171980 andere > 2917198055 Maleinsäure (CAS RN 110-16-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2917.19.80.55.0?

Zu 2917.19.80.55.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 2917.19.80.55.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 2917.19.80.55.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 0008. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2917.19.80.55.0?

Warennummer 2917.19.80.55.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/29171980550 verlinken.
