# Zolltarifnummer 2918.15.00: Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre…

> Die Zolltarifnummer 2918.15.00 steht für Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate, Salze und Ester der Citronensäure. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/29181500
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 2918.15.00
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  - 2918 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
    - 2918.15 Salze und Ester der Citronensäure
      - 2918.15.00 Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate, Salze und Ester der Citronensäure

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 0008

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI2027/26-1** (DE): Carbonsäure mit zusätzlicher Sauerstoff-Funktion; Bismutsubcitrat-Kalium Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Bismutsubcitrat-Kalium. Eine synonyme Bezeichnung ist Wismut-Kaliumcitrat. Die CAS-Nummer lautet 880149-29-1. Die Reinheit beträgt mindestens 97 %. Die Ware liegt als weißes Pulver vor. Die Ware ist als anderes Salz der Citronensäure in die Unterposition 2918 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI50986/24-1** (DE): Carbonsäure mit Alkoholfunktion; Magnesiumsalz der Citronensäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Magnesiumcitrat. Die CAS-Nummer lautet 7779-25-1. Die Reinheit beträgt mindestens 99%. Die Ware liegt als weißes Pulver vor und wird als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Die Ware ist als Salz der Citronensäure in die Unterposition 2918 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI39023/21-1** (DE): Carbonsäure mit Alkoholfunktion; Magnesiumsalz der Citronensäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Magnesiumhydrogencitrat (wasserhaltig) ohne weitere Zusätze. Die CAS-Nummer lautet 144-23-0 (wasserfrei). Die Ware liegt als weißes Pulver vor und wird als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Die Ware ist als Salz der Citronensäure in die Unterposition 2918 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI36363/20-1** (DE): Carbonsäure mit zusätzlicher Sauerstoff-Funktion; Acetyltributylcitrat Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Acetyltributylcitrat. Synonyme Bezeichnungen sind ATBC und 2-(Acetyloxy)-1,2,3-propantricarbonsäuretributylester. Die Reinheit beträgt mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 77-90-7. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor. Die Ware ist als Ester der Citronensäure in die Unterposition 2918 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI35528/19-1** (DE): Magnesiumcitrat, wasserfrei Bei der Ware handelt es sich den Unterlagen nach um eine chemisch einheitliche Verbindung mit der CAS-Nummer 3344-18-1. Die Reinheit beträgt mindestens 99,5 %. Eine synonyme Bezeichnung ist Trimagnesiumdicitrat. Die Ware liegt in Form eines weißen Pulvers vor. Die Ware ist in Beuteln zu 25 kg verpackt. Die Ware wird als Carbonsäure mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, Salze und Ester der Citronensäure, anderes in die Unterposition 2918 1500 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
- **DEBTI35539/19-1** (DE): Magnesiumcitrat, Nonahydrat Bei der Ware handelt es sich den Unterlagen nach um eine chemisch einheitliche Verbindung mit der CAS-Nummer 153531-96-5. Die Reinheit beträgt mindestens 99,5 %. Eine synonyme Bezeichnung ist Trimagnesiumdicitrat-Nonahydrat. Die Ware liegt in Form eines weißen Pulvers vor. Die Ware ist in Beuteln zu 25 kg verpackt. Die Ware wird als Carbonsäure mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, Salze und Ester der Citronensäure, anderes in die Unterposition 2918 1500 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
- **DEBTI44878/19-1** (DE): Tri-Calcium-Citrat Tetrahydrat, Granulat Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliches Tri-Calcium-Citrat Tetrahydrat, ein Salz der Citronensäure. Die CAS-Nummer der Verbindung lautet 5785-44-4. Eine synonyme Bezeichnung ist Calciumcitrat-Tetrahydrat. Die Reinheit beträgt nach den Angaben mindestens 97,5%. Die Ware liegt als weißes Granulat vor und wird in Säcken zu 25 kg gehandelt. Die Ware ist als "Salz der Citronensäure" in die Unterposition 2918 1500 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
- **DEBTI16003/18-1** (DE): Trinatriumcitrat Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um eine wässrige Lösung von Trinatriumcitrat. Die CAS-Nummer von Trinatriumcitrat lautet 68-04-2. Die Ware liegt in 5 mL-Ampullen als farblose Flüssigkeit vor und wird zum Spülen von Kathetern verwendet. Die Ware ist als Salz der Citronensäure in die Unterposition 2918 15 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Eine Einreihung als Arzneiware in Position 3004 der KNscheidet nach den weiteren Analysen aus, da das Erzeugnis Patienten nicht verabreicht wird.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 2918

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstofffunktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren, Ester und Salze sowie die Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (einschließlich der Mischderivate) dieser Erzeugnisse. Säuren mit „zusätzlichen Sauerstofffunktionen“ sind Verbindungen, die in ihrem Molekül außer der Säurefunktion eine oder mehrere der in den vorhergehenden Teilkapiteln genannten Sauerstofffunktionen enthalten (Alkohol-, Ether-, Phenol-, Acetal-, Aldehyd-, Ketonfunktion usw.). A.- Carbonsäuren mit Alkoholfunktion und ihre Ester, Salze und anderen Derivate Dies sind Verbindungen, die in ihrem Molekül sowohl die Alkoholfunktion (-CH2OH, =CHOH oder ºCOH) als auch die Säurefunktion (-COOH) enthalten. Diese beiden Funktionen können jede ihrer besonderen Eigenart entsprechend reagieren. …

### Pos. 2918

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2084/91 der Kommission vom 12. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/16) (RV L 2084/91): 3. Erzeugnis, bestehend aus Cholsäure (mit einer Reinheit von mehr als 95 GHT) und Fettsäuren sowie anorganischen Salzen, die aus dem Herstellungsverfahren stammen Unterposition 2918 19 30 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2918, 2918 19 und 2918 1930. Verordnung (EWG) Nr. 1825/93 der Kommission vom 7. Juli 1993 (RV L 167/93), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999) (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. …

### Pos. 2918

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 1. Sitzung im März 2009 folgende einstimmige Stellungnahme abgegeben: 1. Einreihung von HMB in flüssiger Form Ein Erzeugnis in flüssiger Form, das mindestens 97 GHT 3-Hydroxy-3-methylbuttersäure (HMB) enthält, der Rest sind Verunreinigungen, wird in den KN-Code 2918 19 851) eingereiht. Das Erzeugnis ist für die menschliche Ernährung geeignet und zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt. Es ist für den Einzelverkauf in Flaschen zu 60 ml aufgemacht. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 a) zu Kapitel 29 und dem Wortlaut der KN-Codes 2918, 2918 19 und 2918 19 851). 1) Anmerkung des BMF: Am 1.1.2010 zutreffender KN-Code: 2918 19 98.

### Kapitel 29

1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten (RV E2901A00); b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acylischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27) (RV E2901B00); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich (RV E2901C00); d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse (RV E2901D00); e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus S …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 2918.15.00.11 versandt aus Malaysia
- 2918.15.00.19 andere
- 2918.15.00.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 2918.15.00?

Die Zolltarifnummer 2918.15.00 umfasst Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate, Salze und Ester der Citronensäure. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 2918.15.00?

Der Drittlandszollsatz für 2918.15.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 2918.15.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 291815. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2918.15.00?

2918.15.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 2918.15.00 im Zolltarif eingeordnet?

2918.15.00 steht in dieser Hierarchie: 29 ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE > 2918 VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE, Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate > 291815 Salze und Ester der Citronensäure. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2918.15.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2918.15.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI2027/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 2918.15.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 2918.15.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 0008. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 2918.15.00?

KN-Code 2918.15.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/29181500 verlinken.
