# Zolltarifnummer 3005: Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum…

> Die Zolltarifnummer 3005 steht für Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3005
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3005
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  - 3005 Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3005

Zu Unterposition 3005 1000: Nicht hierher gehören flüssige Verbände (Upos. 3005 9099). (entfallen)

### Pos. 3005

Zu Unterposition 3005 90: 1. Ware aus Gewebe, hergestellt aus 100% saugfähiger Baumwolle, mit einer undichten flachen Gewebestruktur, weiß, gleichmäßig strukturiert, mit einem Gewicht von 15 g/m². Die Ware ist für den Verkauf in Rollen, mit einem Gewicht von ungefähr 1200 g, aufgemacht. Das Gewebe ist 90 m lang und 90 cm breit (mittig der Länge nach gefaltet, augenscheinliche Breite 45 cm). Die Rolle ist in zwei Lagen Papier eingewickelt (eine blaue, eine weiße), etikettiert mit Informationen für den Endverbraucher, wonach die Ware zur Verwendung in Krankenhäusern bestimmt und nicht sterilisiert ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 2 zum Abschnitt VI und Anmerkung 1 e) zum Abschnitt XI) und 6.

### Pos. 3005

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 Tenor Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 1) der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 (Rn. 39 - 56) Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Waren im Sinne der Durchführungsverordnung 2016/1140, wie sich aus dem Wortlaut der Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung ergibt, um Wärme erzeugende Auflagen oder Gürtel zur Schmerzlinderung. Diese Auflagen bestehen aus einem haftenden Material, mit dem sie auf der Haut befestigt werden können, während die Gürtel aus nicht haftendem Material bestehen, das mit einem selbstklebenden Streifen befestigt wird. …

### Pos. 3005

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3005.10 Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht
- 3005.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3005?

Die Zolltarifnummer 3005 umfasst Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3005?

Der Drittlandszollsatz für 3005 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3005?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 3005. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3005?

3005 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3005 im Zolltarif eingeordnet?

3005 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3005?

Zu 3005 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3005?

Position 3005 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/3005 verlinken.
