# Zolltarifnummer 3006.40: Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen

> Die Zolltarifnummer 3006.40 steht für Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/300640
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3006.40
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  - 3006 Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30
    - 3006.40 Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören nur die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse: 1) Steriles Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden. Hier werden chirurgische Nähmittel aller Art eingereiht, sofern sie steril sind. Sie sind im Allgemeinen in antiseptischen Flüssigkeiten oder sterilisiert in luftdicht verschlossenen Behältnissen aufgemacht. Für derartige Nähmittel werden folgende Materialien verwendet: a) Catgut (behandeltes Kollagen aus den Eingeweiden von Rindern, Schafen oder anderen Tieren); b) natürliche Faserstoffe (Baumwolle, Seide, Leinen); c) Fasern von synthetischen Polymeren wie Polyamid-Fasern (Nylon) und Polyesterfasern; d) Metalle (nicht rostender Stahl, Tantal, Silber, Bronze). …

### Pos. 3006

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 972/2014 DER KOMMISSION vom 11. September 2014 (ABl. EU Nr. L 274/1) (RV L 972/14): Flüssigkeit, bestehend aus einem Silan, Phosphatmonomer MDP, Dimethacrylatharzen, 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), einem Copolymer, Füllstoff, Ethanol, Wasser und Initiatoren. Sie ist für zahnärztliche Zwecke bestimmt. Die Ware präpariert die Oberfläche von Zahnhöhlen für die Bindung mit Zahnfüllstoffen. Sie kann auch zur Desensibilisierung der Zahnwurzel, zur Versiegelung des Dentins vor dem Zementieren bei Zahnrestaurationen mit Amalgam, als Schutzlack für Glasionomer-Zahnrestaurationsmaterialien oder zur Bindung von Fissurenversiegelungsmaterialien verwendet werden. …

### Pos. 3006

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2016, Az.:RS 14 K 1231/13 Aus den Gründen: Tatbestand: Die streitgegenständlichen so genannten „Erste-Hilfe-Sets“, bestehend aus mehreren Waren (verschiedene Verbandsmaterialien, Warndreieck und Warnweste) die gemeinsam in einer Nylontasche verpackt sind. Entscheidungsgründe: Die streitgegenständlichen „Erste-Hilfe-Sets“ fallen nicht unter die AV 3b), die einzelnen Bestandteile des Sets sind deshalb getrennt in die Nomenklatur einzureihen. Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 10. …

### Kapitel 30

1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 3006.40.00.00.0 Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3006.40?

Die Zolltarifnummer 3006.40 umfasst Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3006.40?

Der Drittlandszollsatz für 3006.40 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3006.40?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300640. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3006.40?

3006.40 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3006.40 im Zolltarif eingeordnet?

3006.40 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3006 Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3006.40?

Zu 3006.40 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3006.40?

HS-Unterposition 3006.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/300640 verlinken.
