# Zolltarifnummer 3002.49.00.10: Pathogene und Pathogenkulturen

> Die Zolltarifnummer 3002.49.00.10 steht für Pathogene und Pathogenkulturen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3002490010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3002.49.00.10
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  - 3002 Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse
    - 3002.49 andere
      - 3002.49.00 Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse, andere
        - 3002.49.00.10 Pathogene und Pathogenkulturen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1C351, 1C353, 1C354, 0007, 1C351, 1C353, 1C354

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI50654/25-1** (DE): Kulturen von Mikroorganismen; Starterkulturen für Joghurt Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein Pulver, das verschiedene Kulturen von Milchsäurebakterien und Maltodextrin als Trägerstoff enthält. Das Pulver ist zu je 0 , 5 g in 4 Portionsbeuteln verpackt, die in einer bunt bedruckten Kartonverpackung mit Beipackzettel für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die Ware dient als Starterkultur für die Herstellung von Joghurt. Dazu wird der Inhalt eines Portionsbeutels in bis zu 3 Liter warme Milch gegeben und die Mischung an einem warmen Ort für 8 bis 12 Stunden fermentiert. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um Kulturen von Mikroorganismen, die in die Position 3002 des Zolltarifs einzureihen sind.
- **DEBTI50655/25-1** (DE): Kulturen von Mikroorganismen; Starterkulturen für Joghurt Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein Pulver, das verschiedene Kulturen von Milchsäurebakterien und Maltodextrin als Trägerstoff enthält. Das Pulver ist zu je 1 g in 4 Portionsbeuteln verpackt, die in einer bunt bedruckten Kartonverpackung mit Beipackzettel für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die Ware dient als Starterkultur für die Herstellung von Joghurt. Dazu wird der Inhalt eines Portionsbeutels in bis zu 3 Liter warme Milch gegeben und die Mischung an einem warmen Ort für 8 bis 12 Stunden fermentiert. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um Kulturen von Mikroorganismen, die in die Position 3002 des Zolltarifs einzureihen sind.
- **DEBTI50657/25-1** (DE): Kulturen von Mikroorganismen; Starterkulturen für Kefir Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein Pulver, das verschiedene Kulturen von Milchsäurebakterien und Hefen sowie Maltodextrin als Trägerstoff enthält. Das Pulver ist zu je 0 , 5 g in 4 Portionsbeuteln verpackt, die in einer bunt bedruckten Kartonverpackung mit Beipackzettel für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die Ware dient als Starterkultur für die Herstellung von Kefir. Dazu wird der Inhalt eines Portionsbeutels in bis zu 3 Liter warme Milch gegeben und die Mischung an einem warmen Ort für 14 bis 20 Stunden fermentiert. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um Kulturen von Mikroorganismen (Bakterien (Pos. 3002) und Hefen (Pos. 2102)), die nach der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in die Position 3002 des Zolltarifs einzureihen sind.
- **DEBTI50656/25-1** (DE): Kulturen von Mikroorganismen; Starterkulturen für Joghurt Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein Pulver, das verschiedene Kulturen von Milchsäurebakterien und Maltodextrin als Trägerstoff enthält. Das Pulver ist zu je 0 , 5 g in 4 Portionsbeuteln verpackt, die in einer bunt bedruckten Kartonverpackung mit Beipackzettel für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die Ware dient als Starterkultur für die Herstellung von Joghurt. Dazu wird der Inhalt eines Portionsbeutels in bis zu 3 Liter warme Milch gegeben und die Mischung an einem warmen Ort für 8 bis 12 Stunden fermentiert. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um Kulturen von Mikroorganismen, die in die Position 3002 des Zolltarifs einzureihen sind.
- **ESBTIESBTI2022SOL1463** (ES): Cultivo de microorganismos patógenos en placa Petri para ser utilizados en la investigación en laboratorio. Cultivo de microorganismos para usos técnicos (investigación en laboratorio).
- **ESBTIESBTI2022SOL1464** (ES): Cultivo de microorganismos patógenos en placa Petri para ser utilizados en la investigación en laboratorio. Cultivo de microorganismos para usos técnicos (investigación en laboratorio).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3002

Zu Unterposition 3002 49: 1. Erzeugnisse als Massengut, auf der Grundlage von Milchsäurebakterien, als Bindemittel oder Trägerstoff entweder Calciumcarbonat und Lactose oder Stärke und Lactose, oder Saccharose und Polysaccharide enthaltend. Diese Erzeugnisse werden als Bestandteile von Medikamenten oder als Zusatzstoffe für Tierfutter bei Darmstörungen und zur Förderung der Verdauung verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 3002

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2218 der Kommission vom 16. Oktober 2023 (ABl. EU Reihe L vom 18.10.2023) (RV L 23/2218) Agarose-Kügelchen, chemisch modifiziert mit Protein A (10 % Massenanteil). Die Kügelchen befinden sich in einem wässrigen Aufbewahrungspuffer; ihr Massenanteil darin beträgt 40-60 %. Die Ware wird als Harz in der Affinitätschromatografie verwendet. Sie dient in spezifischen Prozessen als selektives Filtermedium zur Isolierung von Antikörpern, z. B. monoklonalen Antikörpern. Die Agarosepolymerketten sind stark vernetzt und bilden eine starre Matrix, an die rekombinante Protein-A-Moleküle kovalent gebunden sind. Die Ware ist in 50-Liter-Behältern verpackt. …

### Pos. 3002

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3002 12 00 001: Hierher gehören menschliche Serum- und Plasmakonserven, auch gefroren oder getrocknet, sowie Konserven zellulärer Blutbestandteile vom Menschen (z. B. Thrombozytenkonzentrat und Erytrozytenkonzentrat aus Frischblut, auch gewaschen) zur unmittelbaren Verwendung für therapeutische Zwecke. Zu Codenummer 3002 12 00 009: Hierher gehören auch menschliche Serum- und Plasmakonserven für industrielle Zwecke, insbesondere zur Herstellung von Arzneiwaren, sowie die aus Mischungen von humanem Blutplasma hergestellten Plasmapräparate; insbesondere: Faktoren-Präparate, Humanalbumin, Fibrinogen, Immunglobuline. Zu Codenummer 3002 90 10: Hierher gehören auch Frischblutkonserven, Vollblutkonserven und Heparin-Blutkonserven.

### Kapitel 30

1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3002.49.00.10.0 Kulturen von Mikroorganismen :, Pathogene und Pathogenkulturen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3002.49.00.10?

Die Zolltarifnummer 3002.49.00.10 umfasst Pathogene und Pathogenkulturen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3002.49.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 3002.49.00.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3002.49.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300249. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3002.49.00.10?

3002.49.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3002.49.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

3002.49.00.10 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3002 Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse > 300249 andere > 30024900 Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3002.49.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3002.49.00.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI50654/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 3002.49.00.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3002.49.00.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C351, 1C353, 1C354, 0007, 1C351, 1C353, 1C354. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3002.49.00.10?

TARIC-Code 3002.49.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3002490010 verlinken.
