# Zolltarifnummer 3001.20.10: Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen, von Menschen

> Die Zolltarifnummer 3001.20.10 steht für Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen, von Menschen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/30012010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3001.20.10
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  - 3001 Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - 3001.20 Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen
      - 3001.20.10 Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen, von Menschen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI19821/26-1** (DE): Fäzes von Menschen Bei der Ware handelt es sich um menschliche Fäzes (Stuhlprobe). Die Probe befindet sich in einem Probengefäß mit Lagerungspuffer. Die Probe wurde mit einem Abstrichtupfer von Toilettenpapier aufgenommen und in einem Lagerpuffer inkubiert, der Krankheitserreger abtötet. Der Abstrichtupfer wird nach der Probennahme verworfen. Das Probengefäß befindet sich in einem gepolsterten Umschlag und einer Versandtasche mit einem Aufkleber mit Aufdruck "exempt human specimen". Zolltariflich liegt eine Absonderung eines menschlichen Organs zu therapeutischen und prophylaktischen Zwecken (Analyse auf Krankheitserreger) vor, die von Position 3001 der Kombinierten Nomenklatur erfasst wird.
- **DEBTI25065/23-1** (DE): Fäzes von Menschen Bei der Ware handelt es sich um menschliche Fäzes (Stuhlprobe). Die Probe befindet sich in einem Probengefäß mit Lagerungspuffer. Die Probe wurde mit einem Abstrichtupfer von Toilettenpapier aufgenommen und in einem Lagerpuffer inkubiert, der Krankheitserreger abtötet. Der Abstrichtupfer wird nach der Probennahme verworfen. Das Probengefäß befindet sich in einem gepolsterten Umschlag und einer Versandtasche mit einem Aufkleber mit Aufdruck "exempt human specimen". Zolltariflich liegt eine Absonderung eines menschlichen Organs zu therapeutischen und prophylaktischen Zwecken zubereitet, der Position 3001 der Kombinierten Nomenklatur vor.
- **SK250000923/15/417** (SK): Subcelulárna frakcia z ľudských pečeňových buniek (cytosol), mrazená. Tovar je určený výlučne na vedecké účely, obsahuje množstvo metabolických enzýmov a používa sa na viaceré typy in vitro experimentov v oblasti testovania liečiv. Tovar sa dodáva v skúmavkách s objemom 1 ml uchovávaných v suchom ľade. Tovar nie je sprevádzaný osvedčením ako certifikovaný referenčný materiál.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3001

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Drüsen und andere tierische Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver (z. B. Gehirn, Rückenmark, Leber, Nieren, Milz, Bauchspeicheldrüse, Milchdrüsen, Hoden, Eierstöcke). B) Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken ohne Rücksicht auf die Art ihrer Gewinnung (z. B. Ausziehen mit Lösungsmitteln, Ausfällen, Gerinnenlassen). Die Auszüge können fest, weich oder flüssig oder in Stoffen gelöst oder suspendiert sein, die als Konservierungsmittel geeignet sind. Zu den Auszügen zu organotherapeutischen Zwecken aus Absonderungen der Drüsen oder anderer Organe gehören z. B. Gallenauszüge. C) Heparin und seine Salze. …

### Pos. 3001

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2084/91 der Kommission vom 12. Juli 19911) (RV L 2084/91): 4. Rindergalle, gereinigt und getrocknet („Rindergallenextrakt“), gewonnen durch Reinigung der flüssigen Galle mit Ethanol und Tierkohle (Desodorieren und Entfärben) und Eindampfen zur Trockene Dieses Erzeugnis wird zu therapeutischen Zwecken verwendet Unterposition 3001 2090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3001, 3001 20 und 3001 2090. Da die betreffenden Erzeugnisse eine für Erzeugnisse des KN-Codes 0510 nicht zugelassene Behandlung erfahren haben und (unmittelbar) für therapeutische Zwecke verwendet werden, sind sie in den KN-Code 3001 einzureihen (siehe Erläuterungen zu Position 3001 des HS, Buchstabe B). 1) ABl. EG Nr. L 193/16

### Kapitel 30

1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3001.20.10.00.0 von Menschen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3001.20.10?

Die Zolltarifnummer 3001.20.10 umfasst Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen, von Menschen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3001.20.10?

Der Drittlandszollsatz für 3001.20.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3001.20.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3001.20.10?

3001.20.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3001.20.10 im Zolltarif eingeordnet?

3001.20.10 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3001 Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 300120 Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3001.20.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3001.20.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI19821/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3001.20.10?

KN-Code 3001.20.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/30012010 verlinken.
