# Zolltarifnummer 3105.10.00.50.0: Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit…

> Die Zolltarifnummer 3105.10.00.50.0 steht für Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger, feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium, berechnet als K₂O, von 9 GHT bis 12 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/31051000500
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 3105.10.00.50.0
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 31 DÜNGEMITTEL
  - 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
    - 3105.10 Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
      - 3105.10.00 Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
        - 3105.10.00.50 feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P@2O@5, und/oder Kalium, berechnet als K@2O, von 9 GHT bis 12 GHT
          - 3105.10.00.50.0 Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger, feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium, berechnet als K₂O, von 9 GHT bis 12 GHT

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- CBAM: erfasst (Fertilisers)
- Antidumping: Russische Föderation 28.780 EUR TNE (For goods produced by Open Joint Stock Company (OJSC) Azot, Novomoskovsk, Russia or by Open Joint Stock Company (OJSC) Nevinnomyssky Azot, Nevinnomyssk, Russia)
- Antidumping: Russische Föderation Cond:  A cert: D-008 (01):NIHIL ; A (01):28.780 EUR TNE (KCKK Branch of Joint Stock Company United Chemical Company Uralchem in Kirovo-Chepetsk)
- Antidumping: Russische Föderation 28.780 EUR TNE (Other)

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 3105

Zu Unterposition 3105 10 00: Die Bezeichnung „ähnliche Formen“ gilt für Erzeugnisse in dosierten Einheiten, die besonders ausgeformt worden sind. Deshalb sind die bei Dünger üblichen Industrieformen (z. B. Granulate) nicht als „ähnliche Formen“ anzusehen.

### Pos. 3105

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 226. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 01. bis 03. Dezember 2021: Warenbeschreibung: Düngemittel mit organischen und mineralischen Bestandteilen in Form einer flüssigen Suspension von dunkler Farbe und einem pH-Wert von 8,0, das durch Vermischen eines alkalischen Torfauszugs mit Mineraldüngern (Harnstoff, Monoammoniumphosphat) hergestellt wird. Das Produkt enthält ca. 4 % der düngenden Elemente Stickstoff, Phosphor und Kalium (NPK), ca. 5 % der organischen Substanzen Huminsäuren (CKH) und Fulvinsäuren (CKF) und die Mikroelemente Cu, Zn, Mn, Fe. Das Produkt wird zum Beizen der Pflanzensamen oder als Spritzmittel für landwirtschaftliche Kulturen verwendet. …

### Kapitel 31

1. Zu Kapitel 31 gehören nicht: a) Tierblut der Position 0511 (RV E3101A00); b) isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse (RV E3101B00); c) künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001) (RV E3101C00). 2. Zu Position 3102 gehören - vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind - nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein (RV E3102A10); 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein (RV E3102A20); 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein (RV E3102A30); 4) Ammoniumsulfat, auch rein (RV E3102A40); 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Cal …

### Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 3105.10.00.50.0?

Die Zolltarifnummer 3105.10.00.50.0 umfasst Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger, feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium, berechnet als K₂O, von 9 GHT bis 12 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 3105.10.00.50.0?

Der Drittlandszollsatz für 3105.10.00.50.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 3105.10.00.50.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 310510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3105.10.00.50.0?

3105.10.00.50.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 3105.10.00.50.0 im Zolltarif eingeordnet?

3105.10.00.50.0 steht in dieser Hierarchie: 31 DÜNGEMITTEL > 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger > 310510 Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger > 31051000 Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger > 3105100050 feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P@2O@5, und/oder Kalium, berechnet als K@2O, von 9 GHT bis 12 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3105.10.00.50.0?

Zu 3105.10.00.50.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Fällt 3105.10.00.50.0 unter CBAM?

Ja. 3105.10.00.50.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Fertilisers). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

### Gilt für 3105.10.00.50.0 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 3105.10.00.50.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Russische Föderation. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 3105.10.00.50.0?

Warennummer 3105.10.00.50.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/31051000500 verlinken.
